Soli Abend mit den Hambi9 im AZ Köln, Do 1. Feb. 17-23 Uhr

An diesem Donnerstag, dem 1. Februar, findet im Autonomen Zentrum in Köln ein Abend von Diskussion, Briefe schreiben und Zines und Bücher verschicken statt. Das Café wird um 19:00 Uhr geöffnet sein, während die Bannerproduktion um 17:00 Uhr beginnt. Bringt Postkarten, Zines und Bücher, Farben und Pinsel mit und eine USB- oder SD-Karte mit Bildern und Text im JPEG-Format, die für Banner geeignet sein könnten.

Autonomes Zentrum Köln, Luxemburger Str. 93, 50674 Köln
Open Street Map (wird in einem neuen Tab geöffnet)

Wir sehen uns dort!

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. pro verdura

    Wenn Ihr Euch zum Soli-Abend trefft, dann hätte ich mal ein paar Fragen, die Ihr Euch vielleicht selbst schon gestellt habt bzw. um die es dort auch gehen wird:

    1. Werden die „Hambi-nine“ schon anwaltlich begleitet?
    2. Wie sieht die Strategie der Verteidigung aus?
    3. Wer wird – ausser vielleicht den Rechtsanwälten – an ihrer Seite sein?

    Ich meine ja folgendes:

    1. Haben die neun auf einem Forstweg gesessen oder gestanden, der in diesem Moment nicht als Forstweg gebraucht wurde. Denn der Hambacher Forst darf im Moment sowieso nicht gerodet werden.

    2. Der Weg bzw. die betroffenen Wege sind auch nicht als „Rettungswege“ zu räumen gewesen. Das sollte der zentrale Punkt sein.

    3. Indem als die betroffenen Wege als solche gar nicht geräumt werden durften bzw. es gar nicht erforderlich war, sie frei zu machen, durften die neun darauf sitzen oder stehen, wie sie wollten, und zwar auch auf selbstgebauten Konstruktionen.

    4. Zum Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung an der „Galgenkonstruktion“: Ihr sagt, es habe nie eine Lebensgefahr für den Betreffenden da oben gegeben? Wenn das stimmt, bzw. wenn diejenigen, die darum herum standen, davon ehrlich ausgegangen sind, dann ist der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung schon einmal gar nicht erfüllt. Denn dann bestand ja gar keine Situation, in der irgendjemand Hilfe benötigt hätte. Ihr sagt, derjenige wäre sofort befreit worden, wenn die Polizei weggegangen wäre? Dann ist der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erst recht nicht erfüllt.

    Und was die Polizeibediensteten betrifft: Da sie offensichtlich ernsthaft davon ausgegangen sind, dass der Betreffende an der Konstruktion da oben in Lebensgefahr schwebte, haben sie aus ihrer Sicht in der fraglichen Situation richtig gehandelt. Sie haben sich einfach nur geirrt.

    Ich hätte mich bestimmt auch geirrt. Vermutlich hätte ich mit der Lupe davor stehen können und Ihr hättet mir alle zurufen können, dass es dem da oben gut geht und dass wir alle jetzt einfach nur nachhause gehen müssen … ich hätte das wahrscheinlich nicht geglaubt.

    Also im Ergebnis haben alle alles aus ihrer damaligen Sicht richtig gemacht – die Hambis und die Polizisten, die um die Konstruktion mit dem Lock-on um den Hals da herum waren.

    Aber jetzt ist es Zeit, dass die Hambi-neun nachhause dürfen.

    Viel Glück,

    mögen alle Beteiligten alles richtig machen, und diesmal auch objektiv, nicht nur subjektiv,

    hoffentlich sind die Neun gut vertreten….

    Was haben sie denn nun für eine Verteidigungslinie? Haben sie überhaupt eine? Und sollte nicht irgendeiner mit ihnen darüber reden? Ein guter Anwalt zum Beispiel?

  2. hedgehog

    Ach Franziska,wo bleibt dein gesunder Menschenverstand?Hältst Du dich für eine eine gute Anwältin,..?Ich will Dir nix Böses und du willst auch nichts böses.Fahr doch einfach mal in den Wald…

    1. pro verdura

      Ist ja gut.

      Irgendwie scheinen da alle ganz genau zu wissen, was sie tun.

      Muss einfach mehr Vertrauen haben.

      Habe ich ab jetzt – in alle Beteiligten.

      🙂

  3. Reinhardt

    ja, habe ich ihr ja schon vorgeschlagen….
    Wird sie auch sicherlich spätestens im März mal tun…
    Dann sind auch hoffentlich die 9 Hambis wieder frei, denn
    sonst wird der Skandal immer grösser…

    Die Anreise ist ja wirklich weit von Dresden aus….

  4. Stefan

    Wie oft dennn noch?
    Der Hambacher Forst gehört RWE und die Polizei kann und darf dort machen was sie will.

    1. Ink

      Was der Einzelne machen kann „sei mal dahingestellt“, was Einer machen darf, ist rechtlich geregelt. Polizisten sind, sicher vorrangig anderer gesetzlicher Regelungen, dem geltenden Grundgesetz verpflichtet. Dies wurde in der „Nachkriegszeit“ aus gutem Grund bindend auch und besonders für Staatsbedienstet formuliert.
      „die Polizei“ ist nicht Selbstzweck, nicht Handlanger finanzkräftiger Einzelner, „sie“ soll vorrangig beschützen. Umweltaktivisten wollen die Lebensgrundlagen der Erde beschützen. Wie dramatisch, wenn das im Widerspruch miteinander stehen sollte.

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