Hausfriedensbruch Prozess: Einstellung ohne Auflage

Hier ein kleiner Bericht des Gerichtsprozesses am vergangenen Freitag, bei dem ein Kohlegegner von RWE auf Hausfriedensbruch angeklagt war.

Schon gegen 11:30 trafen an die 20 Kohlegegner_innen und einige Pressevertreter_innen vor dem Amtsgericht Bergheim ein. Ein Transparent mit der Aufschrift „Geht’s noch? Erst Dörfer abbaggern und dann andere verklagen auf Hausfriedensbruch?“ wurde gehalten und mit Kreide Kohle- und Justizkritische Sprüche auf den Boden gemalt.

Durch die Eingangskontrollen des Gerichts verspätete sich der Prozessbeginn, der eigentlich auf 12 Uhr angesetzt war um einige Minuten. Nach Prozesseröffnung ging dann aber alles recht schnell. Der Angeklagte verlas eine Einlassung zur Sache, in der er hauptsächlich auf einen Traum einging, der ihn veranlasste an der Aktion teilzunehmen, aufgrund dessen ihm vom RWE Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. In diesem Traum war er Baggerfahrer des RWE, und musste so täglich Hausfriedensbruch begehen um die Profite des RWEs aufrecht zu erhalten. (Einlassungen zur Sache sind stets eine kritische Sache. In der Regeln ist dazu zu raten keine Einlassungen, also Geständnisse zu machen. Ist der Aktionsverlauf aber relativ unstrittig, da gut dokumentiert, kann eine Einlassung eine Möglichkeit sein, die eigene poltische Motivation herüber zu bringen)
Nach dieser Einlassung, machte der Richter klar, dass ihm daran gelegen ist dieses Verfahren einzustellen (ohne Auflagen und auf Staatskosten). Als Begründung nannte er, dass die Aktivist_innen mit dem Security-Chef eine Absprache darüber trafen, dass sie zu einer gewissen Uhrzeit wieder runterkommen, und diese Absprache einhielten, und es sich um eine Aktion mit dem Ziel der öffentlichen Vermittlung gehandelt habe und er das alles nicht so schlimm finde. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung ebenfalls zu.

Der Richter betonte aber, dass das alles nur für dieses Verfahren gelte und nicht für die anderen Beschuldigten, an dieser Aktion Teilhabenden, weil diese einen anderen Richter haben. Es wird also nach jetzigem Stand am 15. August weitere Verhandlungen in diesem Fall geben.

Der Angeklagte äußerte sich nach dem Prozess: „Ich bin mit der Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten zufrieden, die „Milde“ der Justiz in diesem Falle sollte aber nicht beitragen zu einer Wahrnehmung der „Gerechtigkeit“ der Justiz. Es gibt nämlich keine objektive Gerechtigkeit, weil Gerechtigkeitsempfinden immer aus subjektiven Wahrnehmungen resultiert. Der Gedanke ein Richter oder Richterin könne objektiv, oder gar im Namen eines Volkes – wer immer das sein soll – Gerechtigkeit sprechen ist absurd.“

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