Aufklärung und Stellungnahmen zu aktuellen RWE-Lügen

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„Unter diesem Wald liegt Braunkohle, die für Deutschlands Energieversorgung gebraucht wird.“
Guido Steffen, Pressesprecher bei RWE-Power
aus https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/hambacher-forst-am-ende-wird-gerodet

Braunkohle ist weder günstig noch notwendig!
– Wer das behauptet (RWE), ist ein Lügner und Populist.
Die Verstromung von Braunkohle ist nur deshalb so günstig, weil sie vom Staat subventioniert
wird – 960 Millionen Euro fließen jährlich direkt oder indirekt in die Braunkohleverstromung.
Rechnet man noch die Folgekosten hinzu, wie Emissionen oder Grundwasserabsenkungen,
entstehen jährlich sogar Kosten von 4,5 Milliarden Euro.
Darüber hinaus werden zurzeit erhebliche Überkapazitäten produziert. Die zu viel produzierten
10 GW entsprechen ungefähr der Leistung von der Hälfte aller Braunkohlekraftwerke und werden
zurzeit exportiert. Nachbarländer sind bereits verärgert, weil deutscher Braunkohlestrom auch
deren Netze verstopft (Quellen siehe Fact sheet Ende Gelände)

Fakten, entlarvte Lügen und Quellen auf den Factsheets unter:
Faktencheck-Braunkohle mit Quellen von Ende Gelände
und
Mehr Fakten, Quellen, usw. von Robin Wood

RWE-Sprecher Steffen:
„Das, was da im Hambacher Forst stattfindet, ist durch die Rechtslage eindeutig gedeckt“, sagte dagegen RWE-Sprecher Steffen. (dpa/red) – Quelle: https://www.ksta.de/28958460 ©2017

Viele von uns sagen: Bergrecht aus der Kaiserzeit, das in der Nazizeit für den zweiten Weltkrieg verschärft wurde ist keine Grundlage für Vertreibungen und Rodungen im 21Jh! EU-Recht zum Naturschutz, das dank Lokalpolitikern, die „zufällig“ im RWE Aufsichtsrat sitzen, nicht angewandt wird, gäbe eine Rechtsgrundlage ab, die aber von RWE gezielt ausgehebelt wurde. Von Menschenrechten, Vertreibungen, Flucht, Steinkohle aus Südamerikanischen Urwäldern, Energiewendezielen, untergehenden Inseln, aussterbenden Arten müssen wir erst gar nicht anfangen. Gesetze sollten vielleicht sowieso nicht die Grundlage unserer Entscheidungen sein – Profit und Macht noch weniger!

Update: Wie „eindeutig“ gedeckt die Rechtslage war zeigt der vorläufige Rodungsstopp: https://hambacherforst.org/blog/2017/11/28/pressemitteilung-des-ovg-rodungen-im-hambacher-forst-vorlaeufig-gestoppt/

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. TUBAF

    Zur Herkunft des Bergrechts:
    Das aktuelle Bundesberggesetz ist von 1980.
    Es wurde damals zur Vereinheitlichung von Ländergesetzen neu geschrieben, die (korrekterweise) aus der Monarchenzeit stammen – jedoch insbesondere das preußische Allgemeine Berggesetz, welches das vorherrschende war, schon vor dem deutschen Kaiserreich, nämlich 1851.
    Die Ergänzung zur Nazizeit hat für die Braunkohle keine Relevanz. Die wesentliche Änderung war die Aufnahme eines neuen Katalogs „grundeigener“ Bodenschätze (im Gegensatz zu den „bergfreien“ wie der Kohle)
    Recht und Gesetz muss nicht aus der Nazizeit stammen, um Scheiße zu sein.
    Das Prinzip „Bundesrecht bricht Landesrecht, Bergrecht bricht alles“ ist nicht aus dieser Zeit, sondern älter, und der deutsche Bundestag hat es aktiv aufrechterhalten.

  2. TUBAF

    Nochmal zur Einordnung:
    Die Argumentation von Regierung und Gericht ist ja,
    dass der Tagebau seit 1970 genehmigt ist und die FFH-Richtlinie von 1992 und die Pflicht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen von 1990 jünger und deswegen ignorierbar sind, weil weiter das zum Zeitpunkt der Genehmigung geltende Recht angewandt wird.
    Das ist das preußische ABergG.
    Also doch, es wird hier und heute Recht von vor der Kaiserzeit angewandt, obwohl es seit 1980 eine (minimal „bessere“) neue Rechtslage gibt.

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