Vorläufig keine Rodung und Räumung in Lützerath
Tagebau Garzweiler mit Lützerath. Quelle: Wikimedia, © Arne Müseler / garzweiler / CC-BY-SA-3.0
Am 20. Dezember 2021 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass RWE vorläufig auch nach Ende der zugesagten Stillhaltefrist keine vollendeten Tatsachen schaffen darf.
Am Tagebau Garzweiler ist inzwischen nur noch Lützerath von den RWE-Baggern bedroht. Durch das Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030 wurde schon auf den Abriss der fünf anderen Dörfer verzichtet.
Wir erinnern uns: Der letzte Bauer in Lützerath, Eckhardt Heukamp, hatte gegen die Enteignung zu Gunsten von RWE geklagt. Das Verfahren läuft noch. RWE beantragte aber bei der Bezirksregierung Arnsberg, Heukamps Grundstück vorzeitig in Besitz nehmen zu dürfen, also bevor das Gericht über die Enteignung entscheidet.