Datum/ Ort: Donnerstag, den 27. Oktober 2016, 10.15 Uhr, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, Münster.
Ausgang: Der Prozesstermin heute ist geplatzt, weil einem Menschen mit nichtdeutschem Reisepass, in dem keine Meldeadresse stand, der Zugang zum Prozess verwehrt wurde. Dadurch war die notwendige Öffentlichkeit nicht gegeben. Weiter geht es vermutlich am 23.11., 14:30 Uhr am selben Ort.
„Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte, richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.“
Kommt zahlreich!
„OVG Münster: Mündliche Verhandlung
über Holzhütte auf unbestimmte Zeit vertagt!
Vor dem OVG Münster wurde heute die Klage des Wiesenbesitzers gegen die vom Kreis Düren geforderte Beseitigung einer Holzhütte verhandelt.
Der Berichterstatter Richter Redeker trug den Sachverhalt vor, der Vorsitzende Richter Saurenhaus nahm zur Rechtslage Stellung. Danach wurden dem Klägerbevollmächtigten und dem Kreis Düren das Wort erteilt.
Auf Hinweis eines Besuchers rügte der Wiesenbesitzer die fehlende Öffentlichkeit der Verhandlung. Öffentlichkeit bedeutet, dass jedermann der Zutritt zum Gerichtssaal gestattet werden muss, soweit es die örtlichen und räumlichen Verhältnisse erlauben, was bei dieser Größe des Sitzungssaales unproblematisch war. Ein österreichischer Staatsbürger wollte an der Verhandlung teilnehmen, wurde aber nicht zur Verhandlung zugelassen.
Wird die Öffentlichkeit nicht vollständig zugelassen, ist dies ein absoluter Revisionsgrund.
Während einer vom Kläger aus anderem Grunde beantragten Unterbrechung der Verhandlung verließ das Gericht den Gerichtssaal und zog sich ins Beratungszimmer zurück. Die vom Kläger beantragte Unterbrechung der Verhandlung endete. Gleichwohl kehrte das Gericht nicht in den
Verhandlungssaal zurück. Warum, blieb zunächst unklar.
Schließlich kehrte das Gericht doch wieder in den Gerichtssaal zurück, eröffnete die Verhandlung wieder, um sie aber sogleich auch wieder zu schließen und Vertagung der mündlichen Verhandlung zu verkünden. Dies erfordere die Öffentlichkeit der Verhandlung, der österreichische Staatsbürger hätte nicht von der Verhandlung ausgeschlossen werden dürfen.
Ein neuer Termin der mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Kurt Claßen
27.10.2016“