Vorzeitiges Ende des Tagebaus Hambach noch vor dem 31.03.2018 möglich!

Folgende Mail erreichte uns:
„Sehr geehrter Herr Energieminister,

sehr geehrter Herr Professor Dr. Pinkwart,

bereits gestern wurden der Bezirksregierung Arnsberg die möglichen Rechtsmittel für ein vorzeitiges Ende des Tagebaus Hambach angekündigt: Entweder durch einen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg auf vorzeitige Aussetzung der Vollziehung des bis zum 31.03.2018 erlassenen Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Hambach und/oder durch eine Klage dagegen.

Das vorzeitige Ende des Tagebaus Hambach ist geboten, da die Gewinnung der Kohle im Tagebau Hambach weniger dem Gemeinwohl als vielmehr der Gewinnmaximierung und anderen gemeinwohlfremden Zwecken dient.

Der deutlich überwiegende Teil der Braunkohle aus dem Hambacher Forst wird primär entweder für Brikettkohle verwandt oder zur Stromversorgung im Ausland und in anderen Ländern der Bundesrepublik und dient nach dem Garzweiler-Urteil insoweit schon nicht mehr dem Gemeinwohl von NRW.

Darüber hinaus wird der wahre Gewinn der RWE Power AG verschleiert durch Gewinnverlagerungen von insgesamt 4,3 Mrd. Euro in die RWE Vertrieb AG und in die RWE Supply & Trading GmbH (Jahr: 2014) und durch weit überdurchschnittliche Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter der Gesellschaft:

Nach dem im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschluss der RWE Power AG zum 31.12.2016 hat die Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2016 9.470 Mitarbeiter beschäftigt. An diese Mitarbeiter wurden Bruttolöhne/-gehälter in Höhe von insgesamt 702 Mio. Euro ausgezahlt, entsprechend einem Bruttolohn/-gehalt von 74.129 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Diese Bezüge liegen rd. 2/3 oder rd. 30.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr über dem durchschnittlichen Bruttolohn/-gehalt von 44.646 Euro pro Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt des verarbeitenden Gewerbe der BRD (vgl. Fachserie 18, Reihe 1.4, 2016, Seite 81, des statistischen Bundesamtes).

Des Weiteren verstößt der aktuelle Hauptbetriebsplan gegen das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind schädliche Bodenbeeinträchtigungen, die geeignet sind, erhebliche Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (vgl. § 2 Abs. 3 BBodSchG).

Jeder, der auf den Boden einwirkt (RWE Power AG und Land NRW), hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden (vgl. § 4 Abs. 1 BBodSchG). Der Grundstückseigentümer (RWE Power AG) und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (Landesbetrieb Wald und Holz, NRW) sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen (vgl. § 4 Abs. 3 BBodSchG) und den Boden so zu sanieren, dass dauerhaft keine erheblichen Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen (vgl. § 4 Abs. 3, Satz 1 BBodSChG), damit ist der geplante etwa 40 Quadrathkilometer große Hambachsee nicht in Einklang zu bringen.

Außerdem verstößt die Fortführung des Tagebaus Hambach gegen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 2 gilt das WHG auch für das Grundwasser. Zweck des WHG ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung das Grundwasser als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (vgl.§ 1 WHG).

Die Benutzung des Grundwassers bedarf der Erlaubnis (vgl. § 8 Abs. 1 WHG), kann mithin sogar grundsätzlich gestattet werden. Die Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers ist indessen zu versagen (Mussvorschrift, kein Ermessensspielraum), wenn schädliche nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Grundwasserveränderungen zu erwarten sind (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG). Davon ist jedoch im Tagebau Hambach und im Rheinischen Revier auszugehen bei einer Entnahme von jährlich 570 Mio. Kubikmetern Grundwasser, davon werden nur 20 Mio. Kubikmeter für Trinkwasser, dagegen rd. 180 Mio. Kubikmeter für Brauchwasser verwendet, rd. 285 Mio. Kubikmeter kristallklaren Grundwassers werden jährlich unwiderruflich in die Nordsee verkippt (Quelle: Internetseite der RWE Power AG).

Nur vollständigkeitshalber sei angemerkt, dass etwaige Rodungen im Hambacher Forst nach dem im Landesforstgesetz vorgeschriebenen Verfahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz in Eitorf genehmigt werden müssen, die Bezirksregierung Arnsberg ist dafür nicht zuständig. Auf den diesseitigen zwischenzeitlich durch den Rodungsstopp bis 31.12.2017 gegenstandslos gewordenen Eilantrag vom 26./27.11.2017 wird sinngemäß Bezug genommen.

01. Januar 2018

Kurt Claßen“

Dieser Beitrag hat 21 Kommentare

  1. Franziska

    Und das ist erst der Anfang …. der Anfang der Geschichte von der Rettung der Welt. 🙂

  2. Kito

    „Rettung der Welt“, ha sehr witzig. Nennen wir es einfach Schadensbegrenzung.

  3. biopilz

    > …Der deutlich überwiegende Teil der Braunkohle aus dem Hambacher Forst wird primär entweder für Brikettkohle verwandt oder zur Stromversorgung im Ausland und in anderen Ländern der Bundesrepublik und dient nach dem Garzweiler-Urteil insoweit schon nicht mehr dem Gemeinwohl von NRW…

    vermute: „Garzweiler-Urteil“ ist das hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-076.html

    meiner meinung nach zu sehen in verbindung mit: https://germanwatch.org/de/14794 : „…Das OLG Hamm hat sein Votum aus der mündlichen Verhandlung vom 13. November bestätigt: Großemittenten von Treibhausgasen können für Schutzmaßnahmen gegen Klimaschäden zur Verantwortung gezogen werden. Jetzt können wir endlich im konkreten Fall beweisen, dass RWE das Risiko der Gletscherflut vor Ort mitverursacht hat und weiter mitverursacht…“

    „gemeinwohl“ wird ab jetzt wohl auch von robenträgern anders zu beurteilen sein! -von wegen „im namen des volkes“-
    der immer stärker werdende druck der zivilgesellschaft
    zb zuletzt 25000 in köln bei ende gelände im november: https://www.ende-gelaende.org/de/presse/pressespiegel/

  4. Peter

    Wenn ich gewusst hätte, dass Du heute über die Rettung der Welt redest, hätte ich Dich gestern nicht für Dein schönes Märchen gelobt, Franziska.

    1. Franziska

      Moment.

      Geht es gerade hier und gerade jetzt etwa nicht um die Rettung der Welt? Stichwort: Klimagase, Giftstoffe, Naturzerstörung … ?

      Und hast Du das Märchen wirklich komplett gelesen?

      Es war viel zu lang. Ich habe jetzt etwa ein Drittel gekürzt, damit die Leute nicht vor dem Happy End aussteigen.

      Vielen Dank für das Lob!

      1. Peter

        Hallo Franziska,
        ich wollte nicht kritisieren, dass Du Dich für die Rettung der Welt einsetzen möchtest und/oder ob das Dein Thema sein sollte.
        Ich hielt es nur für besser, Dich etwas zu bremsen, weil ich zu viel Euphorie generell für schädlich halte.
        Dein Märchen hat denke ich gute Chancen, dass es Zuversicht verbreiten kann, aber wenn sich eine*r nicht so sehr mit einer märchenhaften Darstellung des Konflikts anfreunden kann, ist das für mich auch nicht unverständlich.
        Ist halt nicht selten auch eine knallharte Sache.

        1. Franziska

          Hallo Peter,

          jetzt verstehe ich, was Du meinst.

          Mir tun die Baumbesetzer echt leid, wenn sie andauernd aus ihren Behausungen gezogen und mit Pfefferspray traktiert werden. Sie haben sich wirklich für den Wald und für die Zukunft unserer Kinder verdreschen lassen.

          Und da empfinde ich v.a. eines: Freundschaft.

          Und es ist übrigens auch ziemlich knallhart, das Märchen, nämlich was die juristische Seite des Falles betrifft:

          Der Hambacher Forst hätte schon seit 25 Jahren nicht mehr gerodet werden dürfen.

          Denn solange gibt es die FFH-Richtlinie schon.

          Und dass dieser uralte Wald ein FFH-Schutzgebiet ist, und zwar immernoch, das liegt doch wohl auf der Hand. Heute sind noch 10 Prozent von ihm da.

          Vor 25 Jahren, als die FFH-Richtlinie erlassen wurde, da waren es noch 75 Prozent.

          Und seit 25 Jahren gräbt RWE den Wald ab, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

          Und das Oberverwaltungsgericht ist jetzt vielleicht auch zu dieser Erkenntnis gelangt.

          Hoffen wir es mal.

          Sonst müssen die Kobolde noch mal im OVG neben den Teetassen sitzen, wenn sich die Richter beraten. 🙂

  5. Waldfrieden

    Manche schreiben Märchen und teilen ihre Hoffnung und Freude, Andere finden Action/ Dramen, Hollywoodfilme passender, letztendlich wird eines entscheidend sein: dass weiterhin positive Energie und Bewegung in die festgefahrene bis vor Kurzem noch aussichtslos scheinende Situation hineinkommt und im bisherigen „Weiter-So-Block“ Druckprobleme und zunehmend empfindliche Risse (Imageschäden) erkennbar werden…

    EIN FROHES NEUES JAHR 2018 ALLEN Klimagerechtigkeitskämpfern hier und überall auf dieser Welt (Tier-, Baum- und Pflanzenwesen inbegriffen)

  6. waldzwei

    Der ehemalige Landtagsabgeordnete Reiner Priggen hielt im Oktober 2017 die Sorgen um die Beschäftigten im Rheinischen Revier für übertrieben.
    RWE werde bis 2020 im Rheinischen Revier noch 7000 Menschen beschäftigen, von denen „bis Mitte der 30er Jahre zwei Drittel in Rente gehen“, sagte Priggen den Aachener Nachrichten. Für die verbleibenden 2300 werde eine Lösung gefunden. RWE antwortet darauf u.A. dass durch die Stilllegung der ältesten Kraftwerksblöcke „werde das Tagebausystem als Ganzes gefährdet“.
    Das hoffe ich auch. Und zwar ein Bisschen schnell, ja?
    Siehe auch den Absatz über die Arbeitsplätze in diesem Beitrag

  7. Tatjana

    Wenn die Braunkohle durch den Tagebau Hambach wegfällt dann kriegen wir den Strom vom Ausland und höhere Stromkosten, schonmal daran gedacht?

    1. Franziska

      Liebe Tatjana, es gibt ganz viele, die sagen, dass RWE seinen Braunkohlestrom nur noch fürs Ausland produziert.

      Wieso sollten wir dann welchen vom Ausland beziehen, wenn er wegfällt?

      Und wenn wir saubereren Strom – z.B. aus Erdgas- aus dem Ausland beziehen, wenn es gerade eine Windflaute gibt und bis wir mit den Erneuerbaren und deren Speicherung weiter gekommen sind, dann ist das doch eine gute Sache!

      Es ist ein Fahrplan. Und den brauchen wir jetzt endlich.

      RWE hätte den Fahrplan schon längst angehen müssen. Stattdessen setzen sie nur darauf, noch möglichst viele Jahrzehnte mit schmutziger Braunkohle Profit zu machen.

      Und mal ehrlich: Die Beschäftigten, die sie hier so gerne nennen und die sie angeblich schützen wollen, sind RWE genauso egal wie sie Siemens egal sind: Sobald irgendwo ein halbes Prozent Profit mehr winkt, werden auch diese 9.000 doch ganz schnell fallen gelassen. Und zwar von RWE.

      Und deshalb sollten diese 9.000 folgende Unterstützung erhalten: Umschulungen und Übergangsgelder für ihre zukünftige Teilhabe an einem nachhaltigen, weil umweltfreundlichen Wirtschaftsleben.

      Auf der Webseite des BUND kannst Du noch viel mehr Informationen bekommen. Man soll sich nicht nur einseitig informieren, sondern auch mal auf den Webseiten der anderen schauen.

      Und du hast Recht: Die meisten Menschen wollen wissen, ob es eine Versorgungslücke beim Strom geben könnte, wenn die Braunkohle wegfällt. Ich glaube denen, die sagen, dass wir mit Erdgas überbrücken können. Vielleicht müssen wir das dann von den Russen kaufen? Zumindest zum Teil? Ich sage: Na und? Sind wir etwa nicht eine Welt? Für ein gutes Klima, saubere Luft und einen Fahrplan in die Zukunft sollten wir auch mit den Russen reden. Wir sind auf diesem Planeten sowieso alle voneinander abhängig und müssen gemeinsam eine Lösung finden.

  8. Waldfrieden

    https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/563a97a181

    Ein beachtlich „konstruktives Meisterwerk“ der Aachener Nachrichten, mit einer Ansammlung bemerkenswerter Formulierungen wie z.B.:“…die Aktivisten im Hambacher Forst, diese waren nun so etwas wie die Fußtruppen des bürgerlichen Widerstandes…“
    Darüberhinaus sollte sich die o.g. Zeitung/ der Autor dieses Artikels vllt. auch mal mit dem Inhalt des § 63 (1)4 BBG beschäftigen:
    „…Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt…“ Remonstrieren ist nicht nur erlaubt sondern gebietet eigentlich der gesunde Menschenverstand, soweit er bei aller Profitgier oder/ oder anderer persönlicher Konkurrenzkämpfe noch nicht vollends abhanden gekommen ist!

    https://dejure.org/gesetze/BBG/63.html

    http://www.shortnews.de/id/1093209/hamburg-polizisten-verweigerten-befehlsausfuehrung-bei-einsatz-gegen-fluechtlinge#

  9. Peter

    So ein Nonsens. Wundert mich, dass Du diesem Unsinn überhaupt Beachtung schenkst, Waldfrieden.
    Warum und in welcher Funktion der Wald besetzt wird, weiß doch jede*r Aktivist*in selbst.
    Wenn da ein Zeitungsredakteur eine individuelle Meinung zu hat, wen interessiert das schon?

    Egal, wie man zu Herrn Weinspach steht, aber dass der Redakteur wild über das Abstraktionsvermögen, den Gemütszustand und die Lebensaufgabe des Polizeipräsidenten spekuliert, ist in höchstem Maß arrogant. Dass das von der Chefredaktion der AN durchgewunken wurde, ist für mich skandalös.

  10. Tatjana

    Alles reine Spekulationen. Woher will Herr Classen wissen wieviel Mitarbeiter alleine im Tagebau Hambach arbeiten? Und wieviel Jeder Einzelne verdient?
    Dieses Jahr wird weiter gerodet und der Tagebau wird bestehen bleiben und die Wiese wird geräumt.

    1. Reinhardt

      Und Du bist die „Böse“ in Franziskas Märchen….

      1. Tatjana ist nicht „böse“. Sie ist nur pessimistisch.

        Und das ist auch richtig: Dass wir unseren Pessimismus und unsere Zweifel und unsere Vorbehalte offen zugeben. Denn nur dann können wir damit umgehen und hoffentlich doch Lösungen finden.

        Ich trinke übrigens gerne Tee.

        Vielleicht haben es ein paar von den Zuversichts-Lavendel-Tropfen in meine Tasse geschafft, sodass ich selbst so optimistisch bin…

        Manchmal juckt es mich auch an der Stirn oder auf der Nase… vielleicht gibt es ja einen Kobold, der ab und an auf meiner Schulter sitzt und aufpasst, dass ich hier nicht so viel Blödsinn schreibe. Und fröhlich bleibe.

        Kobolde necken uns gerne. Denken wir daran, wenn wir uns das nächste Mal am Kopf kratzen müssen.

        Irgendwann, wenn ich ganz fest daran glaube, kann ich vielleicht wirklich einen Kobold sehen.

        Bislang ist mir das leider nicht gelungen…

        1. Reinhardt

          Hallo Franziska, okay mit der „bösen“nehme ich zurück es gibt ohnehin viele Nuancen… Ansonsten ist das meiste was du schreibst kein Blödsinn (incl der der kobolde) deinen Optimismus bitte behalten! Zitat:“ wenn es einen Glauben gibt, der Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft“ von Marie von ebner Eschenbach lebte von 1830 bis 1916.

  11. Wurzelkoch

    Lieber Kurt, Gesetze enthalten oft in den nachfolgenden Paragraphen Ausnahmeregelungen.

    Arnsberg ist (leider) doch zuständig für sämtliche Rodungs-, Grundwasserabpump- und sonstige Genehmigungen. Sobald Bergrecht angewendet wird, gibt es nur noch ein Genehmigungsverfahren, das vom Bergamt (dessen Aufgaben in NRW die Bezirgsregierung Arnsberg übernommen hat) geführt wird. Exemplarisch §19 WHG, §43 LFoG NRW

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