Rechtsbrecherwerk Tagebau Hambach! Tatort: Hambacher Forst!

Folgende Mail erreichte uns:
„Sehr geehrte Damen und Herren,

die erste amtliche Planskizze mit der eingezeichneten Grenze zwischen dem 2. und dem 3. Rahmenbetriebsplan, die mir zu Gesicht kommt unter http://www.mutbuergerdokus.de/html/aktionen/2018_01_27_bund-vortrag-hambacher-wald_webm.htm, Folie 25:

Bemerkenswert am linken Rand der Planskizze ein in blau eingezeichneter Orientierungspfeil und weiter das Maß der über die alte Trasse der A 4 nach unten (= südlich) hinausgehenden Inanspruchnahme von Land.

Die Inanspruchnahme von Land über die alte Trasse der A 4 hinaus in südlicher Richtung könnte dem Sicherheitsabstand entsprechen, der zwischen den Abbaugrenzen 2. und des 3. Rahmenbetriebsplanes gilt und im Übrigen auch bei Rodungen zu beachten wäre.

Wäre die westliche Abbaugrenze des 2. Rahmenbetriebsplanes Hambach genau durch den westlichen Schnittpunkt zwischen der A 4 und der westlichen Abbaugrenze gelegt worden, hätte man nördlich davon den Abstand von der alten Trasse der A 4 einhalten müssen, der jetzt südlich der alten Trasse der A 4 besteht. Unter diesen Umständen hätte der westliche Teil der alten Trasse der A 4 nicht in Anspruch genommen werden können, der dann in der Zone des nach Norden verschobenen Sicherheitsabstandes gelegen hätte.

Alternativ hätte man die nördliche Grenze des 2. Rahmenbetriebsplanes auch nördlich der alten Trasse der A 4 verlegen können, die dann nicht vorzeitig hätte verlegt werden müssen.

Dazu hätte die Laufzeit des 2. Rahmenbetriebsplanes Hambach dann lediglich um 2 Jahre von 1996-2020 auf den Zeitraum von etwa 1996-2018 verkürzt werden müssen. Unter diesen Umständen hätte dann mit großer Transparenz und klarer entschieden werden müssen: Verlegung der alten Trasse der A 4 oder Fortführung des Tagebaus Hambach.

Dies notwendige Entscheidung wurde durch die Verlängerung der Laufzeit bis 2020 unterdrückt, verschleiert und unterlaufen, eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung, durch die der 2. Rahmenbetriebsplan an einem schwerwiegenden Mangel leidet und nach diesseitiger Auffassung insoweit unwirksam wird, dagegen kann geklagt werden.

Der aktuelle Tagebaustand verstößt im Übrigen gegen die Rahmensetzung des 2. Rahmenbetriebsplanes Tagebau Hambach, Zulassung Bergamt Düren vom 17.08.1995, Anlage 7.6, Rheinbraun Hauptverwaltung Köln Abt. BT 1, Datum: 7/91, Name: Ho/Vo, Nr. der Zertifizierung: 421/76/01/34, Zulassung Bergamt Düren vom 17.08.1995, Tagebaustand 2020.

Nach der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplanes Hambach vom 17.08.1995 hätte die Grenze des Tagebaus Hambach erst im Jahre 2020 durch die ehemalige Strecke der Hambachbahn verlaufen dürfen. Tatsächlich ist dies indessen bereits heute der Fall, da der westliche Abraumbagger bereits unmittelbar vor der Einnahme der alten Trasse der A 4 steht.

01.02.2018

Kurt Claßen“

Dieser Beitrag hat 25 Kommentare

  1. Kurt Claßen

    Der Beitrag insgesamt ist etwas schwerer verdaulich, seine Tragweite nicht ohne weiteres erkennbar.

    Jedenfalls ist nach dem 2. Rahmenbetriebsplan die Inanspruchnahme der Hambachbahn erst in 2 Jahren zulässig und erforderlich, um den Tagebau Hambach fortführen zu können. Die um zwei Jahre vorgezogene Inanspruchnahme der Hambachbahn ist rechtswidrig. Entsprechend rechtswidrig sind die ebenfalls um zwei Jahre vorgezogenen Rodungen im Hambacher Forst.

    Der Energieminister des Landes NRW, Professor Dr. Andreas Pinkwart, sei aufgefordert, die Bezirksregierung Arnsberg zur Rücknahme der nach diesen Maßstäben rechtswidrig erteilten Verlängerung des Hauptbetriebsplanes Hambach bis zum 31.03.2018 zu veranlassen und vorerst keinen neuen Hauptbetriebsplan zu erlassen, der gegen den 2. Rahmenbetriebsplan verstößt.

    01.02.2018
    Kurt Claßen

  2. Stefan

    Es wird alles genehmigt werden und wir wissen Alle das RWE immer 1 Jahr im vorraus mit allem ist.

    1. kritisch*e freund*innen

      was die Umstellung der Energiegewinnung auf umweltverträglichere Erneuerbare angeht scheinen sie wohl eher in Verzug und unwahrscheinlich „hinterher zu hinken“, denn „ein Jahr im Voraus“ zu sein, warum würden sonst derart Image schädigende Handlungen gegen alle Naturfreunde, Tierschützer, religiöse Menschen, usw. durchgeführt werden…

      1. Stefan

        Mit der Rodung meinte ich

  3. pro verdura

    Sehr geehrter Herr Claßen, ich kann Sie so gut verstehen.

    Und ich habe mal versucht, beim BUND – Bund Naturschutz – herauszubekommen, wie es denn nun weiter gehen wird.

    Aber mehr als dass sie Berufung einlegen wollen gegen das VG-Urteil, wenn die Urteilsbegründung Mitte Februar endlich da ist, habe ich nicht herausbekommen.

    Herr Dirk Jansen und Herr Behrens vom BUND haben nur auf ihre Vorträge und ein paar Artikel verwiesen.

    Deshalb hier nun die Dokumentation meiner Fragen und die bisherigen Antworten des BUND:

    https://www.pro-verdura.info/de/tagebau-hambach-wie-lange-noch-fragen-an-den-bund-bund-naturschutz-deutschland/

    Ich finde schon, dass uns der BUND ein paar mehr Antworten geben sollte.

    Vielleicht werde ich extra deshalb dort Mitglied – damit ich mal verstärkt nachfragen kann … aber eigentlich kann jeder fragen.

    Es gibt einen Haufen Telefonnummern und E-mail-Adressen….

    1. hedgehog

      Liebe Franziska
      Wir haben alle- Ich nicht- auch du nicht -das Recht zu Gehorchen.-Was jetzt ? Worte sind viele gewechselt .Ich meine :wir sollten von den HAMBI9 lernen.Uns in den Weg stellen .Ständig und konsequent.DeinerBeamtenbequemlichkeitenzumTrotz .LASS UNS IM WEG SEIN !! Alle ,immer wieder.Was hast Du zu verlieren?Was dein Sohn ?
      nenjanzliebengruß

      1. pro verdura

        Lieber hedgehog,

        wenn Du wüsstest, wie viele beamtenmäßige Ängste ich bisher schon hatte und wie weit ich mich – im Verhältnis zu meinem Beamtenherz – schon vorgewagt habe….

        Aber in einem muss ich Dir widersprechen:

        Du sagst: Lass uns im Weg sein.

        Ich sage:

        WIR SIND DER WEG.

        UND ZWAR VÖLLIG LEGAL – SO WIE DIE HAMBI9. DIE HABEN SICH EINFACH NUR IN DEN WALD GESTELLT. UND AUF STÜHLE GESETZT.

        Ach ja, immer diese Blockschrift….

        Und ich finde wirklich, dass es im Moment vor allem eine Frage gibt, an den BUND:

        WO IST DER EILANTRAG, HERR JANSEN?

        Der Eilantrag gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus Hambach muss endlich raus!

        Ihr könnt alle schreiben…. je mehr E-mails Herr Jansen bekommt, desto besser!

        Denn wir SIND der Weg.

        Auch nen janz lieben Gruß, danke für Deine Worte….

  4. Kurt Claßen

    „Getretener Quark wird breit, nicht stark!“

    … nur so viel zu der allseits bejubelten Mogelpackung und der Mär von der geheimen Klagestrategie, die der BUND in seinem Vortrag im Gemeindehaus der evangelischen Kirche in Buir seiner applaudierenden Gefolgschaft vorgetäuscht hat.

    Die Beeinträchtigung eines vermeintlichen potenziellen FFH-Gebietes und eines vermeintlichen faktischen Vogelschutzgebiets hat der BUND bereits in seiner lange Jahre zurückliegenden Klage gegen die Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplanes geltend gemacht, allerdings ohne Erfolg. Damit ist die Feststellung der grundsätzlichen Zulässigkeit des 2. Rahmenbetriebsplanes Hambach sogar rechtskräftig geworden.

    Damit steht bindend fest, dass auch die konkreten Maßnahmen des Hauptbetriebsplanes 2014-2017 und dessen Verlängerung bis zum 31.03.2018 im Einklang stehen mit den nationalen und/oder europarechtlichen Umweltvorschriften (Stichworte: Potenzielles FFH-Gebiet – faktisches Vogelschutzgebiet – Beeinträchtigung von gemeldeten FFH-Gebieten). Denn die Regelungen in dem nunmehr (zu ergänzen: im Oktober 2017) angefochtenen Hauptbetriebsplan gehen insoweit nicht über den Inhalt des bestandskräftig zugelassenen 2. Rahmenbetriebsplan hinaus.

    Fundstelle: Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15.10.2017, Aktenzeichen 14 L 3477/17, Textziffer 19.

    Hinweis: Nach der Lageskizze des BUND, Folie 10, liegen die Baumhäuser im Hambacher Forst allesamt im Bereich des 2. Rahmenbetriebsplanes.

    03.02.2018
    Kurt Claßen

    1. pro verdura

      Solange mir das Oberverwaltungsgericht nicht sagt, dass der 2. Rahmenbetriebsplan bestandskräftig und unabänderbar ist, glaube ich das nicht.

      Dem VG Köln glaube ich sowieso nicht.

      Ein Glück, dass es eine übergeordnete Instanz – das OVG – gibt.

      Und deshalb:

      Wie geht es weiter, Herr Jansen (BUND), und warum gibt es keinen Eilantrag gegen den Tagebau Hambach beim OVG? Schließlich beeinträchtigt selbiger das Grundwasser des Hambacher Waldes, sodass dort bereits Bäume umstürzen, denen das Wasser fehlt. Mit anderen Worten: RWE gräbt dem Rest vom Hambacher Wald das Wasser ab! Oder etwa nicht? Das OVG hat bereits einen Eilantrag zum Erhalt des Hambacher Forstes durchgehen lassen…. und ausserdem stehen die 8 Bagger doch auf Waldboden und setzen dort also ihr rechtswidriges Zerstörungswerk an einem FFH-Schutzgebiet fort, oder?

  5. Kurt Claßen

    Nach der Presseinformation des BUND vom 28.11.2017 hatte der BUND beim OVG NRW Beschwerde gegen den vorgenannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt.

    Die Presseinformation des BUND bezieht sich zwar auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.10.2017, dies wäre ein anderer Beschluss als der vorgenannte Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15.10.2017, Aktenzeichen 14 L 3477/17. Es ist indessen davon auszugehen, dass in beiden Fällen der gleiche Beschluss gemeint ist: Der Beschluss dürfte am 15.10.2017 gerichtsintern verfasst und dem BUND am 25.10.2017 zugestellt worden sein.

    Nach der Presseinformation des BUND vom 28.11.2017, Absatz 1, letzter und vorletzter Satz, richtete sich die Beschwerde des BUND gegen die Rodungsflächen, die im Geltungsbereich des 2. Rahmenbetriebsplanes liegen.

    Kraft Gesetzes war die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln vom 15.10.2017 innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung am Mittwoch, den 25.10.2017 einzulegen, das heißt bis Mittwoch, den 08.11.2017. Fristwahrend muss der BUND diese Beschwerde beim OVG NRW daher spätestens bis zum 08.11.2017 fristwahrend eingelegt haben, ansonsten hätte er sein Beschwerderecht verloren.

    Die Begründung der Beschwerde hat der BUND am Freitag, den 24.11.2017 nachgereicht (vgl. Pressemitteilung des OVG NRW vom 1.12.2017, Absatz 3, Satz 2) – taggleich mit dem Tag der Verkündung des Urteils des VG Köln über die Klage des BUND gegen den 3. Rahmenbetriebsplan.

    Nach der genannten Pressemitteilung des OVG NRW vom 1. Dezember 2017 umfasste die Begründung der Beschwerde des BUND gegen die Rodungen im Bereich des 2. Rahmenbetriebsplanes „mehrere hundert Seiten“. Ausfertigungen dieser mehrere hundert Seiten umfassenden Begründung haben von Gesetzes wegen sowohl das Land NRW als auch die RWE Power AG erhalten.

    Die Rodungen im Hambacher Forst hatten dann am Montag, den 27.11.2017 begonnen, drei Tage, nach dem 24.11.2017, dem Tag, an dem der BUND seine mehrere hundert Seiten umfassende Begründung auf Rodungsstopp im Bereich des 2. Rahmenbetriebsplanes Hambach OVG eingereicht hatte. Ab Dienstag, dem 28.11.2017, 18.00 Uhr, hat das OVG NRW die Rodungen im Hambacher Forst vorläufig gestoppt (Pressemitteilung des OVG vom 28.11.2017, Aktenzeichen: 11 B 1362/17).

    Dafür, dass überhaupt an diesen beiden Tagen gerodet wurde, trägt der BUND die volle und alleinige Verantwortung. Hätte der BUND die Begründung seiner Beschwerde gegen den ablehnenden Eilbeschluss des VG Köln vom 15.10.2017, Zugang beim BUND am 25.10.2017, nur 2 Tage früher, das heißt am Mittwoch, dem 22.11.2017, eingereicht, hätte das OVG den Rodungsstopp entsprechend 2 Tage vor Dienstag, den 28.11.2018, verfügt, das heißt ab Sonntag , den 26.11.2018, 18.00 Uhr, und die für Montag, den 27.11.2017, geplanten und tatsächlich durchgeführten Rodungen hätten erst gar nicht begonnen.

    Der BUND hätte im Übrigen beim OVG die Beschwerde nebst Begründung gegen den ablehnenden Beschluss des VG Köln vom 21.10.2017 bereits ab dem Zugang beim BUND am 25.10.2017 einreichen können.

    Was soll im Übrigen die Geheimhaltung der Begründung der Beschwerde des BUND vom 24.11.2017 vor dem OVG? Dem Land NRW und der RWE Power AG liegt diese ja bereits vor, worauf vorstehend hingewiesen wurde.

    Dies lässt den Schluss zu, das das Geheimhaltungsinteresse des BUND anderweitig begründet ist, möglicherweise darin, dass die Begründung des BUND vor dem OVG zwar mit mehreren hundert Seiten zwar exzessiv umfangreich, aber ansonsten substanzlos und ohne wesentlich Neues ausgefallen ist, etwas salopp: „nur Schaumschlägerei“,…

    … mit einer solchen auf Effekthascherei ausgerichteten Strategie ist der Hambacher Forst und die Baumhütten im 2. Rahmenbetriebsplan rechtlich nicht zu verteidigen.

    Die Aktivisten im Hambacher Forst haben einen Anspruch darauf, vom BUND „reinen Wein eingeschenkt zu bekommen“, sie haben es nicht verdient, durch etwaiges weiteres Unterdrücken der Wahrheit vom BUND belogen und im Interesse der Gegenseite in einem trügerischen Gefühl der Sicherheit gewogen zu werden.

    06.02.2018
    Kurt Claßen

    1. pro verdura

      Sehr geehrter Herr Claßen,

      nach meinem Verständnis hat sich die Beschwerde des BUND gegen die Rodungen im Hambacher Forst, die an das OVG eingelegt wurde und dort sehr erfolgreich war, erledigt.

      Und zwar, indem das OVG ihr stattgegeben hat.

      Jetzt hat das OVG leider nichts mehr zu entscheiden.

      Es muss auf die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des VG Köln warten.

      Und die kann der BUND erst dann einlegen, wenn das VG Köln seine Urteilsbegründung vorgelegt hat.

      Was kann der BUND aber vielleicht dennoch tun?

      Ganz einfach:

      Einen weiteren Eilantrag an das OVG stellen.

      Diesmal nicht gegen die Rodungen, denn diese sind ja bereits gestoppt.

      Sondern gegen den Weiterbetrieb des Tagebau Hambach, weil damit nämlich dem Rest vom Hambacher Forst möglicherweise das Grundwasser entzogen und der Wald damit nachhaltig geschädigt wird. Und genau um diesen Rest des Hambacher Waldes zu erhalten, bis über die Hauptsache, nämlich die Berufung gegen das VG-Urteil, entschieden ist, hat das OVG doch gerade den Rodungsstopp verhängt.

      Warum sollte uns das OVG nicht helfen, wenn wir jetzt vortragen, dass es noch weitere Gefahren für den Hambacher Forst gibt? Und sind diese Gefahren etwa nur erfunden? Sind etwa doch keine großen Bäume im Hambacher Forst umgestürzt, weil ihren Wurzeln das Wasser fehlt?

      Ein weiterer Grund könnte sein, dass sich der Tagebau auf Waldboden eines FFH-Schutzgebiets befindet, dieser somit eine fortgesetzte Zerstörung eines FFH-Schutzgebietes darstellt. Denn Boden reicht bis zum Erdmittelpunkt. Das lesen viele Juristen – auch ich – aus § 905 BGB heraus.

      Und meine Frage ist:

      Wenn sich das OVG doch nun als echter Waldfreund erwiesen und als Freund des Rechts, welches unsere Natur schützt, erwiesen hat, warum tun wir uns alle dann nicht selbst den Gefallen bzw. warum tut uns der BUND dann nicht den Gefallen, einen weiteren Eilantrag an eben dieses rechtsliebende und gesetzestreue OVG zu stellen?

      Hier mal der Text des § 123 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung:

      Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, daß durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. 2Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint.

      Ich will einfach mal eine Aussage haben, ob oder ob nicht der BUND das für zielführend hält und wenn er das verneint, welche Gründe er dafür hat.

  6. Waldfrieden

    „WIR BRAUCHEN SOLIDARITÄT zwischen allen Erneuerbaren und den Opfern des Klimawandels… WIR SIND HUNDERTTAUSENDE, die sich in Deutschland FÜR die Energiewende und erfolgreichen Klimaschutz einsetzen. Aber wir haben es bislang noch nicht einmal geschafft, dass sich ALLE OHNE WENN UND ABER DAZU BEKENNEN… und die nötigen Maßnahmen durchzusetzen…“

    Was nicht ist, kann (hoffentlich) noch rechtzeitig werden!!!

    https://www.volker-quaschning.de/artikel/2018-01_Klimaschutzluege/index.php

  7. Peter

    Ich verfüge nur über ein juristisches Grundverständnis.
    Aber dass das mit dem Hambacher Forst aus juristischer Sache eine äußerst vertrackte Angelegenheit ist, ist mir schon klar.
    Ich bin mir auch sicher, dass die Klage des BUND durch alle Instanzen gehen wird.
    Das hatte sofern ich das richtig mitbekommen hatte auch der Richter am VG so gesehen.
    Dass die Anwält*innen, die für den BUND die Klage führen, möglichst wenig wollen, dass öffentlich über ihre Strategie diskutiert wird, wird denke ich so sein.
    Ich halte es auch für denkbar, dass das zwischen dem BUND und den Anwält*innen so vereinbart wurde, dass nichts an die Öffentlichkeit gegeben wird.
    Im Sinne der Sache ist das aber auch sicher nicht.
    Es darf ja auch nicht vergessen werden, dass auch die Aktivist*innen durchaus wichtige Beiträge über die Situation liefern können.
    Ich denke dabei z. B. an die Haselmaus-Videos, die ja eindeutig die Schutzwürdigkeit des Hambacher Forsts dokumentieren.
    Die Situation der Fledermäuse kann ja denke ich erst nach dem Winter untersucht werden.
    Meiner Meinung nach bleibt insofern nichts anderes übrig als abzuwarten, bis das OVG Münster sein Urteil fällt. Darin wird ja auf die Argumentation des BUND eingegangen werden, sodass darüber dann auch deutlich mehr Klarheit besteht.

    Nach meinem rudimentären Verständnis liegt in Sachen Hambacher Forst eine Konfliktsituation vor zwischen europäischen und nationalen Rechtsvorstellungen.
    Auf nationaler Ebene steht ja immer das Bergrecht über allem. Auf der anderen Seite müssen aber sukzessive von der Bezirksregierung neue Einzelpläne genehmigt werden. Wenn es da nicht doch irgendwie Möglichkeiten geben würde, neuere Erkenntnisse zu berücksichtigen, müsste ja dieser Aufwand gar nicht betrieben werden.
    Außerdem hat die Politik ja auch immer noch einen entscheidenden Einfluss.
    Bei den AKWs ging das ja auch, dass man die abschalten konnte, dann sollte das ja bei den Tagebauen grundsätzlich auch in etwa so möglich sein. Und auch Minister Pinkwart hatte ja verkündet, dass es bis zum 1. Oktober 2018 keine Rodungen geben wird. Also wenn das alles der reinste Selbstläufer wäre mit den Betriebsplänen, dann hättte er das ja auch nicht machen können.
    Juristisch wäre es meiner Meinung nach der einfachste Weg, sich an die zuständigen Stellen bei der EU zu wenden, wer immer das sein mag. Aber es ist nur möglich, entsprechende Hinweise zu geben, eine direkte Klagemöglichkeit gibt es nicht.
    Die EU-Kommision ist ihrererseits meiner Meinung nach dann in der Lage, selbstständig tätig zu werden und die Einhaltung bzw. korrekte Umsetzung der Richtlinien von den Mitgliedsstaaten einzufordern. Vor kurzem konnten so ja auch die Rodungen im Białowieża-Nationalpark in Polen gestoppt werden.
    Die EU-Kommission wird es ja ablehnen, dass in Deutschland noch ein Bergrecht aus der Nazizeit existiert, das den Gesetzen, die die EU-Richtlinien widerspiegeln, entgegensteht.
    Das wäre ja quasi ein rechtsfreier Raum hier aus Sicht der EU.
    Und dann gibt es ja auch noch andere Regelungen der EU, wie z. B. bzgl. von Feinstaubgrenzwerten, die ja auch für die Tagebaue eine Rolle spielen.
    Natürlich ist es fraglich, ob die EU-Kommission gegen das Mitgliedsland vorgehen möchte, das glaube ich der größte Nettozahler ist.
    Ich meine, wenn die Klage des BUND durch alle nationalen Instanzen gegangen ist, könnte erst dann der EuGH angerufen werden. Der würde denke ich für den Erhalt des Hambacher Forsts stimmen.
    Aber das dürfte dauern. Am sinnvollsten ist es sicher für alle, miteinander zu kooperieren und dabei neue Ideen zu entwickeln.
    Ich bin sowieso kein Freund davon, dass das Problem Hambacher Forst juristisch gelöst wird, weil das die sicherste Möglichkeit ist, dass keine Lehren für die Zukunft gezogen werden und jede*r so weitermacht wie bisher.
    Laut einer Umfrage des WDR sollen ja 2/3 der Bevölkerung für einen vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle sein.
    Unter Kenntnis der Sachlage wären sicher dann bestimmt sogar 75 % für den Erhalt des Hambacher Forsts.
    Das Problem besteht weiter darin, dieses große Potenzial zu mobilisieren. Da gibt es auch kein Patentrezept.
    Aber positiv zu denken und neue Ideen zu entwickeln ist sicher am besten.
    Wir leben eben in einer Zeit, wo es äußerst schwer ist, Aufmerksamkeit zu bekommen.
    Aber wir leben auch in einer Zeit, wo Entwicklungen rasend schnell stattfinden können.

  8. pro verdura

    Ich habe bis jetzt immer gedacht, dass vielleicht zwar der 2. Rahmenbetriebsplan (1996-2020) bestandskräftig ist, aber nicht die darauf beruhenden Hauptbetriebspläne.

    Der aktuelle Hauptbetriebsplan ging bis Ende 2017.

    Ich finde es seltsam, wieso der BUND jetzt meint, gegen einen Hauptbetriebsplan ab 2018 nichts unternehmen zu können. Oder meint er das gar nicht? Will der BUND einfach nichts unternehmen?

    Soll RWE tatsächlich 4-6 Jahre weiter den Tagebau Hambach betreiben dürfen, auch wenn dafür nicht gerodet wird? Ist es das, was der BUND will:

    Dass RWE einfach nicht mehr rodet, aber dafür noch 4-6 Jahre den Tagebau betreibt?

    Und was ist mit dem Grundwasser für den Wald? Hat der BUND daran gedacht?

    Will der BUND, der so verbissen gegen den Hauptbetriebsplan gekämpft hat, der bis Ende 2017 galt, nunmehr nichts gegen einen Hauptbetriebsplan ab 2018 unternehmen????

    Wieso denn nicht?

    Auch dieser Hauptbetriebsplan würde auf dem 2.Rahmenbetriebsplan (1996 – 2020) basieren. Und die angebliche Bestandskraft des 2.Rahmenbetriebsplans hat den BUND nicht, hat das OVG nicht abgehalten, den Hauptbetriebsplan (den bis 2017) außer Kraft zu setzen.

    Dann gibt es nach meiner bescheidenen juristischen Einschätzung, die hier als die einer Privatperson gelten muss, überhaupt keinen juristischen Grund, warum nicht auch gegen den weitergehenden Hauptbetrieb des Hambacher Tagebaus vorgegangen werden sollte, mit Klage in der Hauptsache (vor dem VG Köln) und Eilanträgen, die zur Not bis ans OVG gehen sollten.

    Gibt es eine Art „Einsehen“ beim BUND, wonach es genügen würde, den Wald zu retten und den Tagebau noch 4-6 Jahre weiter laufen zu lassen?

    Wo kommt dieses „Einsehen“ her? Glaubt auch der BUND etwa, dass es unerlässlich ist, noch 4-6 Jahre an der Braunkohle festzuhalten? Ist er etwa auch auf der Schiene des unleserlichen und nicht nachvollziehbaren Greenpeace-Gutachtens, dass von einer externen GmbH erstellt worden ist und das leider suggeriert, dass wir es vorerst nicht schaffen, von der Braunkohle wegzukommen? Kennt der BUND nicht die einfache Herleitung und Berechnung der LINKE-Politikerin Anika Limbach?

    Und was ist mit dem Grundwasser?

    Also ich weiß einfach nicht, wieso uns der BUND nicht sagt, was er zu tun gedenkt.

    Nach dem langen und engagierten Kampf des BUND gibt es eigentlich keinen Grund, an dieser Organisation und den für sie handelnden Menschen zu zweifeln. Die haben sich wirklich festgebissen und immer nachgesetzt, allen Niederlagen und Rückschlägen zum Trotz, und das seit Jahrzehnten. Das sieht man an der Chronologie des Rechtsstreits auf der BUND-Webseite.

    Hoffentlich gibt RWE auf und hört am 31.03. auf bzw. sagt endlich, dass es mit dem Tagebau Hambach zuende geht und wie.

    Und das Grundwasser für den Hambacher Restwald muss auch gesichert werden.

    Die Experten sollen sich endlich mal kümmern.

  9. Kurt Claßen

    Zu Pro Verdura, 5. Februar 2018, um 7.15 Uhr: „Solange mir das Oberverwaltungsgericht nicht sagt, dass der 2. Rahmenbetriebsplan bestandskräftig und unabänderbar ist, glaube ich das nicht.“

    Zurzeit ist weder ein Eil- noch ein Klageverfahren beim OVG anhängig, in dem überhaupt eine Entscheidung über den 2. Rahmenbetriebsplan zu treffen ist, erst recht nicht über dessen Bestandskraft und Unabänderlichkeit. Mir ist auch niemand bekannt, der dies behauptet.

    Selbst ein Verfahren des BUND wegen des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach ist noch nicht beim OVG NRW anhängig, darüber ist ja gerade erst am 21.11.2018 vor dem VG Köln verhandelt worden und das Urteil noch nicht zugestellt worden.

    Der Vorsitzende Richter hatte dem BUND indessen nahegelegt, ggf. weitere Kosten zu sparen und nicht auch noch in die nächste Instanz zu gehen.

    06.02.2018
    Kurt Claßen

  10. pro verdura

    Sehr geehrter Herr Jansen, sehr geehrte Mitstreiter für Umweltfragen des BUND
    und des BUND-Jugend,

    zunächst einmal:

    Ich vertraue Ihnen. Wir sind auf derselben Seite. Auch Sie wollen, dass der
    Tagebau Hambach möglichst schnell endet.

    Und daran, dass wir die Braunkohle noch brauchen, glauben Sie am allerwenigsten.

    Da brauche ich Ihnen auch nicht erklären,
    dass der „Greenpeace-Fahrplan“ für einen Kohleausstieg bis 2030, der einfach
    nicht nachvollziehbar ist, überhaupt keine Grundlage für Diskussionen bietet.

    Das wissen Sie schon längst. Und sie wissen auch – wie Frau Anika Limbach von
    den Linken-, dass wir ohne Stromlücke- auch wenn kein
    Wind weht und nachts – auf die Braunkohlekraftwerke sämtlich sofort verzichten
    können. Jedenfalls auf den Tagebau Hambach.

    Ich bin Volljuristin und habe auch Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
    gelernt.

    Und da man ja nichts unterstellen darf, formuliere ich jetzt einmal ein paar
    Fragen, die ich an Ihrer Stelle den Rechtsanwälten
    auf der Seite des BUND in oben genanntem Rechtsstreit stellen würde bzw. die ich
    mir hier gerade stelle:

    1. Warum darf die Öffentlichkeit die Begründung für die Eilbeschwerde an das
    OVG nicht lesen?
    Würde dann erkennbar, dass die Begründung sehr kompliziert und schwer
    verständlich war? Was aber nur Juristen wirklich durchschauen?

    2. Würde dann auch erkennbar, dass das OVG seine Entscheidung nicht so sehr
    aufgrund der Begründung der Eilbeschwerde gefällt hat,
    sondern einfach aufgrund der Anwendung der Gesetzeslage auf den Fall?

    3. War die Begründung der Eilbeschwerde vielleicht viel zu unverständlich, um
    der Sache dienlich zu sein? Wenn ja, woran lag das?
    Und wenn ja, sollte dies nicht Mut machen, gegen den Tagebau Hambach weitere
    Anträge zu stellen und diese möglichst vor das OVG zu bringen?

    4. Und lehnen sie – die Rechtsanwälte des BUND – es nunmehr ab, gegen den
    Weiterbetrieb des Tagebau Hambach gerichtlich vorzugehen?

    5. Wenn 5. von ihnen – den Rechtsanwälten des BUND – mit „Ja“ beantwortet wird,
    welches sind die Gründe?

    6. Haben die Rechtsanwälte des BUND Gründe, die tatsächlich einleuchtend sind,
    warum es keine Aussicht auf Erfolg haben würde, gegen den Weiterbetrieb des
    Tagebau Hambach vorzugehen? Welches sind diese – in kurzen und für Nichtjuristen
    einleuchtenden Worten?

    Nichtjuristen haben es oft schwer, insbesondere gegenüber Juristen. Juristen
    verstehen es sehr gut, leere Sätze zu stricken, die eigentlich keinen Sinn
    machen, was aber keiner merkt, der entweder kein Jurist ist oder sich nicht
    traut, zuzugeben, wenn er etwas nicht versteht.

    Ihre Rechtsanwälte müssen für Sie da sein. Und Sie müssen Ihnen auf einfache
    Fragen auch einfache und verständliche Antworten geben. Darauf sollten Sie Ihre
    Anwälte vielleicht einmal hinweisen.

    Und es ist einfach nicht verständlich, warum der Hauptbetriebsplan, der bis 2017
    erfolgreich angegriffen worden ist, nunmehr nicht mehr angegriffen werden kann,
    wenn es 2018 weiter geht. Denn die Grundlage für den erfolgreich vereitelten
    Hauptbetriebsplan bis Ende 2017 war derselbe 2. Rahmenbetriebsplan (1996-2020),
    der bestandskräftig sein soll.

    Das OVG hätte dann schon den Eilantrag gegen den alten Hauptbetriebsplan (bis
    Ende 2017) ablehnen müssen. Das hat es aber nicht. Und deshalb kann ich auch
    die folgenden Hauptbetriebspläne noch voll angreifen, das ist meine persönliche
    private Meinung. Und ich finde das ganz logisch – so lange, bis ich endlich
    nachvollziehbare Gründe genannt bekomme.

    Es ist Ihr Fall.

    Und wie gesagt: Ich vertraue Ihnen. Ihren Rechtsanwälten misstraue ich nicht,
    aber ich habe Fragen und Zweifel.

    Mit freundlichen Grüßen,

  11. Waldfrieden

    Das Bergrecht mag zwar legal sein, aber gerecht ist und wird es dadurch absolut nicht! Ist doch offensichtlich, weshalb an anderen Gesetzen herumgebastelt wird (damit Bürger*innen noch mehr geknebelt, überwacht kontrolliert und sanktioniert werden können), während die ganz großen „Fische“ (z.B. das fossile Imperium u.a.) sich zunehmend noch mehr „Narrenfreiheit“ leisten und vor keiner noch so schändlichen Tat bis hin zu Morden an Umwelt- und Klimaaktivist*innen und Tieren zurückschrecken. Ob bzw. wann diese ungeheuerlichen Tatsachen wohl genügend Menschen mobilisieren, das zu ändern?

    https://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20180209_1930/ungleiche-kohleentschaedigung.html#top

  12. pro verdura

    Liebe Leute, Aktivisten/ Aktivistinnen, Umweltinteressierte!

    Wollt Ihr oder wollt Ihr nicht, dass der Tagebau Hambach endet?

    Noch in diesem Frühjahr?

    Bevor ihr alle „JA“ schreit, bedenkt folgendes:

    Wenn das OVG Münster jetzt im Eilverfahren einen Betriebsstopp über den Tagebau Hambach verhängt,

    und dann,

    irgendwann im Berufungsverfahren oder vielleicht auch erst in der Revisionsinstanz vor dem Bundesverwaltungsgericht

    entschieden wird,

    dass der Tagebau hätte weiter geführt werden dürfen,

    dann muss der BUND Schadensersatz leisten für den Betriebsstopp.

    GIGANTISCHEN SCHADENSERSATZ? Ich weiß es nicht. Denn es wird doch herauskommen, dass RWE mit der vorzeitigen Beendigung des Tagebaus Hambachs Renaturierungskosten in dreistelliger Millionenhöhe ERSPART HAT. Und die müssten doch auch irgendwie gegen gehalten werden können…. Aber wer weiß, ob das die Gericht dann auch so sehen … ich glaube daran, weil unser aller Zukunft genau davon abhängen kann …

    Wenn, wenn, wenn….

    Na klar: Das wird nicht passieren mit dem gigantischen Schadensersatz, denn es ist doch völlig klar, dass die Braunkohle am Ende ist und der Hambacher Wald ein FFH-Gebiet. Das OVG wird uns recht geben. Das Bundesverwaltungsgericht auch..

    Moment mal…. das Bundesverwaltungsgericht?

    Hatte das Bundesverwaltungsgericht nicht seinerzeit den 2. Rahmenbetriebsplan für rechtmäßig erklärt??? Völlig rechtsirrig, wie ich meine,

    aber das ist egal, denn das Bundesverwaltungsgericht hat das letzte Wort….

    So.

    Also: Wollt Ihr oder wollt Ihr nicht dieses RISIKO?

    ICH sage, dass mir die Millionen Euro da -vielleicht auch mehr

    – egal sind,

    denn ich will eine Zukunft für mein Kind. Und der BUND- NRW kann ja Insolvenz anmelden und sich danach wieder neu gründen…..

    In ein paar Jahren….

    UND WIE SEHT IHR DAS?

    MEINUNGEN SIND AUSDRÜCKLICH ERWÜNSCHT.

    Gerne auch vertraulich per E-mail: admin@nullpro-verdura.info

    oder per Telefon: 01577 – 9348261

    WAS WOLLT IHR?

    Es kann übrigens sein, dass ich am Ende doch wieder nur das tue, was ich will (wegen Zukunft meines Kindes und so… ) aber ihr habt jetzt die Chance, mit zu reden.

  13. pro verdura

    Und jetzt gleich noch einen:

    Stellt Euch vor, RWE und der BUND-NRW wollen genau dasselbe:

    DEN TAGEBAU HAMBACH EINSTELLEN.

    ABER:

    Der BUND-NRW fürchtet DIE SCHADENSERSATZFORDERUNGEN RWEs, wenn der HAUPTPROZESS in ein paar Jahren – wider Erwarten – DOCH VERLOREN GEHEN SOLLTE.

    RWE FÜRCHTET DIE …. na? ….. genau: RWE-AKTIONÄRE.

    Wenn jetzt das OVG den Tagebau Hambach untersagt, dann ist RWE GEGENÜBER SEINEN AKTIONÄREN ENTLASTET.

    Baggert RWE deshalb jetzt wie blöde, zertrümmert alte Kirchen und beseitigt noch Dörfer, damit der BUND-NRW endlich noch einen Eilantrag stellt? Um endlich mal Dampf auf die Leitung zu geben beim BUND?

    Und hält sich der BUND deshalb jetzt so zurück: DAMIT RWE VON SELBST AUFGIBT……

    Das ist ja voll ein Dilemma hier.

    Könnte da nicht irgendwie eine Einigung her zwischen RWE und dem BUND?

    ABER HALT: DIE RENATURIERUNGSKOSTEN FÜR DEN HAMBACHER FORST UND DIE KOSTEN FÜR DEN WIEDERAUFBAU DES IMMERATHER DOMS WOLLEN WIR VON RWE HABEN. VOLLSTÄNDIG.

    Wir wollen den Hambacher Forst so, wie er einmal war. Und RWE wird das aus den Gewinnen bezahlen, die RWE mit der Braunkohleförderung im Naturschutzgebiet Hambacher Forst über die ganzen Jahrzehnte hin eingefahren hat…..

    Die Sandsteinskulpturen des IMMERATHER DOMS sind übrigens noch da….. die originalen. Ist doch voll die Vorhersehung, oder?

    Also:

    RWE sagt dem BUND zu- verbindlich – dass der Konzern auf etwaige Schadensersatzforderungen gegen den BUND am Ende des Prozesses verzichten wird.

    Und der BUND stellt dann endlich Eilantrag und sichert RWE zu,
    dass wir alle NICHT DARAUF VERZICHTEN, DASS RWE DEN GANZEN SCHADEN WIEDER GUT MACHT.

    Venceremos.

  14. pro verdura

    So.

    RWE könnte natürlich schon jetzt tätig werden und einfach mal seinen Aktionären folgende rechnerische Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben präsentieren:

    Der Gewinn je weiterem Baggertag im Tagebau Hambach

    im Vergleich zu

    Der Verlust je weiterem Baggertag im Tagebau Hambach

    Verlust?

    Na klar.

    Das Gebiet muss doch am Ende renaturiert werden.

    Und da es jetzt – aufgrund der völlig überraschenden Wende in der Rechtsprechung – doch ein FFH-Schutzgebiet ist, muss es natürlich genauso wieder hergestellt werden, wie es zu Beginn des Tagebaus war….

    Jedenfalls dürfte es so sein, dass der Gewinn je weiterem Baggertag

    (wieso eigentlich „Gewinn“? verschenken wir derzeit nicht sogar den Braunkohlestrom ins Ausland!? )

    deutlich geringer sein dürfte als der Verlust der entsteht, wenn RWE den Schaden, der jeden weiteren Baggertag größer wird, noch weiter vergrößert.

    Denn ersetzen muss RWE den Schaden ohnehin – wie gesagt, wegen der überraschenden Wende in der Rechtsprechung. Die ist glasklar und eindeutig …

    Also RWE.

    Warum noch warten, RWE?

    Die Aktionäre warten schon!

  15. pro verdura

    MANN HABE ICH EINE LANGE LEITUNG!

    RWE MACHT SCHON LÄNGST VERLUSTE. Mit der Braunkohle………

    VER – LUS – TE

    J U C H H U U U U U U U !!!!!

    https://www.facebook.com/handelsblatt/videos/10155309290938233/

    Oder etwa nicht? Was meint IHR?

    Es ist so gigantisch…………………

    Also wenn meine Vermutung stimmt, dann haben die Erneuerbaren Energien die Braunkohleenergie schon längst aus Deutschland herausgefegt…..

  16. pro verdura

    1. Der Strom aus der Braunkohle in Deutschland ist überschüssig – selbst dann, wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint. Wir brauchen ihn einfach nicht.

    2. Diesen überschüssigen Braunkohlestrom verschenken die Energiekonzerne ins Ausland? Auch dann, wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint?

    3. Bezahlen also die Energiekonzerne ausländische Abnehmer sogar ab und an dafür, dass sie den Strom abnehmen?

    4. Wo nehmen die fossilen Energiekonzerne denn das Geld für diesen Quatsch her – Strom aus Braunkohle produzieren, den keiner braucht und diesen dann verschenken – und wie kommen sie dann auf ihren Gewinn??

    5. Es gibt ja so Umlagen auf den Strompreis? Bezahlen dann also alle deutschen Verbraucherstromkunden diesen Quatsch und die DIVIDENDEN der FOSSILEN STROMKONZERNE, die diese an IHRE AKTIONÄRE ausschütten, gleich mit?

    Und zwar UNABHÄNGIG DAVON, BEI WELCHEM STROMANBIETER SIE SIND?

    ALSO AUCH ICH MIT MEINEM ÖKOSTROM bezahle den BRAUNKOHLE-QUATSCH UND DIE GEWINNE DER FOSSILEN STROMKONZERNE SIND GAR KEINE?

    6. GREIFEN DIE FOSSILEN STROMKONZERNE ÜBER DiE BRAUNKOHLEPRODUKTION SOMIT DIREKT IN DIE TASCHEN DER PRIVATEN STROMVERBRAUCHER, die dafür überhaupt keine Gegenleistung dafür bekommen?

  17. pro verdura

    Ich weiß, ich bin doof. Die machen nach wie vor Riesengewinne mit der Braunkohle. Aber der Aktienkurs von RWE ist trotzdem über die lange Distanz auf Sinkflug gegangen und die Dividende ist im Vergleich zu früher nur noch ein Schatten ihrer selbst….

Schreibe einen Kommentar