Fragen zur Rodungssaison

Folgender Text erreichte uns:

„Bezirksregierung Arnsberg
Außenstelle Düren
z.Hd. …
Josef-Schregel-Straße 21

52349 Düren

04. Oktober 2017

Rodungen im Hambacher Forst: Auskunftsersuchen und Akteneinsicht

Sehr geehrter Herr …,

es wird um Auskunft und Unterlagen gebeten nach Maßgabe folgender Anfragen:

1.) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Rodungen im Hambacher Forst durchgeführt?

2.) Wer beantragt und wer genehmigt die Rodungen im Hambacher Forst?

3.) Welche Grundsätze, Maßstäbe und Kriterien sind einer Rodungsgenehmigung zu Grunde zu legen?

4.) In welchem Umfang sind für die bevorstehende Rodungssaison 10/2017 bis 02/2018 Genehmigungen zur Rodung im Hambacher Forst erteilt?

5.) In welcher Lage genau befinden sich diese Rodungen? Liegen die Rodungsgenehmigungen nur im Bereich nördlich und/oder auch südlich der alten Trasse der A 4? Um Übersendung eines Lageplanes der beabsichtigten Rodungen wird gebeten.

6.) Sofern auch südlich der alten Trasse der A 4 gerodet werden soll, wird um aussagefähige Pläne und Unterlagen über den Verlauf der Rodungsgrenze zwischen dem 2. und dem 3. Rahmenbetriebsplan Hambach gebeten. Der 3. Rahmenbetriebsplan Hambach ist noch nicht bestandskräftig, dessen Rechtmäßigkeit ist vom Oberverwaltungsgericht NRW in Münster und vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig OVG NRW noch zu prüfen.

7.) Der bisherige „Zick-Zack-Verlauf der Rodungsgrenze“ legt einen Ermessensfehlgebrauch bei den bisherigen Festlegungen der Rodungsgrenzen nahe, da die Rodungsgrenze nicht der Abbaugrenze des Tagebaus folgt. Sind möglicherweise „Rodungen auf Vorrat“ genehmigt worden?

8.) Die gerodeten Waldflächen können für den Tagebau nur in Anspruch genommen werden, wenn auch die damit verbundenen Waldwege für den Tagebau in Anspruch genommen werden dürfen. Eine Genehmigung zur Beseitigung dieser Waldwege ist im Planfeststellungsbeschluss (= Plan-FB) für die Beseitigung der alten (und dem Bau der neuen) Trasse der A 4 (Seite 53, Absatz 2) indessen nicht enthalten. Nach diesem Verständnis des Plan-FB ist die „Funktionsfähigkeit“ der Waldwege zu erhalten, sie stehen einer Nutzung der gerodeten Flächen für den Tagebau entgegen.

9.) Die Beseitigung der Waldwege lässt sich auch nicht aus den Genehmigungen des 2. und 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach ableiten. Die Fortführung des Tagebaus Hambach über die alte Trasse der A 4 hinaus setzt einen Plan-FB voraus über die Beseitigung der alten Trasse der A 4. Der Plan-FB für die Verlegung der A 4 enthält indessen nur die Genehmigung zum Bau einer neuen Trasse der A 4, keine Genehmigung zur Beseitigung der alten Trasse der A 4. Der Tagebau darf danach nicht über die alte Trasse der A 4 hinaus weiter betrieben werden und ist nicht geeignet, die Beseitigung der Waldwege im Hambacher Forst zu rechtfertigen.

Für eine zeitnahe Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr verbunden, damit gegen etwa rechtswidrig erteilte Rodungsgenehmigungen für die Zeit ab dem 25.10.2017 – Ende der Stillhalteerklärung von RWE – noch rechtzeitig Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Kurt Claßen

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Kurt Claßen

    Schier endlose Versuche zum gebotenen Faxversand der Fragenliste an die Bezirksregierung Arnsberg am Mittwoch und am Donnerstag Vormittag dieser Woche ab 7:31 Uhr waren fehlgeschlagen. Die Zustellung des Faxbriefes war trotz mehrerer Telefonrügen am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche und trotz Verwendung mehrerer von der Bezirksregierung angegebener Telefaxnummern der Bezirksregierung nicht möglich, Hinweis im Sendebericht: „Keine Verbindung“.

    Abschließend wurde nochmals wiederholt versucht, den zuständigen Bearbeiter der Bezirksregierung in Düren unter seiner Direktwahl zu erreichen, um die Angelegenheit zu klären, seine Telefonleitung war „dauerbesetzt“.

    Darauf wurde der Fragenkatalog per Email und zusätzlich mit einfacher Post versandt.

    Die aufgetretenen Unregelmäßigkeiten gaben Anlass zu dem Verlangen an die Bezirksregierung, den Empfang des per Email am 05.10.2017,11:37 Uhr, übersandten Fragenkataloges sofort nach Erhalt durch Empfangsbekenntnis per Fax zu bestätigen und dies genauso zu halten bei dem nachfolgenden Postexemplar des Briefes.

    Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, in Dortmund und in Arnsberg erhielt eine Ausfertigung dieser Email mit der Bitte um Stellungnahme. Zum Nachweis der fehlgeschlagenen Faxversendungen wurde eine Kopie der dazugehörigen Sendeberichte beigelegt.

    Trotz Aufforderung zu sofortiger Zubangsbestätigung erfolgte weder am Donnerstagvormittag noch am Freitag bis kurz vor 16.00 Uhr keine Stellungnahme der Außenstellung der Bezirksregierung Arnsberg in Düren. Eine Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg in Dortmund zu den nachhaltig aufgetretenen „Störungen“ der Zustellung des Fragenkataloges per Telefax ist bis zum heutigen Tage noch nicht ergangen.

    Erst gestern, Freitag, den 06.10.2017,15:56 Uhr,wurde der Eingang der Email vom Vortage, 11:37 Uhr, und zugleich der Eingang des Postexemplares des Fragenkataloges per Email bestätigt mit dem Hinweis, das „Schreiben sei in den Geschäftsgang“ gegeben worden.

    Durch diesen Hinweis wurden die bereits gerügten Unregelmäßigkeiten des Verwaltungsverfahrens nochmals gesteigert durch eine „konspirativ anmutende“ Verdunkelung des Verfahrens: Der ominösen Hinweis auf den „Geschäftsgang“ lässt weder erkennen, welche Dienststellen der Landesregierung innerhalb und/oder außerhalb der Bezirksregierung mit der Bearbeitung befasst ist, noch weniger lässt dieser Hinweis erkennen, welche welche Bedienstete des Landes NRW in welchen Dienststellen persönlich für die Beantwortung des Fragenkataloges und für etwa rechtswidrig erteilte Rodungsgenehmigungen verantwortlich und ggf. zur persönlichen Rechenschaft zu ziehen sind.

    Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Armin Laschet, sei daher auf diesem Wege hier nach Art eines offenen Briefes aufgefordert, die Bediensteten des Landes NRW zur ordnungsgemäßen Erfüllung Ihrer dienstlichen Pflichten anzuhalten und zu dem Fragenkatalog, den Unregelmäßigkeiten des Verwaltungsverfahrens und zu allen auch in diesem Beitrag hier aufgeworfenen Fragen umgehend Stellung zu nehmen, der Rodungsstopp soll nach bisheriger Planung von RWE bereits am 24.10.2017, 24:00 Uhr, enden, rechtzeitig davor ist ggf. Klage gegen bevorstehende Rodungen geboten.

    Je nach Stellungnahme des Landes NRW zu dem Fragenkatalog und den damit verbundenen Fragen ist zur Vorbereitung einer diesseitigen Klage eine angemessene Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Diese Zeitspanne ist erforderlich, damit noch hinreichend Bearbeitungszeit zur Verfügung steht zur Verteidigung gegen den „Vernichtungskrieg“, den das Land NRW durch seine steuerlichen Vollstreckungsbehörden und das Finanzgericht Köln im Verbund mit den Vollstreckungsstellen der Stadt Köln und dem Verwaltungsgericht Köln gegen meine Person führen lässt.

    Um erschöpfende und umfassende Stellungnahme in allen Angelegenheiten hier darf daher, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet, bis spätestens Mittwoch nächster Woche, den 11.10.2017, gebeten werden.

    07.10.02017
    Kurt Claßen

  2. Kurt Claßen

    Wegen der „Schönheitsfehler“ des vorgenannten Kommentars bitte ich um Nachsicht, der Kommentar ist in großer anderweitiger Bedrängnis zustande gekommen.

    07.10.2017
    Kurt Claßen

  3. Peter

    Das ist für mich mit weitem Abstand der vielversprechendste Ansatz, die Rodungsarbeiten auf dem Verhandlungswege zu stoppen.
    Ist ohne Frage eine zeitaufwendige Sache, den 3. Rahmenbetriebsplan auf kleine Schwachstellen abzuklopfen.
    Großes Kompliment an Kurt, der diese zeitintensive und undankbare Aufgabe auf sich nimmt.
    Aber bei einem so riesigen Projekt bin ich davon überzeugt, dass irgendwo etwas von RWE oder den Behörden nicht beachtet wurde.
    Am meisten gefällt mir ohne Frage die Sache mit der fehlenden Genehmigung für den „Rückbau“ der alten Trasse der A 4.
    Das würde irgendwo gut als Ende um den Irrsinn um den Hambacher Forst passen.
    Der Tagebau wird nicht gestoppt wegen der Klimaproblematik, des Naturschutzes oder im Sinne der Jugend und zukünftiger Generationen, sondern weil man eine alte Autobahntrasse, die nun wirklich niemand mehr für irgendetwas nutzen möchte, aufgrund fehlender Genehmigungen nicht abbaggern kann.
    Naja, sollen die Politiker*innen, Gerichte und die Vorstandsmitglieder von RWE entscheiden, auf welche Weise wir uns als Nation vor der Weltöffentlichkeit lächerlich machen wollen.

    PS: Vorschlag an die Internetseiten-Macher*innen: Haltet diesen Artikel doch auf der Einstiegsseite, dass ihn jeder Besucher schnell findet. Er muss nicht unbedingt ganz oben stehen.

    Übrigens gefällt mir die Idee mit den Fotos von den Baumhäusern super.
    V. a. ist das ein optimaler Weg, dass man, auch ohne dass Ihr Eure Gesichter in die Kamera halten müsstet, schnell sieht, dass das Bild, was einem von Euch in den Medien vermittelt wird, absolut falsch ist und ihr keine destruktiven Chaoten seid. Auch steigt damit die Wahrscheinlichkeit, dass sich v. a. junge Leute für Euch interessieren und Euch beim Schutz der Baumhäuser unterstützen.

  4. Peter

    An Kurt:
    Ich denke, eine direkte E-Mail an Armin Laschet (armin-laschet.de , dann Menüpunkt Kontakt) zu schreiben, ist meiner Meinung nach eine Sache, die Sie/Du machen sollten/solltest.
    Trotz Bundestagswahlkampf und Beginn seiner Amtszeit im Landtag, habe ich innerhalb von zwei Wochen zumindest eine Antwort erhalten. War zwar keine inhaltliche Stellungnahme, aber eine „Empfangsbestätigung“ und eine „Aktennummer“ und eine Mitteilung über die weitere Behandlung zu bekommen (bei mir Weiterleitung ans zuständige Ministerium), war für mich schon okay.

  5. Kurt Claßen

    Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet werden und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung), so § 9 Absatz 1, Satz 1 des Bundeswaldgesetzes.

    Für diese Genehmigung ist nach Landesrecht die Forstbehörde zuständig, das heißt der Landesbetrieb Wald und Holz (§ 39 Abs. 1, Satz 1 Landesforstgesetz NRW), mitnichten die Bezirksregierung Arnsberg. Örtlich und sachlich zuständig für die Genehmigung von Rodungen im Hambacher Forst ist das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft in Eitorf, dies hat Landesbetrieb Wald und Forst auf Anfrage heute telefonisch mitgeteilt.

    Zuständigkeitshalber wurde daher das zunächst an die Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Düren, gesandte Auskunftsersuchen heute dem Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft in Eitorf zugeleitet.

    Einen Hinweis auf ihre fehlende Zuständigkeit in dieser Sache hatte die Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Düren, nicht gegeben und statt dessen erklärt, das Auskunftsersuchen sei „in den Geschäftsgang“ gegeben worden. Kurz darauf wurde der Termin der mündlichen Verhandlung des Eilverfahrens des BUND vor dem OVG NRW in Münster vom 17.10.2017 auf den 21.11.2017 verlegt.

    18.10.2017
    Kurt Claßen

  6. Jürgen7

    Vorsichtige Anfrage.
    Wenn dieser hervoragende Brief auch von anderen an die Bezirksregierung Arnsberg gesendet würde, könnte man dann mehr Druck ausüben?
    Wäre das von Ihnen gewünscht und rein Rechtlich auch möglich?

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