Weiter unten besonders erwähnt:
Mittelspecht | Bechsteinfledermaus | Haselmaus
Genehmigung zur Zerstörung des Hambacher Forstes illegal?
Vorkommen von Arten des Anhangs IV (streng zu schützende Art) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Hambacher Forst / Steinheide (Auswahl) | ||
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Gelbbauchunke | Bombina variegata | Wikipedia |
Kreuzkröte | Bufo calamita | Wikipedia |
Springfrosch | Rana dalmatina | Wikipedia |
Große Bartfledermaus | Myotis brandtii | Wikipedia |
Fransenfledermaus | Myotis nattereri | Wikipedia |
Bechsteinfledermaus | Myotis bechsteinii | Wikipedia |
Großes Mausohr | Myotis myotis | Wikipedia |
Zwergfledermaus | Pipistrellus pipistrellus | Wikipedia |
Rauhautfledermaus | Pipistrellus nathusii) | Wikipedia |
Großer Abendsegler | Nyctalus noctula | Wikipedia |
Kleiner Abendsegler | Nyctalus leisleri | Wikipedia |
Braunes Langohr | Plecotus auritus | Wikipedia |
Quelle: BUND
Inhaltsverzeichnis
Genehmigung zur Zerstörung des Hambacher Forstes illegal?
Bei Wikipedia lesen wir: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_92/43/EWG_%28Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie%29#Verfahrensbeispiel_Deutschland:
Das bedeutet, dass die Genehmigung für die Zerstörung des Hambacher Forstes nach europäischem Recht illegal ist, denn die Landesregierung hätte einen Antrag für die Unterschutzstellung einreichen müssen!
Bedeutung des Hambacher Forstes als Mittelspecht-Habitat
Bis zum Beginn der Abholzung im Zuge des Tagebaues Hambach im Jahre 1977 beherbergten die Bürgewälder das einzige bedeutende Vorkommen des Mittelspechtes (Dendrocopos medius, Linnaeus 1758) in der Niederrheinischen Bucht. Dieses Vorkommen war zugleich die letzte große Population vor der westlichen Arealgrenze.
Es handelt sich dabei um eines der 5 größten Brutvorkommen in NRW, in dem zudem die Siedlungsdichte selbst im gesamtdeutschen Maßstab mit am höchsten ist. Der ganzjährig insektivore Mittelspecht ist in Sachen Ernährung v.a. auf Eichen-Althölzer angewiesen, wie sie speziell im Hambacher Forst anzutreffen sind. Er ist Leit- bzw. Charakterart dieses Lebensraumtypes.
Der Mittelspecht gehört in Nordrhein-Westfalen zu den stark gefährdeten Arten (Rote Liste 2); und ist in Anhang I der EG-Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt. Danach ist Nordrhein-Westfalen verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestand des Mittelspechtes zu sichern. Dazu gehört z.B. die Einrichtung von Schutzgebieten sowie die Pflege der Lebensräume.
Durch das Fortschreiten des Tagebaus Hambach und den dadurch bedingten Verlust von Eichen-Althölzern kam es in den letzten 25 Jahren zu Bestandsabnahmen von >20 %. Allein zwischen 1995 und 1998 wurden ca. 500 ha des Hambacher Forstes gefällt. Die Anzahl der nachgewiesenen Reviere des Mittelspechtes reduzierte sich im gleichen Zeitraum von 52 auf 34.
Unterm Strich würde mit dem weiteren Fortschreiten des Tagebaus Hambach und der allmählichen Abholzung der Bürgewälder in den nächsten 20-25 Jahren die dortige Mittelspecht-Population weitgehend erlöschen.
Bechsteinfledermaus am Rande der Ausrottung
Die Bechsteinfledermaus zeigt uns am deutlichsten das Problem. Warum ist sie bedroht? Weil sie genau DIESEN Wald braucht, und der ist nun mal einmalig. Als Sommerquartier bevorzugt die waldbewohnende Art Baumhöhlen. Ersatzweise werden zwar auch immer wieder Nistkästen angenommen. Die sind aber keine dauerhafte Alternative, da die Bechsteinfledermaus häufig ihr Quartier wechselt und daher im Umkreis von rund 500 Metern auf ein Quartierverbundsystem angewiesen ist, wie es das nur in einem höhlenreichen Wald mit vielen alten Bäumen und entsprechendem Totholzanteil gibt. Besonders alte Eichen sind wichtig. Das Umsiedlungskonzept sieht die Aufpimpung von Wäldern in der Umgebung vor. Wie will RWE da alte Eichen hinzaubern? Natürlich ist es möglich, die Fledermäuse umzusiedeln. Da die nachgepflanzten Eichen aber noch nicht ausreichend Platz bieten, werden sich hier keine Brutkolonien entwickeln, allen Versprechungen zum Trotz.
Check this Out:
50.8801890,6.5538780 50°52’48.7″N 6°33’14.0″E
50.8807720,6.5546300 50°52’50.8″N 6°33’16.7″E
50.8807830,6.5534180 50°52’50.8″N 6°33’12.3″E
50.8817230,6.5560390 50°52’54.2″N 6°33’21.7″E
@Oaktown1312,
22 Okt. 2018
Anhang II der FFH-Richtlinie ist die Sammlung der Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz eingerichtet werden müssen. Die Bechsteinfledermaus gehört dazu.
Anhang IV
Erst durch Recherchen des BUND wurde die Bedeutung des Hambacher Forstes als Lebensraum der gem. Anhang II und IV-FFH-RL strengstens geschützten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) bekannt. In Nordrhein-Westfalen gilt die Art als „stark gefährdet“. Die wenigen Vorkommen liegen in den Mittelgebirgsregionen und deren Randlagen. Aus dem Flachland sind nur wenige Vorkommen nachgewiesen. In Nordrhein-Westfalen sind 8 Wochenstubenkolonien sowie 2 bedeutende Schwarmquartiere bekannt.
Anhang IV der Fauna Flora Habitatrichtlinie, auf dem auch die Bechsteinfledermaus steht, ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre „Lebensstätten“ nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass dort strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt.
Rodung und oder Braunkohleabbau ist in solchen Gebieten natürlich verboten!
Im gesamten Naturraum Niederrhein sind bislang nur zwei Wochenstuben der Bechsteinfledermaus bekannt: Eine im Hambacher Forst und eine in der randlich des Tagebaus gelegenen Steinheide. Die Sozialstruktur und das Raumnutzungsverhalten der Reproduktionsgemeinschaften weiblicher Bechsteinfledermäuse lässt allerdings das Vorhandensein weiterer Wochenstubenquartiere insbesondere in dem noch vorhandenen und sich durch hohe Altholzanteile auszeichnenden Hambacher Forst vermuten. Diese Quartiere werden jedoch im Zuge des Braunkohleabbaus in der Zukunft nicht mehr existieren, da der Wald vollständig vernichtet werden soll.
Update: RWE ließ 2017 und auch wieder 2018 im gesamten Rodungsgebiet alle Fledermaushöhlen zutackern, um die Fortpflanzung im Herbst und das Einwintern zu verhindern. So sollen unter dem Vorwand von Naturschutz Fakten geschaffen werden, denn wenn der Wald Fledermausfrei ist, hofft wohl RWE, erfüllt er nicht mehr die Kriterien der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, siehe oben).
Durch das Verschließen werden sie bei möglicher Rodung nicht geshreddert, zumindest wenn sie dann noch draußen sind, sterben aber anderswo, da der Restwald (und die Steinheide) zu klein sind und Ausweichhöhlen lange besetzt. Die Höhlen wurden auch 2018 nach der Wiederinbsitznahme des Waldes von Braunkohlegegner*innen wieder geöffnet. Dabei wurden tote Tiere gefunden.
Und auch der Refugialraum der Steinheide weiter durch tagebaubedingte Planungen, insbesondere die Verlegung der Autobahn BAB 4, beeinträchtigt. Ein im Auftrag des BUND erarbeitetes Gutachten des Instituts für Zoologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg kommt zu dem Ergebnis, dass eine verlegte Autobahn A4 eine „Todesfalle für die Bechsteinfledermaus“ würde. Angesichts der einzigartigen naturschutzfachlichen Bedeutung der Bechsteinfledermauskolonie im Gebiet Steinheide führe die Kombination der Beeinträchtigungen durch die Verlegung der A 4 nicht nur zu einem deutlich erhöhtem Aussterberisiko, sondern auch dazu, dass sich der Erhaltungszustand der Bechsteinfledermaus im Naturraum Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht derart verschlechtere, dass die Art im ganzen Naturraum an den Rand der Ausrottung gerät.
Haselmaus
DAS – Bericht : Haselmaus stoppt Strassenbau
Windkraft & Naturschutz? So funktioniert’s! Haselmausnest kann Windräder stoppen
Die Haselmaus ist in den EU-Mitgliedstaaten in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet. Es besteht strenger Artenschutz gemäß Artikel 12, 14, 15 und 16 der Richtlinie, wie für alle in Anhang IV gelistete Arten.
Lebensraum wird zerstörtMonster-Bagger gegen Haselmaus
RWE siedelt Hunderte der süßen Nager um
Haselmäuse im Baumhaus
Düren – Gegen die Bagger kommt auch eine streng geschützte Tierart nicht an: Die Haselmaus muss weg aus dem Hambacher Forst!
Der RWE-Braunkohleabbau zerstört den natürlichen Lebensraum des Nagers – der Wald wird platt gemacht. AUS DIE MAUS!
Rechtzeitig will das Unternehmen die Haselmaus jedoch in die Indeaue südlich von Aldenhoven umsiedeln. Hundert Nistkästen hängen an Bäumen im noch aktuellen Lebensraum der süßen Tierchen.
„Ziel ist, dass die Haselmäuse darin Unterschlupf finden und wir sie mitsamt Kasten in die Indeaue transportieren. Dort herrschen ideale Bedingungen, um eine neue Population zu gründen“, so RWE-Sprecherin Laura Hoeboer-Schneider.
Tierschützer glauben, dass die Umsiedlung das Todesurteil für die Population ist! „Es ist eine Illusion, anzunehmen, dass Tiere sich ohne Schaden umsiedeln lassen“, so Dirk Jansen vom BUND. „RWE nimmt vielen geschützten und ungeschützten Tierarten den Lebensraum und spielt Schöpfer. Das funktioniert nicht!“
Es handele sich um einen behördlich genehmigten Naturschutzrechtsverstoß. „In der Indeaue herrschen ganz andere Bedingungen. Es ist fraglich, ob die Haselmäuse dort überleben“, so Jansen.
@Oaktown1312 hat am 9. okt. 2018 folgendes getwittert:
Neben der Bechsteinfledermaus lebt mit uns im #HambacherWald #HambacherForst die kleine mausähnliche #Haselmaus. RWE will sie umsiedeln: in Haselmauskästen einfangen und entführen😡😱
Diese Kästen vorsichtig öffnen ob was drin lebt, wenn leer mitnehmen🐁🌳