„Keine Reaktion ist auch eine Reaktion! Aus diesem Grunde wurde RWE zur Stellungnahme aufgefordert dahingehend, ob noch Interesse an dem Kauf der Wiese besteht. Außerdem hat der Wiesenbesitzer und Einwohner von Buir mit RWE noch „ein weiteres Hühnchen zu rupfen“, vgl. letzten Absatz dieses Beitrages.
Sollte RWE an einem Kauf der Wiese nicht interessiert sein, hat der Tagebau Hambach spätestens an der Grundstücksgrenze der Wiese zu enden. Eine Enteignung der Wiese kommt nämlich auch nicht in Betracht, da das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, die dazu erforderliche Zustimmung nicht erteilen darf, dies ist im Bundesberggesetz (= BBergG) so geregelt.
Nach dem Wortlaut des § 79 Abs. 3 BBergG darf das Land NRW die Zustimmung zur Enteignung der Wiese (= bebautes Grundstück) nämlich nur dann erteilen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Enteignung der Wiese besteht. Überwiegend bedeutet: Mehr als 50%. Ein öffentliches Interesse von mehr als 50% an dem Betrieb des Tagebaus Hambach besteht indessen schon alleine aus folgenden Gründen nicht:
Ein Teil der Kohle wird zu Briketts verarbeitet, ein weiterer Teil wird als Strom nach Frankreich und in die Niederlande exportiert, ein Gewinn von 80 Milliarden Euro aus dem Tagebau Hambach dient ebenfalls nicht dem Gemeinwohl, sondern dem privatwirtschaftlichen Streben nach Gewinn. Somit dient der Tagebau Hambach zu weit mehr als zu 50% nichtöffentlichen Interessen. Nach dem Wortlaut des Bundesberggesetzes hat das Land NRW dem Antrag der RWE Power AG auf Enteignung der Wiese die Zustimmung zu versagen.
Endet der Tagebau Hambach, muss zugleich auch der Tagebau Garzweiler geschlossen werden. Nach rechtsverbindlicher Erklärung von RWE im Antrag auf Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes kann nämlich die Kohle aus dem Tagebau Garzweiler „wegen der Kohlequalitätsunterschiede“ nur unter Beimischung von Kohle aus dem Tagebau Hambach zu Strom verarbeitet werden. Bei einem Ende des Tagebaus Hambach kann die Kohle aus dem Tagebau Garzweiler – vereinfachend – nur zu Briketts verarbeitet werden, dies dient aber nicht dem Gemeinwohl, ein solcher Tagebau ist insoweit nicht gestattet.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Wiesenbesitzer mit dem Land NRW auch noch „ein weiteres Hühnchen zu rupfen hat“. Nach fester Überzeugung des Wiesenbesitzers besteht nämlich kein wirksamer Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung der alten Trasse der A 4. Unter diesen Umständen müsste der Tagebau Hambach bereits an der alten Trasse der A 4 enden, sofern nicht nachträglich ein Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung der alten Trasse der A 4 zustande kommt.
08.06.2018
Kurt Claßen“
Was für mich nicht nachvollziehbar ist, ist, dass eine Bezirksregierung hier mal eben so entscheiden können soll, was jetzt gut für das Gemeinwohl ist.
Ständig betont „unsere“ Bundeskanzlerin, wie wichtig (v. a. internationale) Verhandlungen sind.
Und Fakt ist ja, dass Deutschland sowohl der größte Nettozahler in der EU ist und auch Gastgeber der letzten Weltklimakonferenz war.
Und dann kann eine Bezirksregierung locker-flockig Entscheidungen treffen und dabei europäisches Naturschutzrecht und Beschlüsse der internationalen Staatengemeinschaft zum Klimaschutz vollkommen außer Acht lassen?
Ein europäisches Naturschutzrecht im übrigen, das seinerzeit das Aufgabengebiet der Bundesumweltministerin Angela Merkel (!) war.
So gesehen führt die Bezirksregierung also auch noch die Bundeskanzlerin vor.
Ich weiß nicht, ob Donald Trump gut für die Menschheit ist.
Aber dass er all die Abkommen (Klima-, Iran-, Zollabkommen usw.) aufkündigt, die eh alle nur von den Beteiligten mit dem Hintergedanken geführt worden sind und werden, wie sie möglichst gut und möglichst schnell zum eigenen Vorteil wieder umgangen werden können, ist mir sympathisch.
So wie es besonders im Konflikt um den Hambacher Forst deutlich wird, machen sich „unsere“ Politiker*innen durch die Bank nicht nur selbst überflüssig, sondern ziehen auch Hass auf sich, wenn sie nicht mal erkennbar zu ihren eigenen Abkommen stehen und ständig scheinheilig tun.
Und wenn es mal Entscheidungen gibt, die kritischer sind, müssen Kommissionen gebildet werden, die auch wieder nur unnötig Zeit und Geld kosten. Nur damit am Ende auch wieder Gerichte entscheiden müssen.
Also gegenüber diesem immer schlimmer werdenden Politikchaos wäre eine Anarchie definitiv gar keine so schlechte Alternative mehr.
Ergänzende Hinweise des Wiesenbesitzers:
Die Bezirksregierung Arnsberg hat nur bis Freitag, den 15.06.2018, Gelegenheit gegeben, sich zu dem Enteignungsantrag von RWE zu äußern.
Eine Stellungnahme bis zum 15.06.2018 ist nur dann entbehrlich, wenn RWE bereit ist, das diesseitige Angebot zu Verhandlungen anzunehmen.
Lehnt RWE das Angebot zu Verhandlungen ab, hat der Wiesenbesitzer Gelegenheit erhalten, innerhalb der nächsten Woche – bis zum 15.06.2018 – zu dem 38-seitigen Enteignungsantrag von RWE und den dazugehörigen Anlagen im Umfang von knapp 500 Seiten Stellung zu nehmen.
Danach bestimmt die Bezirksregierung einen Termin der mündlichen Verhandlung, um anschließend – so das diesseitige Verständnis – über die Enteignung zu entscheiden. Über den genauen Zeitpunkt soll „zu gegebener Zeit noch eine gesonderte Ladung ergehen“.
Eine diesseitige Stellungnahme bis zum 15.06.2018 hat das NRW-Regime bislang unter Aufbietung aller verfügbaren Methoden, Strukturen und Organisationen in Justiz und Verwaltung vereitelt.
Nach den Vorkommnissen der letzten Tage ist davon auszugehen, dass das NRW-Regime sein jahrzehntelang gewachsenes rechts- und verfassungsfeindliches System weiterhin wirken lassen wird, um sein im Rechtsbrecherwerk „Tagebau Hambach“ verkörpertes System auf Biegen und Brechen zu verteidigen.
Wie geht es nach dem 15.06.2018 weiter? Ich weiß es nicht …!
Kurt Claßen
08. Juni 2018
lieber kurt claßen, halte durch! bist nicht allein! viele sind dankbar und viele unterstützen und viele hoffen und wünschen mit!