Prozessergebnis

Der Prozess gestern (05.12.), gegen die Aktivistin, die Anfang des Jahres unter dem Namen „Fledermaus“ in Untersuchungshaft war, endete mit einer Verurteilung wegen einfachem Landfriedensbruch zu 3 Wochen Dauerarrest, die durch die 4 Wochen U-Haft bereits abgesessen wurden. Die Vorwürfe der Körperverletzung, des schweren Landfriedensbruch und der gefährlichen Körperverletzung konnten nicht bestätigt werden, die Zeug*innen des RWE-Sicherheitsdienstes konnten sich scheinbar nicht mehr gut genug an die Geschichten erinnern, die sie in der polizeilichen Vernehmung erzählt haben.

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