Der BUND NRW hat gegen das Land NRW geklagt: „Der Umweltverband hat heute beim Verwaltungsgericht Aachen eine Klage gegen das Land NRW eingereicht. Darin wird wegen gravierender Verstöße gegen das Artenschutzrecht die Aufhebung des derzeit gültigen Hauptbetriebsplans beantragt. Dieser ist die Grundlage für die Fällarbeiten im Hambacher Wald. Da die Klage aufschiebende Wirkung hat, muss RWE die Rodungen einstellen.“ (BUND). Auch der WDR berichtet. Wir werden sehen ob RWE sich daran halten wird.