Rodungsende?!

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Rodungen 01.MärzJedes Jahr darf die RWE vom 01.Oktober bis 28.Februar Rodungsarbeiten im Hambacher Forst durchführen.
Diese sind gesetzlich durch die Brut- und Nist-Zeit vorgegeben. Trotz alldem wurde am 01. März weiter gefällt, an der Lotsenstelle 73, Brücke über die A 4 alt. Im Rodungsbereich 2016/2017 werden auch weiter Arbeiten durchgeführt. Sei es das Mulchen oder Zerhacken von Holzsubstrat.

Kurzbericht
Am 01. März gegen Mittag wurden wir von Menschen aus dem Hambacher Forst angerufen. Sie teilten uns mit, dass gerade Bäume im Bereich der Lotsenstelle 73, südlich der ehemaligen Autobahn 4, gefällt werden.

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Die Wiese: Schauprozess!

Folgender Text erreichte uns: „Wie der Teufel das Weihwasser, so fürchtet wohl das OVG NRW die Revision beim BVerwG und hat diese Woche den Aktivisten und dem Wiesenbesitzer erneut die Revision vor dem BVerwG gegen das Wiesenurteils vom 07.12.2016 verweigert: Nach Vorstellung des OVG darf das BVerwG danach lediglich (schlichte) Verfahrensfehler prüfen, nicht die schweren Rechtsanwendungsfehler, die das OVG NRW begangen hat.

Die Akten des Verfahrens hat das OVG NRW dem BVerwG übersandt. Nach den Grundsätzen von entsprechenden Verfahren vor dem Bundesfinanzhof wird daraufhin das BVerwG den Beklagten, hier: den Kreis Düren,

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RWE rodet illegal weiter

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Gestern Nachmittag erreicht uns ein Anruf, „Am Waldeingang bei Deathtrap wird gerodet“. Und in der Tat, RWE Arbeiter versuchen dort Bäume zu fällen, diesmal auch nicht unter Polizeischutz, da wahrscheinlich sie selber wissen, dass sie es nicht dürfen. Als sie das Kamerateam sehen, welches uns begleitet, packen sie schnell ein und ziehen sich wieder hinter ihre Drahtzäune zurück.
Weitere Informationen und einen Kurzbericht zum 01.März siehe Rodungsende?!

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