Ultimatum an RWE: Weg mit der Werkstraße!
Folgender Text erreichte uns: „RWE sei hiermit aufgefordert, bis spätestens Mittwoch, den 15.02.2017, die Werkstraße zwischen Buir und der Auffahrt zur alten A 4 aufzuheben und den ungehinderten, freien Zugang zum Hambacher Forst wiederherzustellen. Die Werkstraße beginnt am Abzweig Morschenich und endet an der alten Autobahnbrücke von Buir.
Die Werkstraße ist illegal, da sie für einen Tagebau bestimmt ist, der illegal ist.
Für einen Geländestreifen in der Breite von etwa 200 – 300 m südlich der alten A 4 hat der Tagebau nämlich nicht die erforderliche Genehmigung. Voraussetzung dafür wäre eine Genehmigung zur vorherigen Beseitigung der alten Trasse der A 4. Eine solche Genehmigung gibt es nicht. Ein Tagebau, der in diesem Geländestreifen betrieben wird, ist somit illegal, korrespondierend eine dazu bestimmte Werkstraße ebenfalls.