Geltungsdauer des Hauptbetriebsplans ohne Rodungsmaßnahmen bis 31. 3. 2018 verlängert

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https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2017/12/212_17_12_21/index.php

Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg

„Geltungsdauer des Hauptbetriebsplans ohne Rodungsmaßnahmen bis 31. 3. 2018 verlängert

Die NRW-weit für Bergbau und Energie zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat mit Bescheid vom 20. Dezember 2017 die Geltungsdauer des derzeitigen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Hambach befristet bis zum 31. März 2018 verlängert. Durch die Zulassung ist die Fortführung der Kohlegewinnung auch nach dem 31.12.2017 gesichert und damit die wichtige Versorgung der Braunkohlekraftwerke in den nächsten Monaten gewährleistet.

Ausgenommen von der Verlängerung sind mit Blick auf noch nicht abgeschlossene gerichtliche Verfahren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen auf bewaldeten Flächen. In dem Zeitraum bis Ende März nächsten Jahres werden die aufgeworfenen naturschutzrechtlichen Fragen seitens der Bezirksregierung Arnsberg weiter intensiv untersucht und geprüft. Danach soll über die Zulassung des nächsten Hauptbetriebsplanes bis Ende 2020 entschieden werden.“

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. icke_bins2

    Ist mir neulich eingefallen bzgl. Förderung von Nachhaltigkeit: man könnte ja von staatlicher Seite (also das sind ja quasi fast wir alle in D) die MWSt. nicht etwa speziell für Lebensmittel (etc.) auf 7% festsetzen. Sondern insbesondere für NACHHALTIGE (und meinetwegen auch ethisch korrekte) Produkte könnte man diese 7% MWSt. anwenden (nachhaltige Lebensmittel + andere nachhaltige Verbrauchsgüter), und „der Rest“ bekommt 19%. Da kann man dann direkt beim Einkauf schon sehen, was Sache ist….

    1. Icke_bims2

      google mal „Christian Felber: Gemeinwohl-Ökonomie“ 😉

      1. icke_bins2

        Ja, dankend hiermit. Was dort steht macht Sinn (Gemeinwohl-Ökonomie). Ein interessanter Ansatz.

    1. Franziska

      Also jetzt als Antwort zu der Idee mit der geringen MWSt auf nachhaltig produzierte Lebensmittel….

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