Wiesenurteil: Rechtsbrecherurteil!
Kommentar von Kurt Claßen zum Wiesenurteil: „Nach Auffassung des OVG Münster ist die Wiese kein Versammlungsort, sondern primär eine Obdachlosenanstalt.
Staatsanwalt Dr. Jost Schützeberg (Justizministerium) sei sinngemäß ein Gönner der Wiese, weil er am 19.04.2016 öffentlich erklärt hatte, bei der Wiesenrazzia im April 2016 seien keine Hinweise auf geplante oder früher begangene Straftaten gefunden worden, nur Computer, Festplatten, Zwillen (=Steinschleudern) und eine kleinere Menge Drogen. Staatsanwalt Dr. Jost Schützeberg habe seinerzeit zwar die Federführung für die Razzia gehabt. Auf seine Beurteilung der Lage käme es aber gar nicht an.