Am Donnerstag (16. April) wird das Verwaltungsgericht Aachen über rechtswidrige Auflagen der Kreispolizeibehörde gegen das Klimacamp 2014 verhandeln. Ich rechne mit einer Lehrveranstaltung zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freue mich, wenn Sie als Zuschauer_in an der Verhandlung teilnehmen wollen!
Verhandelt wird ab 9 Uhr im Saal A 2.012, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen. Die Verhandlung wird etwa zwei Stunden dauern. Das Urteil wird voraussichtlich erst später verkündet. Nach der Verhandlung bauen wir um 11:30 Uhr am Elisenbrunnen in Aachen einen Infotisch auf – und ein Zelt…..
Sie haben sicher schon an einigen Demonstrationen teilgenommen und wissen daher, dass Sie nicht die ganze Zeit Parolen gerufen oder Ihre Fahne geschwenkt haben. Und auch, wenn Sie mit einer Mit-Demonstrantin geplaudert haben, haben Sie durch Ihre Anwesenheit zum Bild der Versammlung beigetragen und ihre Meinung zum Ausdruck gebracht. Sie als Versammlungs-TeilnehmerIn bestimmen, wie die Versammlung aussieht.
Während einer Demonstration überkam Sie bestimmt mal ein menschliches Bedürfnis, das nicht direkt mit der Demonstration zu tun hat: Sie wollten einen Schluck Wasser trinken, sich kurz hinsetzen oder was auch immer. Dafür sollen Sie ihren Status als Versammlungs-TeilnehmerIn aufgeben, den Schutz des Grundgesetzes für Ihre Meinungsäußerung verlassen? Sicher nicht!
Doch die Kreispolizeibehörde Heinsberg sieht das anders. Am Donnerstag (16. April) wird das Verwaltungsgericht Aachen über rechtswidrige Auflagen der Kreispolizeibehörde gegen das Klimacamp 2014 verhandeln. Ich rechne mit einer Lehrveranstaltung zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freue mich, wenn Sie als Zuschauer_in an der Verhandlung teilnehmen wollen!
Verhandelt wird ab 9 Uhr im Saal A 2.012, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen. Die Verhandlung wird etwa zwei Stunden dauern. Das Urteil wird voraussichtlich erst später verkündet. Nach der Verhandlung bauen wir um 11:30 Uhr am Elisenbrunnen in Aachen einen Infotisch auf – und ein Zelt.
Es geht in der Klage nicht um den Schluck Wasser, sondern um Schlafzelte: Das Klimacamp 2014 beim Tagebau Garzweiler war als achttägige Versammlung angemeldet. Die Kreispolizeibehörde als Versammlungsbehörde erklärte jedoch den Schlaf- und Ruhebereich nicht der Versammlung zugehörig. Die Schlafzelte wurden von den Behörden geduldet, doch hätte die Polizei die Zelte jederzeit durchsuchen können – was ihr in der Versammlung nicht erlaubt ist. Die Behörden hätten jederzeit den Schlafbereich räumen lassen können, ohne die Versammlung aufzulösen.
Da niemand an einer acht Tage währenden Versammlung teilnehmen kann ohne zu schlafen, hätten die Behörden die Teilnehmer_innen damit gezwungen, ihre Versammlung zu unterbrechen. Begründet wurde das Ausnehmen der Zelte aus der Versammlung damit, das Zelte keinen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung darstellen würden – ein Verbotsgrund, den es laut Gesetz gar nicht gibt.
Das Rechtshilfebüro reichte zusammen mit der BUND-Jugend am 26. Juli 2014 (mit Beginn des Klimacamps) eine Klage gegen das Verbot der Schlafzelte ein. Denn Behörden dürfen nicht bestimmen, wie Versammlungen ablaufen und aussehen – das müssen selbstbewusste Versammlungsteilnehmer_innen alleine gestalten. Um dieses Recht auf Versammlung langfristig zu sichern, sind wir mit dem Projekt STÖRFAKTOR angetreten.
Verhandelt wird fast ein Jahr nach dem Klimacamp. Ein typisches Beispiel dafür, dass es einen langen Atem braucht, um das Versammlungsrecht zu verteidigen, und dass es ein Projekt wie STÖRFAKTOR braucht, dass dieses Recht auch über den konkreten Anlass hinaus verteidigt. Den die Organisator_innen des Klimacamps 2014 sind längst mit dem Camp 2015 beschäftigt.
Weitere Informationen zur Klage und zum Klimacamp, inklusive Dateien mit Klagebegründung und Klageerwiderung,
finden Sie hier:
http://www.stoerfaktor.org/wope/klimacamp-2014/
Um auf den Rechtsstreit aufmerksam zu machen, können Sie Postkarten mit einem passenden Bild versenden – bestellen Sie hier:
http://www.stoerfaktor.org/wope/shop/
(Auf der Seite ganz unten – darüber aber weitere interessante Materialien!)
Einige Informationen zum Klimacamp: Das Klimacamp Rheinland fand vom 26. Juli bis 3. August 2014 statt. Bereits in den Jahren zuvor gab es Klimacamps als Protest gegen den Kohleabbau im Rheinland. Das Camp ist ein Ort und Forum zum Austausch von Erfahrungen, zum Kennenlernen von Themen rund um den Braunkohleabbau, aber auch zur Information über Widerstand gegen den Raubbau.
Das Braunkohlerevier Rheinland ist das größte Tagebau-Gebiet in Deutschland. Deutschland ist der größte Braunkohleförderer der Welt. Etwa 16 Prozent des in Deutschland emittierten CO2 werden durch den Abbau von Braunkohle und deren Verstromung in fünf Kraftwerken im rheinischen Braunkohlerevier produziert. Der Bergbautreibende ist im Rheinland der Energiekonzern RWE, der im Revier so gut wie alles beherrscht und diktiert. Viele tausende Menschen sind in den Abbaugebieten direkt z.B. durch Umweltzerstörung, Feinstaub, Grundwasserabsenkungen, Bergbauschäden und Zwangsumsiedlungen betroffen.
Einen Platz für das Camp zu finden, war ausgesprochen schwierig. Zwar hatten mehrere Landwirte, Landbesitzer_innen und Pächter_innen geeignete Plätze für ein Camp zur Verfügung gestellt – doch zogen alle ihre Zusagen unter dem Druck von RWE und Behörden zurück. Daher wurde das gesamte Camp als Versammlung in einem Freizeitpark der Stadt Erkelenz angemeldet.
Veranstalter des Camps war unter anderem die BUND-Jugend Nordrhein-Westfalen. Das Projekt STÖRFAKTOR unterstützte die Versammlungsanmeldung und ist zusammen mit der BUND-Jugend Kläger gegen die rechtswidrige Behinderung des Camps.
Mit besten Grüßen
Holger Isabelle Jänicke
Rechtshilfebüro Hamburg
PS.: Das Projekt STÖRFAKTOR und diese Klage werden durch Spenden finanziert. Können Sie helfen? Überweisen Sie Ihre Spende auf unser Konto (IBAN) DE72430609672039871401,
BIC GENODEM1GLS.
Oder geben Sie Ihre Spende hier online ein:
http://www.stoerfaktor.org/wope/spenden-formular/
Aus naheliegenden Gründen habe ich mit großem Interesse die Hinweise zum Gerichtstermin in Aachen gelesen. Leider war es mir nicht ohne weiteres möglich, die Klagebegründung und die Klageerwiderung einzusehen.
Nächster Gerichtstermin in Aachen: Donnerstag, 21. Mai 2015, 9.00 Uhr.Gegenstand der mündlichen Verhandlung: Räumung der Wiese.
17.04.2015
Kurt Claßen