Wie steht es um Pressefreiheit und ordentliche Gerichtsbarkeit? – Amtsgericht Düren

Ein Prozessbesuch vor dem Amtsgericht Düren – Wie steht es um Pressefreiheit und ordentliche Gerichtsbarkeit?

Der Autor setzt sich seit Kurzem mit Presse- und Medienrecht auseinander. Im Rahmen seines Jura-Selbststudiums entstand der hier dargelegte Bericht über einen willkürlich ausgewählten Prozessbesuch beim Amtsgericht Düren.

Präscriptum 16.07.2018 zu Di., 17.07.2018

Ich würd‘ mir heute mal einen Tag im Gerichtsgebäude gönnen und mir zwecks Jura-Selbststudium einfach mal ein paar Prozesse angucken.

Zur Auswahl stehen im Amtsgericht Düren:
07:35 Hauptverhandlung Bußgeldverfahren 1.24 OWi 221/18
08:15 Hauptverhandlung Bußgeldverfahren 1.24 OWi 170/18
08:45 Verhandlung Zivilsache 2.32 C 4/18
08:45 Verhandlung Zivilsache 2.32 C 14/18
08:45 Verhandlung Zivilsache 2.32 C 77/18
08:45 Verhandlung Zivilsache 2.32 C 77/17
08:45 Verhandlung Zivilsache 2.32 C 279/17
08:45 Verhandlung Zivilsache 2.32 C 308/17
09:00 Hauptverhandlung Strafsache 2.29 Ds 85/17
09:00 Hauptverhandlung Strafsache 1.25 Ds 278/18
09:00 Hauptverhandlung Strafsache 1.25 Ds 645/17
09:15 Hauptverhandlung Bußgeldverfahren 1.24 OWi 238/18
09:30 Beweisaufnahme Zivilsache 2.32 C 400/17
10:10 Beweisaufnahme Zivilsache 2.32 C 116/18
10:25 Beweisaufnahme Zivilsache 2.32 C 228/17
10:40 Beweisaufnahme Zivilsache 2.32 C 69/18
11:00 Hauptverhandlung Strafsache 1.25 Ds 628/17
13:00 Hauptverhandlung Strafsache 2.29 Ds 145/18
13:00 Hauptverhandlung Strafsache vor dem Schöffengericht 1.07 Ds 38/18

17.07.2018

Nach einer lärmbedingt schlaflosen Nacht komme ich gegen 08:50 am Amtsgericht Düren an.
Da ich nicht weiß, was verhandelt wird, habe ich meine komplette Gesetzesbücherbibliothek mitgenommen: StGB, StPD, BGB, GG, SGB, ArbG, Medien- u. Presserecht.
Bei der Einlasskontrolle verwundert die Justizwachen keineswegs der Metallbügel meines Klemmbretts, aber die großen kommentierten Ausgaben des StGB und StPO möchte Mensch zur Gefahrenabwehr dann doch mal sehen.
An der Anmeldung zeigt Mensch sich eher überrascht, dass ich als Zuschauer mir willkürlich Prozesse angucken möchte. Mein Anliegen wird dennoch durch den Ausdruck persönlicher Freude gewürdigt.

Ich setze mich in den Prozess Ds 85/17 (Hauptverhandlung Strafsache).

Das RichterIx belehrt alle Zeugen u. Zuschauer. Zeugen werden herausgebeten. Ich äußere, Öffentlichkeit zu sein. Als ein Justizbeamter mitbekommt, dass ich Notizen mache, wird der Prozess unterbrochen. Wozu Notizen? Ob ich von der Presse sei? Ja. Das RichterIx muss erstmal telefonieren. Ich werde darauf hingewiesen, dass die Anwesenheit als Presse zuvor mitgeteilt werden sollte.

Ich will mir ja nicht anmaßen, zu behaupten, dass es an mir liegt, dass der Prozess nach ca. 5 Min. für 10 Min. unterbrochen wird. Dennoch habe ich das Gefühl, hier unerwünscht zu sein. Vielleicht ist das aber auch nur so ein Gefühl.

Der Angeklagte äußert, alles aussagen zu wollen, es ist etwas turbulent und laut zwischen dem Angeklagten und einem Zeugen.

RichterIx tritt wieder ein. Sie weist explizit darauf hin, dass die Aufzeichnung von Tonaufnahmen illegal ist, Handys seien verboten, das teilt sie auch einer Person im Publikum mit. Ich melde mich zwecks Rückfrage. RichterIx verdreht die Augen, nimmt mich dann aber doch zu Wort. Ich erkundige mich, ob der Handybetrieb im Flugzeugmodus ausreicht. Ja.

Das RichterIx bittet alle Zeugen herein und entläd die Hälfte von ihnen. Ein Teil der zu Verhandelnden Punkte wird abgetrennt.

§123 StGB Hausfriedensbruch, Verstoß Hausverbot, 2-facher Verstoß gegen Bewährungs-
Meldevorlage
§145a StGB falsche Tatsachenbehauptung, herabwürdigend
§185, §194(?) StGB Bedrohung des letzten Verteidigers: Angeklagter Würde dieses zum Krüppel
schlagen

Tatkomplex Beleidigung, Bedrohung werden eingeräumt.

Hausverbot im Schwimmbad:
Der Angeklagte beteuert, von seinem Hausverbot nichts gewusst zu haben. Erst nach dem Vorfall habe er ein Hausverbot bekommen. Ein ärgerlicher Fall, wie ich finde.

Der Verteidiger stellt klar, dass eine erfolgreiche postalische Übermittlung nicht bedeutet, dass der Angeklagte das Hausverbot auch erhalten habe.

ZeugIx hat sich zum Fall Notizen gemacht. Laut RichterIx ist das in Ordnung, jedoch soll das Protokoll nicht verlesen werden, sondern der Sachverhalt soll frei erzählt werden. Datum etc. werden nachgeschlagen.

Hausverbot via Einschreiben, zuvor mündlich mitgeteilt: „Erteile ihnen ab sofort Hausverbot.“ … Im Verlauf wird eingeräumt, dass die Übermittlungsbestätigung zum Einschreiben nicht zurückgekommen ist.

Ggf. ist die Adresse falsch (Umzug/PLZ falsch lt. RichterIx)

Quellen des Hausverbots: Nichtzahlung Mitgliedsbeiträge, Verhalten gegen die Hausordnung

Auf Rückfrage des Verteidigers sagt der Zeuge aus, nicht zu wissen, ob das Hausverbotsschreiben eingegangen ist.

RichterIx: Die Frage ist, ob der Angeklagte nach der Nachzahlung des Mitgliedsbeitrages davon ausgehen konnte, dass das Hausverbot aufgehoben ist?

Vorstrafen [Notizen tlw. unvollständig]:
§ 45 Abs. 1 JPG, von Verfolgung abgesehen
…(ca. weitere Verurteilungen)
gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Beleidigung
Diebstahl Jugendstr.
gemeinschaftliche sexuelle Nötigung
gemeinschaftlicher Raub
2007 Diebstahl in 2 Fällen, davon einer besonders schwer, Jugendstrafe auf Bewährung
Leistungserschleichung in 4 Fällen, Körperverletzung in 2 Fällen
2011 BTM
BTM 40 x 10€ Geldstr.
BTM 20 x 10€
Betrug 100 x 10€

Plädoyer der Staatsanwaltschaft:
Beleidigung, Verstoß Führungsaufsicht würdigt Aussage als entlastend
Beleidigung: 3 Monate angemessene Freiheitsstrafe
(→ „je 3 Monate“ angemessene Freiheitsstrafe)
Zur Bewährung aussetzbar, da Sozialprognose positiv in Verweis auf die Anstellung als Hausmeister.
Hausfriedensbruch nicht nachweisbar, Antrag Freispruch

Plädoyer VerteidigerIx:
Inhaltsgleiches Hausverbot, da ggf. nicht zugegangen
*Der Angeklagte unterbricht seinen Verteidiger, da seine „ganzen Freunde warten“*

Urteilsverkündung (unmittelbar nach letztem Wort des Angeklagten):
110 Tagessätze zu 10€, restlich Freispruch
Der RichterIx fällt auf, dass der 2. Meldeverstoß im Urteil übersehen wurde. (Nur 1 Verstoß berücksichtigt)
2x Verstoß = korrigiertes Urteil wird gesprochen: 150 Tagessätze zu 10€
RichterIx: BZR „lässt sich entnehmen, dass Sie es mit dem Gesetz nicht so ernst nehmen.“ RichterIx sieht Reue.

Ich teile nicht diese Einschätzung, da der Angeklagte z.B. während des Plädoyers durch dessen Verteidiger kippelte und diesen wie o.g. gar unterbrach, um schneller zu seinen Freunden zu gelangen. Ich habe eher den Eindruck, dem Angeklagten ist die Sache scheißegal, aber klar, das Gericht möge das anders sehen. Ich frage mich dann doch, wo ich hier reingeraten bin. Eine Meinungsäußerung über die Arbeitsweise dieses Gerichts erspare ich mir an dieser Stelle, ich denke, aus meinem Tatsachenbericht werden sich dem Leser ohnehin Fragen aufwerfen.

Muss ich mir jetzt eher Sorgen machen, dass meine rechtmäßigen Notizen im weiteren Tagesverlauf noch durch das Gericht sichergestellt werden? Oder muss ich mir mehr Sorgen machen, dass ich beim Verlassen des Gerichtsgebäudes von Verfahrensbeteiligten angegriffen werde?

Diesen Prozessverlauf heute finde ich jedenfalls besorgniserregend.

Der nächste Prozess ist um 11:00. 1.25, ebenfalls eine Strafsache. Wird nicht verhandelt, da Angeklagter nicht da.

Als ich an der Anmeldung/Info nach der Hausordnung frage, äußert selbige den Zustand der Überlastung. Weder könne Mensch mir eine Kopie aushändigen, noch wüsste Mensch, wo die Hausordnung für mich einsehbar ausgehängt ist. Ich möge im Internet gucken. Ich willige ein. Ich habe den Eindruck, dass „Überlastung“ nicht nur eine einfache Schutzbehauptung ist, sondern (meines Erachtens nach) den Tatsachen entspricht.

Ich muss dazu sagen, dass Mensch sich bei unserer Erstbegegnung heute bereits als Praktikant vorstellte, der sich, so schließe ich mal daraus, erst einarbeiten muss. Auf den großen Monitoren in dessen gläsernen Dienstzelle sind Kamerabilder mindestens vom Schrankenbereich des Parkplatzes zu sehen. Vermutlich ist Mensch auch für die Zugangskontrolle verantwortlich. Das ist sicherlich fordernd.

Habe ich für heute genug gesehen? 11:34 Nächste Verhandlung ab 13:00, ja, das passt.

Sollte mir die Verfahrensbeteiligten vorherigen Prozesses ursprünglich auflauern wollen, sind diese vermutlich nun doch schon aufgebrochen. Freunde und so…

Ich wende mich dann doch an den Direktor des Amtsgerichts, Herrn Conzen. Ich bin der Ansicht, Herr Conzen muss sich das persönlichkeitsrechtlich gefallen lassen, wenn ich ihn hier als Mensch mit offenem Ohr darstelle, der gern etwas ausschweift, dann aber doch mit zielgerichteten Gesprächsvorstellungen eine strukturierte Gesprächskultur pflegt.

Ich bringe in Erfahrung, dass es keine Hausordnung im Gerichtsgebäude gibt. Verhaltensregeln auf den Fluren richten sich nach der gängigen Gesellschaftsnorm. Vor und in den Gerichtssälen gilt das Hausrecht der RichterIx. Herr Conzen gewinnt schnell mein Vertrauen und so spreche ich zumindest in Teilen doch noch meine Wahrnehmung des eben besuchten Prozesses an. Dass ich die Abspaltung eines Teils des Prozesses in meiner Wahrnehmung auf meine Anwesenheit als Presse beziehe, akzeptiert er als meine persönliche Meinung. Das von mir wahrgenommene und wiedergegebene Bild ist das eines Laien, stellt er fest, was ich durchaus bestätigen muss. Wir sind uns einig, dass die Wichtigkeit in der Berichterstattung in der Art der Formulierung liegt. Sind Tatsachenbehauptungen wahrheitsgemäß und Meinungsäußerungen als solche gekennzeichnet, spricht selbst nichts dagegen, wenn ich die Arbeitsweise des Gerichtes in Frage stelle.

(P.S. Gesprächsende, Folgendes sind meine eigenen Annahmen:)

Tiefer muss und will ich zu unserem Gespräch nicht ins Detail gehen, ehe es mir in meiner Unerfahrenheit noch widerfährt, die Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unrechtmäßig zu tangieren. Unterm Strich bleibt doch alles Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Informationsinteresse. Das Informationsinteresse am Gesprächsinhalt mit dem Gerichtsdirektor besteht beim Leser nicht von vorne herein, dürfte sich aber, da kontextbezogen und als Tatsachenbericht erwähnt, aus dem Textverlauf ergeben. Ich hatte mir gestern die Frage gestellt, wodurch das öffentliche Interesse definiert ist und komme nun zu der Auffassung, dass öffentliches Interesse in einem Wechselspiel zwischen dem Aufwerfen von Fragen durch den Autor im Textverlauf, gleich als gegeben angenommen und bedient werden kann. Eine spannende, flüssig lesbare Geschichte (z.B. Dokumentation der Zeitgeschichte) lässt sich durch das blanke Zusammentragen von Fakten kaum erzeugen.
Wikipedia zum öffentlichen Interesse: „unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt.“

Fazit zum Prozess:
Ganz laienhaft vergleiche ich den Strafprozess mit dem quantenmechanischen Versuchsaufbau Erwin Schrödingers Katze. Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass das Urteil (mit wem auch immer) bereits vor Prozessbeginn abgesprochen und festgelegt war. Zu der Annahme komme ich u.a. gegebens der Aufsehenerregenden Kritik an (meiner) Presseanwesenheit, der darauf unmittelbar folgenden Prozessunterbrechung für 10 Minuten und der Abspaltung eines Prozessteils, der „so heute nicht verhandelt werden [kann]“ mit anschließender Ausladung der Hälfte der Zeugen. Das resignierte Stöhnen und Seufzen der Richterin in den anschließenden Prozessminuten und das direkt feindselige Verhalten bei meiner per Fingerheben nonverbal angemeldeten Wortmeldung zuvor (wahrheitsgemäße Tatsachenbehauptung) erweckten in mir den Eindruck, unerwünscht zu sein und den Prozess in o.g. Weise im Konflikt zu einer möglichen Vorabsprache einen wesentlich aufwändigeren Ablauf abzuverlangen. Einen Ablauf, in dem es problematisch wäre, an rechtmäßiger Präzision sparend, zu schluren. Das kurze, möglicherweise vorabgesprochende Durchwinken des Prozesses könnte auffallen. – Aber das liefe ggf. jetzt alles gegen den zuvor geschlossenen Deal, da kann Mensch schonmal angestrengt resigniert stöhnen und seufzen.

Mein komisches Gefühl bei der Sache wird nicht besser, als die Richterin unmittelbar nach dem letzten Wort des Angeklagten beginnt, das Urteil augenscheinlich (von einem Blatt) vom Tisch abzulesen. Als danach noch auffällt (Zitat) „das stehe hier falsch“, „hier ist nur ein Meldeverstoß berücksichtigt“ (sinngemäß, nicht zwangsläufig O-Ton) (Tatsachenbericht), fällt es mir schwer, noch etwas anderes zu glauben, als dass der Prozess ein vorabgesprochender Scheinprozess war, oder zumindest als solcher angesetzt war.

Derartige Fälle sind z.B. durch den Investigativjournalisten und Laienverteidiger Jörg Bergstedt belegt.

Ich war zunächst überrascht und etwas verängstigt, direkt in einen sich für meine Wahrnehmung so darstellenden Fall hineinzulaufen. Rein aus rechtlichen Bedenken wage ich es noch nicht, hier von Tatsachen zu sprechen und bleibe etwas eingeschüchtert bei vagen Meinungsäußerungen und ausdrücklichen Vermutungen.

Ein Bericht im Publikationskontext des Anarchist cook and bike – Küfaprojektes.
http://acab.bike

Elmo Elbrecht
Kallsgasse 20
52355 Düren

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Elmo Elbrecht

    Hallo

    Ich melde mich hier als Autor des Zines, aus dem dieser Artikel abgetippt wurde. Zunächst einmal danke für die Mühe, den Text abzutippen und hier mit mehr Reichweite zu publizieren.

    Wie eben schon angedeutet, stammt der Text aus einem handschriftlich verfassten Zine, was ich vorgestern anlässlich meiner Erlebnisse verfasst habe. Der Text enthält im ersten Teil zunächst meine persönlichen Notizen aus dem Prozess. So viel dazu, warum der Text zum Prozessablauf ggf. etwas zerstückelt wirkt.
    Mit meinem Beschluss, den Vorfall als Zine zu puzlizieren, ändere ich Zielgruppenortientiert meine Schreibform von der geschlechtsneutralen ausge-Ix-ten Form in die Geschlechtszuweisende Form und schreibe fortan von Richterin anstelle RichterIx. Aber gut, ich will garnicht in’s Schwafeln geraten. 🙂

    Die Druckform gibt es derzeit in einer Auflage von 100 Stück als 8 Seiten starkes A5 Zine. Bei Interesse nehme ich Bestellungen unter presse@nullspongestone.de entgegen. Nachdruck ist jederzeit möglich. Wer bestellungen aufgibt möge mir gerne (aber nicht zwingend) Briefmarken zuschicken bezüglich Versandkosten.

    Das Original Zine enthalt eine Polarisierende passage, die nach Absprache mit mir aus Medienpsychologischen Gründen in der oben veröffentlichten Fassung entfernt wurden. (Die Aufmerksamkeit soll auf das Verhalten des Gerichtes fokussiert bleiben)

    Spendenaufruf
    Ich verachte Geldspenden, nehme aber genre Sachspenden entgegen. Im Kontext dieser Publikation, möchte ich hier das Bedürfniss äussern, dass ein (oder auch mehrere) Nachfüllsets für Tintenstrahldrucker mich sehr begeistern würden. In der Regel verdrucke ich vorwiegend Blautöne und Schwarz. Meine Anschrift ist als Zitat aus dem Zine offensichtlich oben im Artikel publiziert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Elmo Elbrecht

  2. bghfkdls

    Der sogenannte Deal im Straverfahren ist gängige Praxis, siehe link:

    https://www.lanz-legal.de/ihre-rechte-schnelle-informationen-f%C3%BCr-beschuldigte/das-verfahren/verst%C3%A4ndigung-im-strafverfahren-der-echte-deal/

    Abtrennungen von „Verfahrensteilen“ kommen ebenso andauernd vor, Unterbrechungen, die man als Zuschauer nicht zuordnen kann, sind an der Tagesordnung und kaum auf Anwesenheit von Zuschauern bezogen. Zeugen werden im Fall von Deals auch regelmäßig nicht benötigt und daher entlassen. Das Ganze dient in minderschweren Fällen (wie hier) der Entlastung der Gerichte und ist meist von Vorteil für die Angeklagten.

  3. Elmo Elbrecht

    @bghfkdls Interessant. Vielen Dank für den hilfreichen Hinweis.

    Ich ergänze die Printvariante wie folgt:

    20.07.2018

    Ergänzung zu meinem Fazit zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
    ===========================================

    In Einfluss meiner neuen Erkenntnisse (§ 202a und § 257c StPO), will ich meinen Text noch einmal neu beleuchten.
    In meinem Streben danach, neues zu erlernen verknüpfe ich naturgemäß altbekanntes mit dem mir neuem. In diesem Fall sehe ich das ein wenig wie ein Wettstreit, in dem Mensch sich schon vorher einigt wer gewinnt und sich dann überlegt, ob Mensch sich auf das eigentlichen Spiel einlässt. Eine doch eher befremdliche Vorstellung, die, sollte sie im Sportlichen Wettkampf diagnostiziert werden, sicherlich auf breite Medielle Öffentlichkeit und Verachtung stiesse.

    In meiner Beobachtung, hielt ich das Erlebte für einen ganz Großen Fisch, der wenn er sich unter Fachkundiger Betrachtung als solcher erhärtet, die ordentliche Gerichtsbarkeit zumindest im konkreten Falle wiederlegen würde. Dass die Situation sich als Rechtmäßig herausstellt, war nicht auszuschließen. Objektiv betrachtet stehe ich als Laie noch ganz am Anfang meines Selbststudiums und komme hier in den Genuss eines breiten Feedbacks: Ein vorabgesprochener „Deal“ ist nach § 202a StPO (Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten) und § 257c (Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten) zulässig.

    Ich schliesse aus dieser Erfahrung, dass es ratsam wäre, erst mal mit Gelassenheit und Vertrauen an die Sache heranzugehen. Leider steht das im Konflikt mit meiner kritischen Wesensart.

    Dass ich mich, die juristerei mal aussen vor gelassen, intensiver mit Pressearbeit zu befassen begann, entsprang u.a. dem Funken des Versuch zur Selbsthilfe. Selbsthilfe, um meiner Hilflosigkeit gegenüber persönlichen erlebter Polizeigewalt etwas entgegenzusetzen. Ich sehe im Schreiben grundsätzlich etwas kämpferisches. Den Status Quo schriftlich zu fixieren, bedeutet auch, ihn transparent und nachvollziehbar zu machen und somit der gesellschaftlichen Meinungs- und Willensbildung zuzuführen.

    Ich will dem Gerichtlichen Prozedere keine Gesundheit assistieren. Damit würde ich Herrschaft und Strafe befürworten. Zur Diskussion steht jedoch die Annahme von Herrschaft und Strafe, die ihre Legitimierung im Gesellschaftlichen willen und dessen Wohlwollen vorgibt, jedoch hinten rum auf trügerische Art das Vertrauen ausnutzt um politische Interessen gegen einzelne durchzusetzen. Diese Annahme hat sich für mich durch die öffentliche Diskussion mittlerweile verflüchtigt. Auch wenn nicht alle Indizien widerlegt sind, gehe ich doch eher von einer Überreaktion meinerseits aus, die unter anderem meinem Unwissen verschuldet ist.

    Unbekanntes kann bekanntermaßen Angst einflößen. Insbesondere, wenn sie durch misstrauen gewürzt ist. Diese Feststellung will ich zur Wahrung der Objektivität als zu berücksichtigen heranziehen.

    So weit.

    Das auf der Titelseite verprochene und bisher nicht eingehaltene Fazit zur Pressefreiheit:
    ===============================================================
    Ich könnte an dieser Stelle grosses TamTam um den anfänglichen Bohei der Justizwachen und der Richterin bezüglich meiner Presseanwesenheit machen. Das spiegelt aber nicht mein gewünschtes Gesellschaftsbild wieder. Ein wenig Reibungsfläche will ich auch dem Gericht gegenüber Pressevertretern zusprechen. Der Mündige Pressevertreter wird sich ohnehin darüber hinwegsetzen. Somit sehe ich die Pressefreiheit als gegeben.

    Mit freundlichem Gruß
    Elmo Elbrecht

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