Folgende Mail erreichte uns:
…wegen der gewaltausübenden Ordnungsverfügung des Kreises Düren zur Verfüllung des „Wiesentunnels“ mit Fertigbeton war Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Aachen angebracht worden.
Gestern ist hier die Entscheidung von Staatsanwalt Bodden über diese Strafanzeige eingegangen. Nach Prüfung des Sachverhalts habe er von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen, weil zureichende Anhaltspunkte für strafbares Verhalten nicht bestünden, der Bescheid von Staatsanwalt Bodden ist im Wortlaut beigelegt.
Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Aachen kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin in Köln eingelegt werden, davon soll Gebrauch gemacht werden.
Es ist beabsichtigt, Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Aachen einzulegen und zugleich die Strafvorwürfe und den Kreis der Beschuldigten entsprechend der Adressaten dieser Nachricht zu erweitern.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Claßen
Diese Mail wurde versendet an:
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Herr Landrat Spelthahn,
Frau Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Aachen Küppers-Aretz,
Frau Richterin am Verwaltungsgericht Aachen Weyers,
Frau Richterin Dr. Schlinkmann,
Herr Staatsanwalt Bodden,
Herr Landesbauminister Groschek,
sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,