RWE will Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Verlegung der A 4 kippen!

Folgende Mail erhielten wir von Kurt Claßen:

„Für RWE geht es bei dieser Erstklage gegen die A 4 und den Tagebau Hambach ums Ganze. Mit der Klage steht und fällt nämlich nicht nur eine erste Entscheidung über „Hambacher Forst bleibt“. Zugleich wird damit auch darüber entschieden, ob auch der „Erbwald bleibt“. Der Erbwald ist noch etwas größer als der zur Zeit noch bestehende Teil des Hambacher Forstes.

Bleibt der Hambacher Forst und die Wiese, bleibt auch der Erbwald. Dessen spätere Inanspruchnahme für den Tagebau Hambach ist immer noch die einvernehmlich feste Absicht von NRW und RWE.

Die Inanspruchnahme des Erbwaldes für den Tagebau Hambach setzt zwingend die vorherige Beseitigung des Hambacher Forstes und der Wiese voraus, die räumlich vorgelagert sind und dadurch eine Schutzwirkung auch für den Erbwald haben, der von Karl dem Großen den jetzt so genannten „Tagebaurandgemeinden“ zugedacht war und nach seinem Willen mitnichten der Zerstörung durch einen Tagebau anheimfallen sollte. Dieses Vermächtnis gilt es zu erfüllen.“

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Nöll

    Der https://de.wikipedia.org/wiki/Hambacher_Forst heißt auch Bürgewald. Er besteht aus einer Reihe von einzelnen Wäldern, die den einzelnen Gemeinden gehörten. Darunter der Merzenicher Erbwald und der Mahnheimer Erbwald. Der gesamte Hambacher Forst wurde nach der Legende von Karls Hofmusiker Arnold umritten, um ihn dem Zugriff des Adels zu entziehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Arnold_von_Arnoldsweiler#Der_Ritt_um_den_Bürgewald.
    Dieser Mann war also der erste, der den Forst gerettet hat. Sein Feiertag ist der 18.Juli, also morgen.

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