Kommentar zum BUND-Gerichtsentscheid

Dieser Text wurde verfasst von der KnoblauchPresse, er spiegelt nicht die Meinung der gesamten Besetzung wider. Die Waldbesetzung ist keine Gruppe die in allem einer Meinung ist sondern eine Plattform für verschiedene autonome Gruppen und Einzelpersonen die selbstverständlich nicht überall die gleichen Positionen vertreten.

Halleluja! – Ab heute ist es amtlich, Recht und Gerechtigkeit verlaufen konträr

Am 12. März lehnte das Verwaltungsgericht Köln drei Klagen des BUND, gegen den Hauptbetriebsplan der RWE Power AG und die Zwangsenteignung einer Wiese welche sich im Besitz des BUND befindet, ab.

Wie bei jedem Urteil ist Gerechtigkeit an der Machtausnutzung Einzelner gescheitert. Damit ist nicht gemeint, dass nur Richter*innen alleinig ihre*seine Macht ausgenutzt haben, sondern, dass dieses Urteil einmal wieder verdeutlicht, dass die Personen, welche Macht zugesprochen bekommen, nicht in der Lage sind, sie in neutraler Haltung anzuwenden.
Allen, die nach dem Urteil vom 5. Oktober zum vorzeitigen Rodungsstopp wieder an die demokratische Grundordnung geglaubt haben, sollten jetzt bemerken, dass staatliche Entscheidungen nur dazu dienen, die öffentliche Kundgebung persönlicher Meinungen möglichst schnell zu unterbinden. Sie selbst nennen es “Befriedung eines Konflikts”. Wir nennen es “Unterdrückung um später Eigeninteressen besser durchmogeln zu können”.
Nach wie vor werden Profitdenken von einem Großkonzern mit Vorwand des angeblichen öffentlichen Interesses über den Schutz der Natur gestellt, woran tatsächlich Interesse besteht.
Entscheidungen weiterhin vor sich wegzuschieben, die Marginalisierung von Problemen verbunden mit dem Klimawandel, werden keine Veränderungen herbeibringen.

Dieser Beitrag hat 11 Kommentare

  1. Kurt Claßen

    Der Kommentar ist an Unsachlichkeit kaum zu übertreffen, erscheint „unwürdig“, auf dem Blog veröffentlicht zu werden, und schadet den Ernsthaftigkeit der Bemühungen des gesamten Widerstandes.

    Von frühmorgens ab 7.50 Uhr bis zur Verkündung des Urteils um 15.40 Uhr bin ich vor Ort gewesen und habe persönlich an der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln teilgenommen. Keine einzige Aussage dieses Kommentars spiegelt auch nur ansatzweise den tatsächlichen Verlauf der rund 5-stündigen Verhandlung wider, ist „komplett aus den Fingern gesogen“.

    13.03.2019
    Kurt Claßen

    1. Hambi bleibt!

      Hallo Herr Claßen,

      da Sie als maßgeblich Beteiligter vor Ort waren und auch einen tieferen Einblick haben. Können Sie Ihren Eindruck von dem Prozess schildern?

      Gruß und vielen Dank

      1. Kurt Claßen

        Es fällt mir recht schwer, meinen Eindruck vom Prozess zu schildern, da ich weder Beteiligter war noch einen tieferen Einblick in den Streitgegenstand habe.

        Obwohl der Vorsitzende Richter zu Beginn eine „lockere Verhandlungsführung“ angekündigt hatte und dabei auch geblieben ist, schien das Prozessprogramm strukturiert und bemerkenswert tiefgründig durchdacht, wie zB. der Vergleichsvorschlag des Gericht.

        Ausgangspunkt des Vergleichsvorschlages war die Erwägung, dass nach Ankündigung von RWE, bis Herbst 2020 nicht zu roden, zwischen den Parteien nur noch streitig sei, ob von 10-12/2020 gerodet werden dürfe oder nicht. Ab dem 01.01.2021 müsste ohnehin ein neuer Hauptbetriebsplan beantragt und zugelassen werden. Ob man sich vor diesem Hintergrund – vereinfachend – ein Urteil in der Sache nicht ersparen wolle, wenn man insoweit aufeinander zuginge, dazu zeigte das Gericht – erstaunlich pragmatisch – gleich mehrere Varianten auf.

        Aus diesem Vergleichsangebot hätte man bei tiefgängiger Verhandlung möglicherweise viel mehr machen und das jetzige Urteil vermeiden und den Fall offener halten können.

        Nach Ablehnung des Vergleichsvorschlages ging es dann sofort zur Sache, das heißt: Eine Art „Kreuzverhör des BUND“, dessen drei Vertreter dabei allesamt „munter mitmischten“: 1.) der Prozessbevollmächtigte 2.) Dirk Jansen und 3.) Dr. Thomas Krämerkämper (… oder jemand anders, konnte ich nicht hinreichend genau zuordnen) … dies habe ich eher mit gemischten Gefühlen betrachtet.

        … dazu und zu weiterem auszuführen, würde indessen den Rahmen dieses Kommentars sprengen, meine stichwortartige Mitschrift umfasst rund 12 DIN-A 4 – Seiten. Auf die Pressemitteilung des Gerichts mag verwiesen werden.

        Trotz ausführlichem schriftlichen und zahllose Aktenordner und Gutachten umfassenden Vorbringen des BUND muss man es im Nachhinein wohl zumindest als recht unglücklich ansehen, dass der Prozessbevollmächtigte des BUND auf Rückfrage des Gerichts die nur formal und standardmäßig vom Gericht angebotene Gelegenheit wahrnimmt und nochmals Weiteres (Neues???) und dieses anscheinend aus dem Stegreif vorträgt.

        Darauf schien Professor Dammert, der Prozessbevollmächtigte des Landes NRW, wohl nur gewartet zu haben … schoss ein wahres Feuerwerk an Argumenten ab und führte einen Donnerschlag nach dem anderen gegen den BUND, mit einem schier endlosen Ritt durch die Gesetze und Paragrafen, … und dies aller in freier Rede und aus dem Kopf, so hatte ich Professor Dammert bislang noch nie erlebt, ein bemerkenswerter Auftritt… das Ergebnis kann sich sehen lassen.

        13.03.2019
        Kurt Claßen

        1. Hambi bleibt!

          Hallo Herr Claßen,

          vielen Dank für die Zusammenfassung. Bereits am Verhandlungstag hatte ich beim Verfolgen der Live-Berichterstattung den Eindruck, dass sich RWE ganz bewusst das Zeitfenster 10.-12.2020 zum Roden des Hambi offenhalten wollte. Dafür spricht, dass man absolut nicht auf einen entsprechenden Vergleich eingehen wollte und – wie Sie so schön schreiben – der Donnerschlag, auf den man sich von Seiten RWE´s detailliert vorbereitet hatte (freie Rede!).

          Viele Grüße

          1. Kurt Claßen

            Vorab zur Klarstellung: Die „Freie Rede“ stammt vom Prozessbevollmächtigten des Landes NRW, nicht vonseiten RWE´s.

            RWE sprach sich vielmehr gegen die Verlängerung des bisher in Aussicht gestellten Rodungsstopps um 3 Monate bis zum 31.12.2020 aus mit der schlichten Berufung auf bergbautechnische Erwägungen. Das Szenario eines Unterganges des Rheinischen Reviers und der Stromversorgung in NRW droht jedoch selbst dann wohl kaum, wenn es nur um einen Zeitraum von 3 Monaten geht, um den der Rodungsstopp verlängert werden sollte.

            Es wird erwogen, den Vergleichsvorschlag des Gerichts bereits vor der mündlichen Verhandlung in das unmittelbar bevorstehende Klageverfahren gegen den Hauptbetriebsplan 04/2018 – 12/2020 zur Erörterung zu stellen. Diese Klage wird sich nicht nur gegen die Fortführung der Rodungen im Hambacher Forst richten, sondern auch gegen die grundsätzliche Fortführung des Tagebaus Hambach, was nach eigenen Angaben von RWE zugleich auch das Ende des Tagebaus Garzweiler besiegeln würde, denn die Kohle aus dem Tagebau Garzweiler soll ohne Beimischung von Kohle aus dem Tagebau Hambach nicht zur Erzeugung von Strom verwendet werden können.

            Nach Inhalt und Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem VG Köln war die Fortführung des Tagebaus Hambach vom BUND nicht zum Gegenstand der Klage erhoben worden, nicht streitig gestellt worden.

            Einem Prozessbeobachter drängte sich im Übrigen geradezu der Eindruck auf, dass die „Propagandaabteilung“ des BUND dem Naturschutzverein bereits im Vorfeld der Klage den „Todesstoß“ versetzt haben könnte, indem sie die aus einer Großparzelle herausgeschnittene Fläche von nur 500 qm zum „Widerstandsacker“ hochstilisiert hatte …

            … dazu dürfte alsbald das ganz lange und tiefe Schweigen des BUND einsetzen und das noch längere und tiefere „Schweigen der Lämmer des BUND“, seiner Gönner und Günstlinge.

            Nach der „Schmalspurklage“ des BUND differenziert der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner gestrigen Berichterstattung über den Prozessverlauf auch bereits in zwei Protestgruppen: „Umweltschützer“ und „Braunkohlegegner“, obwohl beides gemeinsam recht gut zusammen passen könnte. Bemerkenswert: Proteste von Arbeitnehmern hat es vor dem Gerichtsgebäude wohl gar nicht gegeben.

            14.03.2019
            Kurt Claßen

  2. Waldfrieden

    Nicht erst seit gestern klaffen Recht und Gerechtigkeit auseinander, wie es übler gar nicht mehr geht:

    http://telegraph.cc/ist-der-rechtsstaat-intakt/

    https://www1.wdr.de/archiv/am-rechten-rand/todesopfer-rechter-gewalt-in-nrw-100.html

    https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/eins-zu-eins/video-der-fall-luegde–ueber-schuld-und-verantwortung-100.html

    https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/luegde-innenausschuss-sondersitzung-reul-100.html

    Angesichts aller seit langer Zeit bekannten und regelmäßig veröffentlichten wissenschaftlichen Fakten (Studien, Gutachten etc.) sowie sonstiger systembedingter Machenschaften/ Skandale bleibt nur die eine Frage, was eigentlich noch passieren muss, um dem großen Massensterben, dem gesamten Irrsinn des globalen Kollapses sowie der lt. Soziologeneinschätzung gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit endlich in Form eines Massenaufschreis mit effektiven wirkmächtigen Gegenkräften zu begegnen?

    https://www.youtube.com/watch?v=i5dui7krRVE

    https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/kohleausstieg-bundestagsjuristen-halten-entschaedigung-fuer-rwe-fuer-unnoetig_aid-37032703

  3. Hambi bleibt!

    Ich war nicht vor Ort, da ich mit keinem anderen Urteil gerechnet habe.
    Mein Eindruck ist, dass der Rodungsstopp vom 5. Oktober 2018 nur aufgrund der ausufernden Massenproteste und der diversen Brandanschläge auf Zulieferfirmen beschlossen wurde. Als die Polizei die Demonstration am 6. Oktober verbieten wollte, schossen die Zusagen zur Teilnahme trotzdem von 20.000 auf 50.000 nach oben. Damit hatte die Landesregierung und der schöne Herbert nicht gerechnet. Es drohte am 6. Oktober eine medienpräsente blutige Eskalation der Gewalt, die entgültig zu einem Kippen der Stimmung in der Bevölkerung geführt hätte. Am 05. Oktober war ich der festen Überzeugung, dass ich am 6. Oktober von der Polizei zusammengeschlagen werden würde. Umso größer war meine Überraschung, dass die Landesregierung offenbar das Verwaltungsgericht angewiesen hatte, einen Rodungsstopp zu verhängen.
    Aktuell glaubt NRWE, dass der Druck am Hambi nachlässt und schuwpps dreht der Wind wieder. Und bitte, kommt mir jetzt keiner mit der angeblichen richterlichen Unabhängigkeit. Die gab es nie und gibt es auch jetzt nicht.

    Deutsche Gerichte = deutsche Geschichte.

  4. Baumfreundin

    RWE kann sich vorstellen, den Hambacher Wald zu erhalten, will dafür aber Geld sehen:

    https://www.n-tv.de/politik/RWE-erwaegt-Rettung-von-Hambacher-Forst-article20906044.html

    Dabei ist aber noch offen, was das OVG Münster in der Hauptsache sagen wird:

    Wenn das OVG den Hambacher Wald als FFH-Gebiet einstuft, welches schon seit vielen Jahren (Jahrzehnten) nicht mehr hätte beeinträchtigt werden dürfen, dann muss RWE doch auf eigene Kosten den Zustand früherer Zeiten wieder herstellen, oder?

    Ist schon sehr großzügig von RWE, dass sich der Konzern den Erhalt des Hambacher Waldes jetzt „vorstellen kann“ … (Ironie!)

    Es wäre ja so schön, wenn RWE von mehreren Gerichten einmal gesagt bekommt, dass wer einen Schaden verursacht, für diesen auch einzustehen hat… Tagebauloch auffüllen, renaturieren, Bäume pflanzen, für Artenvielfalt sorgen …

    Und dass RWE die ganzen Dörfer stehen lassen muss, dass sollte ihnen auch endlich einmal gesagt werden.

    Ich träume weiter.

  5. michael

    1,2 mrd euronen will irRWEg pro 1.000 Megawatt abgeschalteter Kraftwerkskapazität als Entschädigung; Kam heute im dlf…
    Der vergoldete Ausstieg und den werden die auch bekommen, wie die absurden deals beim Atomausstieg.
    pah
    Hambi bleibt

    1. Baumfreundin

      Ich habe mal beim Bund für Steuerzahler angefragt, ob die Milliardenentschädigungen für die Energiekonzerne, die, jedenfalls soweit sie sich auf Entschädigung für entgehende Gewinne beziehen, von einem juristischen Gutachten des Bundestags bereits für rechtswidrig erklärt worden sind, nicht ein Thema für die Hüter unseres Steuersäckels wären…

      Der Bund der Steuerzahler hätte doch schon längst mal etwas dazu sagen müssen:

      Entschädigungen in Milliardenhöhe, für die es – jedenfalls unter dem o.g. Aspekt – keine Rechtsgrundlage gibt, sind doch eigentlich ein Riesending, um nicht zu sagen: Ein Skandal?

      Aber vielleicht ist der Bund der Steuerzahler auch eher eine Organisation, die den Unternehmen nahesteht und die vielleicht auch von dort ihre größten Zuwendungen erhält?

      Erklärt sich so das bisherige Schweigen?

      Jedenfalls darf ich ab dem 19.03.2019 jetzt auf eine Antwort warten, denn dann soll der dort zuständige Bearbeiter wieder da sein (laut E-Mail-Rücklauf).

  6. Sczepanski

    Dass das OVG Münster ein Veränderungsverbot erlassen hat, ist doch wohl überall bekannt. http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2018/46_181005/index.php
    (Zitat aus der Pressemitteilung)
    Mit der sofortigen Ausnutzung des Hauptbetriebsplans unter Inanspruchnahme der bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts würden vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen und dem BUND NRW der Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren abgeschnitten. (Zitat Ende)
    Das ist also nicht nur ein Rodungsverbot, sondern ein umfassenderes Eingriffsverbot.

    Was nun den Wert der Kraftwerke betrifft, die ja von RWE sehr hoch eingeschätzt werden, da rentiert sich ein Blick auf https://www.klimareporter.de/deutschland/was-sind-die-rwe-kohlekraftwerke-wert
    (Zitat)
    Das Beratungsunternehmen Energy Brainpool hat im Auftrag von Greenpeace Energy ausgerechnet, was die einzelnen RWE-Blöcke im Rheinischen Braunkohlerevier wert sind. Ergebnis: Insbesondere wegen der steigenden Kosten für CO2-Zertifikate würde der Wert dieses Kraftwerksparks im Jahr 2022 bei nur noch bei 673 Millionen Euro liegen.
    Viele Kraftwerke würden in den nächsten Jahren schlicht unrentabel. Am längsten lassen sich laut der Brainpool-Analyse die beiden Kraftwerksblöcke F und G am Standort Neurath in Grevenbroich noch rentabel betreiben: Sie würden erst ab dem Jahr 2029 defizitär.
    Eine vierte Option zur Ermittlung des Werts der Kraftwerke ist schließlich ein Blick auf den Markt. Hier ist besonders der Verkauf des Vattenfall-Kohlegeschäfts in Deutschland von Interesse: Im Jahr 2016 „verkaufte“ Vattenfall vier Braunkohlekraftwerke mit 7.600 Megawatt Gesamtkapazität sowie fünf Tagebaue an den tschechischen Konzern EPH.
    Um das Geschäft zu ermöglichen, zahlte Vattenfall 1,7 Milliarden Euro an EPH zum Ausgleich für die Altlasten, vor allem zur Renaturierung der Tagebaue. Bei diesem Geschäft lag der „Wert“ der Kohlemeiler folglich im negativen Bereich.
    (Zitat Ende)
    Wenn man jetzt die Rekultivierungskosten anschaut, den Verlust des Baurechts durch großflächige Abbrucharbeiten in Manheim, Morschenich … (das sind dann keine Baulücken mehr, auf denen nach Art. 34 BauGB noch ein „Lückenschluss“ möglich wäre) – die Kosten für das Abbaggern und dadurch wahrscheinlich nötig werdende Sicherungsmaßnahmen am Hang … dann ist die Kohlesparte von RWE schlicht insolvent.

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