Nach Angaben des Wiesenbesitzers verlangt RWE Power AG die Zustimmung zum Verkauf der Wiese samt Protestcamp. Werde diese Zustimmung nicht erteilt, werde die Wiese samt Protestcamp enteignet („Grundabtretungsverfahren“).
Im Beisein des Justiziars der RWE Power AG solle ein Gespräch geführt werden, in dem alles Nähere erläutert werde. Werde das Gespräch verweigert, werde das Enteignungsverfahren eingeleitet. Auf Drohung mit diesem empfindlichem Übel (§ 240 StGB: Nötigung) hat der Wiesenbesitzer dem Gespräch mit Vertretern der RWE Power AG zugestimmt.
Ein Vorschlag des Wiesenbesitzers für einen Gesprächstermin im November nach der mündlichen Verhandlung der Klage gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach vor dem Verwaltungsgericht Aachen wurde abgelehnt, dies sei zu spät, warum, blieb unklar.
Ein Gespräch wurde daraufhin für Freitag, den 07. Oktober 2016, bestimmt. Vertreter der Wiese haben das Recht zur Teilnahme an diesem Gespräch und sind dazu eingeladen, da deren Interessen unmittelbar betroffen sind.
Der Wiesenbesitzer versteht nicht, warum RWE die Wiese mitsamt Protestcamp bereits jetzt haben muss, obwohl die Wiese für den Tagebau erst etwa 2022 in Anspruch genommen werden soll und die anhängigen Klagen gegen die Verlegung der A 4 und gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach den Tagebau Hambach noch komplett und auf einstweilige Anordnung jederzeit beenden könnten.
Enteignung, warum überhaupt. Wozu gibt es denn dieses Gerichtsurteil mit dem BUND?
http://www.bund.net/index.php?id=19094