WDR = NRW! NRW: Totalitärer Staat in Reinkultur!

Es erreichte uns eine neue Mail von Kurt Claßen:

„Hier weitere Hintergrundinformationen zu Anbahnung und Ablauf des Interviews mit dem WDR und dessen Wiedergabe in der Lokalzeit des WDR Aachen am Dienstag, den 11.10.2016, 19.30 Uhr.

Die telefonische Interviewanfrage des WDR Aachen ging am 11.10.2016 um 9.30 Uhr bei mir ein. Zur Unzeit, wie ich dem Redakteur erklärte.

Schon geraume Zeit war ich sehr stark eingespannt:

(1) Wegen „Staatsverbrechen zu Gunsten der RWE Power AG“ hatte ich beim Polizeipräsidenten von Aachen mehr als ein halbes Dutzend jeweils mehrseitig begründeter Strafanzeigen angebracht.

(2) Diese Strafanzeigen dienten zugleich als ergänzende Grundlage für die „Neufassung der Klageschrift“ vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen Planfeststellungsbeschluss gegen die Verlegung der A 4, zu der ich dem
Bevollmächtigten bis zum 16.09.2016 (= Ausschlussfrist) zuzuarbeiten hatte, auch dies hat meine Arbeitskraft gebunden.

(3) In dem genannten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen der Verlegung der A 4 war anschießend dem Bevollmächtigten zuzuarbeiten zur Erwiderung auf die Stellungnahme der im Auftrag von RWE tätigen Anwaltskanzlei Redeker – Dahs – Sellner, die – mit unlauterer Argumentationslinie – die Zulässigkeit der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestritten hatte.

(4) Bis spätestens am Mittwoch, dem 19.10.2016 habe ich abschließend und zeitgleich Stellung zu nehmen in dem Verfahren vor dem OVG NRW wegen der Räumung der Wiese und vor dem VG AC wegen des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach.

Nur widerwillig stimmte ich dem Interview zu, ich bräuchte nur kurz Stellung nehmen zu der Frage, wie ich meine Chancen vor dem OVG NRW wegen des Protestcamps sähe, zur Beantwortung der Frage seien in der Sendung etwa 20 Sekunden vorgesehen, so der WDR. Das Interview sollte auf der Wiese stattfinden, dazu werde der Redakteur kurz Rücksprache mit der Wiese nehmen.

Um 10.30 Uhr bestätigte der WDR den Termin auf der Wiese für 11.15 Uhr. In der Zwischenzeit hatte ich mir Gedanken zu der genehmigten Stellungnahme von 20 Sekunden gemacht und wollte wie folgt Stellung nahmen: In einem Rechtsstaat wären die Erfolgsaussichten bei 100% anzusiedeln, in dem Verfahren vor dem OVG NRW wegen der Räumung der Wiese gingen die Erfolgsaussichten gegen Null. Dies trug ich dem Redakteur telefonisch vor.

Hintergrund der Null-Prozent-Antwort an den Redakteur des WDR Aachen war das Verhalten des VG Köln, des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des OVG NRW in Münster in den vorangegangenen Eil- und Hauptsacheverfahren gegen die Beseitigung der alten Trasse der A 4 und gegen die Inbetriebnahme der neuen Trasse der A 4, die allesamt „zum Himmel stinken“ und die Annahme der
Rechtsbeugung geradezu aufdrängen:

(1) Den Antrag in dem Eilverfahren gegen die Inbetriebnahme der A 4 hatten die Richter des VG Köln sowie des OVG NRW zurückgewiesen, obwohl das VG Köln und das OVG NRW gar nicht zuständig waren, sondern das Bundesverwaltungsgericht.

(2) Der in dem Eilverfahren zunächst beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellte Antrag gegen die Beseitigung der alten Trasse der A
4 ist bis heute nicht bearbeitet. Der Antrag ist bewusst und gewollt unbearbeitet beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen liegen geblieben und auch auf Insistieren nicht an das zuständige Verwaltungsgericht Köln weiterverwiesen, dies wurde verweigert mit der Falschaussage, die
Weiterverweisung habe bereits stattgefunden. .

(3) Nur etwas weniger als Jahr haben die Richter des VG Köln die Hauptklage gegen die Inbetriebnahme und Fortführung des Verkehrs auf neuen Trasse der A 4 betreiben lassen, obwohl nicht das Verwaltungsgericht Köln sondern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dafür zuständig waren. Erst unter dem Druck eines Befangenheitsantrages räumte das VG Köln ein, es sei für diese Klage überhaupt nicht zuständig, zuständig sei das Bundesverwaltungsgericht, da lief der Verkehr auf der neuen Trasse der A 4 bereits seit gut 1 ¼ Jahren.

Zu allen Verfahren wurde die RWE Power AG gesetzeswidrig nicht beigeladen, obwohl die Fortführung des Tagebaus Hambach von dem Ausgang der Verfahren abhing. Wäre RWE beigeladen worden, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie auf die fehlende Zuständigkeit des VG Köln und des VG Gelsenkirchen sowie des OVG in den genannten Verfahren hingewiesen hätten. Unter diesen Umständen hätte das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Verlegung der A 4 bereits im Monat der Inbetriebnahme der A 4, im September 2014, beginnen können. Termin der mündlichen Verhandlung ist nunmehr erst für den 22.03.2017 vorgesehen.

Eher beiläufig wies die bevollmächtigte Großkanzlei der RWE Power darauf hin, dass die alte Trasse der A 4 zwischenzeitlich bereits für den Tagebau in Anspruch genommen sei. Infolge der unterlassenen Beiladung der RWE Power AG drohen dem Land NRW Schadensersatzansprüche des Tagebaubetreibers kaum ermesslichen Ausmaßes, die dadurch entstehen könnten, dass der Tagebau
Hambach und die alte Trasse auf den Stand vor Inbetriebnahme der neuen Trasse der A 4 zurückgebaut werden muss. Dafür hätte unmittelbar NRW einzustehen, wegen Amtspflichtverletzung wären die beteiligten Richter der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Köln sowie des OVG NRW in Münster in Anspruch zu nehmen bis an ihr Lebensende und bis zur Pfändungsfreigrenze.

Vor diesem Hintergrund sind die Erfolgsaussichten vor dem OVG NRW gegen das Räumungsurteil des VG AC gemäß der Null-Prozent-Antwort an den Redakteur des WDR AC anzusetzen entsprechend der Volksweisheit: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.

An der Null-Prozent-Antwort habe ich beim Interview auf der Wiese nicht mehr festgehalten, weil ich den 7. Senat des OVG NRW nicht auf diese Weise angreifen wollte und noch stärkeren Gegenwind befürchtet, und dies dem Redakteur vorab auch erklärt.

Nach den jahrzehntelangen Erfahrungen des Wiesenbesitzers mit der NRW-Justiz und deren Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft, mit den Finanzverwaltungen des Landes, mit der Stadt Köln und dem Bauamt der Stadt Köln sowie mit dem Bundesfinanzhof geht der Wiesenbesitzer davon aus, dass auch im anhängigen Verfahren entschieden wird:

(1) für das Land NRW, vertreten durch das Bauamt des Kreises Düren,

(2) für das Land NRW, vertreten durch das Verwaltungsgericht Aachen und seinem Räumungsurteil,

(3) für das Land NRW, vertreten durch die Verwaltungsgerichte Köln und Gelsenkirchen und das OVG NRW,

(4) für das Land NRW, vertreten durch den Landesbetrieb Straßen NRW

(5) für das Land NRW, vertreten durch den Braunkohlenausschuss,

(6) für das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierungen Köln und Arnsberg,

(7) für das Land NRW, vertreten durch den WDR und „last but not least“

(8) für die RWE Power AG.

Totalitärer Staat NRW in Reinkultur!

Kurt Claßen

15.10.2016″

Schreibe einen Kommentar