von: Kim
Am 9. November 1982 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die „World Charter for Nature“ (Weltcharta für die Natur). Diese „Weltcharta für die Natur“ ist ein Verhaltenskodex zur Behandlung der natürlichen Reichtümer auf Weltebene und fordert umfangreiche Maßnahmen für den Schutz und die Erhaltung natürlicher Lebensräume.
Die Weltcharta enthält fünf Grundprinzipien:
1. Respekt vor der Natur und keine Beeinträchtigung ihrer grundlegenden Prozesse
2. Erhalt der genetischen Lebensfähigkeit, Erhalt der Arten, Erhalt ihrer Lebensräume
3. Erhalt einzigartiger Gebiete und u.a. der Lebensräume seltener oder gefährdeter Arten
4. Erreichen und Erhalten der optimalen dauerhaften (sustainable) Produktivität der vom Menschen genutzten Ökosysteme und Lebewesen, ohne die Unversehrtheit anderer Ökosysteme oder koexistierender Arten zu gefährden
5. Schutz der Natur vor Zerstörung durch Kriegführung oder feindliche Aktivitäten .1
Hier ein Auszug ab Abschnitt 21:
21. Staaten und, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, andere Behörden, internationale Organisationen,
Individuen, Gruppen und Konzerne verpflichten sich dazu
(a) im Sinne der Bewahrung der Natur kooperativ durch gemeinsame Aktivitäten und andere relevante Aktionen, einschließlich des regelmäßigen Informationsaustauschs und des Erfahrungsaustauschs auf Konferenzen zu handeln
(b) Normen für Produktherstellungsverfahren und andere Herstellungsprozesse aufzusetzen, die sich nachteilig auf die Umwelt auswirken könnten, sowie einheitliche Methoden zur Evaluierung dieser Auswirkungen zu entwickeln
(c) die geltenden internationalen gesetzlichen Bestimmungen zur Bewahrung der Natur und zum Schutze der Umwelt anzuwenden
(d) Sicherzustellen, dass innerhalb ihrer Jurisdiktion oder Kontrolle keine Schäden an den natürlichen Systemen innerhalb ihrer Staaten oder in Gebieten jenseits der Grenzen nationaler Jurisdiktion verübt werden
(e) für den Schutz und die Bewahrung der Natur auch in Gebieten jenseits der eigenen nationalen Zuständigkeit zu sorgen
22. Unter Berücksichtigung der Souveränität der Staaten über ihre eigenen nationalen Ressourcen ist jeder Staat dazu verpflichtet, den gesetzlichen Bestimmungen der vorliegenden Charta durch die jeweils zuständigen Organe und in Zusammenarbeit mit anderen Staaten Rechtsgültigkeit zu verleihen.
23. Jeder Einzelne hat, im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung, die Möglichkeit, bei Entscheidungen, die seine Umwelt direkt betreffen, individuell oder gemeinsam mit anderen, mitzubestimmen. Es besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Schadenswiedergutmachung, sollte der Umwelt erheblicher Schaden oder anderweitige Beeinträchtigung widerfahren sein.
24. Jedem Einzelnen obliegt die Pflicht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Charta zu agieren – individuell, im Zusammenschluss mit anderen oder durch Teilnahme an politischen Aktivitäten ist jedermann dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Ziele und Anforderungen der Charta umgesetzt werden.
Persönliche Anmerkung: So gut das alles klingt, hat die Sache bloß natürlich leider einen Haken: Wieder einmal ist ein gesetzliches Schlupfloch eingebaut. Wie in Punkt 23 augeführt sollen die Ziele und Anforderungen der Charta „im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung“ durchgesetzt werden. Wenn aber nun das Ökologische Unheil gesetzlich verankert ist, wie im Falle des Bundesbergrechts, welches den Abbau von Braunkohle ohne juristisches Wenn und Aber möglich macht, scheinen diese Abmachungen leider doch wieder nur Schall und Rauch zu sein.
Da im Bergrecht, auch in dem früheren, schon immer die Verpflichtung zur Rekultivierung verankert war, wird deutlich wie modern die bergrechtliche Gesetzgebung schon immer war.
Ebenso durch die Tatsache, dass die wertvollen Bodenschätze dem Staat, also dem Volk gehören, zeigt das Bergrecht seine sozialistische Komponente.
Das müsste Euch doch allen sehr entgegen kommen.
Es ist das Ziel von Lügende… unter jedem Text seine triefenden Spuren zu hinterlassen. Wird langsam Zeit der Lüge den Saft abzudrehen…
Follow your Leader
Ein Bergbaukonzern, der automatisch Konkurs anmelden muss, sobald er seine wichtigsten Gruben stilllegt, kann auch zu keiner Rekultivierung mehr verpflichtet werden. Die Ewigkeitskosten trägt dann die Allgemeinheit bzw. die Angeschmierten, die von einem nicht mehr existierenden Konzern als Gegenleistung für die Zwangsenteignung Flächen in Aussicht gestellt bekommen haben, die nach dem Bankrott niemals existieren werden.
Das „moderne“ deutsche Bergrecht wurde übrigens im ersten Weltkrieg erlassen und zuletzt im zweiten Weltkrieg novelliert. Bitte nicht schon wieder Sozialismus mit Nationalsozialismus verwechseln.
Und bitte auch nicht allen, die offen über Alternativen zum kapitalistischen Wahnsinn nachdenken, Sozialismus unterstellen. Gibt ja auch noch viele verschiedene andere Ideen.
Außerdem gehört auch nicht dem „Volk“, was dem Staat gehört. Wir leben ja schließlich nicht in einer direkten Basisdemokratie, sondern in einer „repräsentativen“ Scheindemokratie. Was dem Staat gehört, gehört dem Staat allein. Es steht damit unter dem Einfluss einer kleinen politischen Elite, auf die „das Volk“, (da du ja an dieses Konzept zu glauben scheinst,) so gut wie keinen Einfuss hat.
Aber interessant, dass die Bodenschätze dem Staat gehören sollen. Das bedeutet ja, das er die RWE einfach so schenkt. Naja, aber die staatseigenen Flächen des Hambacher Forsts wurden ja auch für nen Appel und n Ei übereignet. So ist das halt, wenn die Entscheidungsposten der Verwaltungen auf allen zuständigen Instanzen größtenteils von Lobbyist*innen mit Doppelämtern unterwandert sind. In anderen Ländern heißt sowas Mafia. Beim selbstbelügenden Lgendetektor ist sowas die wahrgewordene Utopie.
@Ein Waldmensch
Ein Waldmensch: Ein Bergbaukonzern, der automatisch Konkurs anmelden muss,….
Lügendetektor: Dafür gibt es Rückstellungen. Wenn es natürlich der Wunsch der Allgemeinheit ist, dem Unternehmer die Geschäftsgrundlage zur Bildung der Rückstellungen zu entziehen, muss die Allgemeinheit ggf. auch den Rest bezahlen, der nicht abgedeckt ist. Eigentlich logisch …
Ein Waldmensch: Das „moderne“ deutsche Bergrecht wurde übrigens im ersten Weltkrieg erlassen und zuletzt im zweiten Weltkrieg novelliert.
Lügendetektor: Gesetze werden und wurden immer novelliert. Deine Aussage ist trotzdem Blödsinn, denn das Bundesberggesetz ist von 1980. Davor galt das Allgemeine Berggesetz vom 24. Juni 1865.
Ein Waldmensch: Gibt ja auch noch viele verschiedene andere Ideen.
Lügendetektor: Die „vielen verschiedenen anderen Ideen“, die ausprobiert wurden, führten zu Chaos, Mord und Totschlag. Die Umwelt blieb dabei ohnehin auf der Strecke.
Ein Waldmensch: Außerdem gehört auch nicht dem „Volk“, was dem Staat gehört. …
Lügendetektor: So ist nun mal unsere Staatsform, die seit Jahrzehnten bewährt hat. Den Einfluss kann man in der Regel alle 4 Jahre geltend machen. Wenn Ihr es ändern wollt, gibt es einen demokratischen Weg. Alle anderen Wege werden von der Mehrheit des Volkes nicht toleriert und werden entsprechend sanktioniert.
Ein Waldmensch: Aber interessant, dass die Bodenschätze dem Staat gehören sollen. …
Lügendetektor: Da der Staat bei uns keinen Bergbau betreibt, vergibt es das Recht an Unternehmen, den Bergbau betreiben.