Kurzbericht zum heutigen Prozess

„Urteil in dem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach

03.11.2016
Erwartungsgemäß hat das Land NRW durch das landeseigene Verwaltungsgericht Aachen die Klage gegen den vom Land NRW erlassenen 3. Rahmenbetriebsplan Hambach abweisen lassen. Beklagter = Land NRW, Gericht = Land NRW: Ein und dieselbe Person.

Die Verhandlung vor dem VG Aachen begann etwas verspätet gegen 11.45 Uhr und endete um 18.00 Uhr mit der mündlichen Verkündung des Urteils.

Vorab ganz kurz und unter anderem: Fehlen der Öffentlichkeit wurde gerügt und Vertragung beantragt! Der Antrag wurde zurückgewiesen. Der Antrag war auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestützt. In dem Verfahren vor dem OVG NRW war das Fehlen der Öffentlichkeit der Verhandlung erfolgreich gerügt, aber anders begründet worden, nämlich mit dem österreichischen Staatsbürger, der zur mündlichen Verhandlung nicht zugelassen wurde. “ (Kurt Claßen)

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