Änderung: 2 wichtige Prozesstermine am Freitag den 18.12.2015, Absage für Kurts Termin!

Am Freitag den 18.12.2015 finden (zufällig???) zeitgleich zwei für uns sehr wichtige Termine statt. Beide Termine sind öffentlich!
Hier die Kurzform, unten ausführlichere Texte.

Abgesagt!!! 9:15 Uhr – Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 150, 1. Stock: Mündliche Verhandlung der Klage von Kurt Classen gegen den gesamten Tagebau Hambach (im Erfolgsfalle müsste rwe den Betrieb komplett einstellen)
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9:30 Uhr findet der Prozess gegen Mr. Blue am Amtsgericht Düren, August-Klotz-Straße 14 statt. Treffpunkt für Unterstützer_innen ist um 08:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.

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Erläuterungen von Kurt:

„Für Freitag, den 18.12.2015, 9.15 Uhr, hat das Verwaltungsgericht Köln die Verhandlung über die „Totalklage gegen das Hambacher Revier“ angesetzt, in der über das Sofortaus des gesamten Tagebau Hambach entschieden werden soll.

Nach Auffassung des Klägers hätte RWE im Falle des Obsiegens umgehend Insolvenzantrag zu stellen. Der Tagebaubetrieb Hambach wäre einzustellen, das Vermögen der Gesellschaft würde ihre Schulden nicht mehr decken, Überschuldung wäre festzustellen, der Insolvenzverwalter hätte die Geschäfte der Gesellschaft weiter zu führen:

Zunächst wären die Kraftwerke nichts mehr wert. Der Verkauf der Kraftwerke – mehr oder weniger zum Nulltarif – würde nicht mehr ausreichen, um die milliardenschweren Schulden von RWE zurückzuzahlen, die RWE zurzeit schon hat. Die Schulden wären höher als das Vermögen, das ist Überschuldung, das hieße kraft Gesetzes zwingend: Insolvenzantrag.

Darüber hinaus wären – gerichtlich festgestellt – die Schulden von RWE massiv höher anzusetzen durch die vom Bundesberggesetz vorgeschriebene Verpflichtung zur Wiederherstellung des Hambacher Forstes (umfassender: des Bodens) und den Erhalt des Grundwassers. Alleine die Verfüllung des Tagebauloches Hambach wurde überschlägig mit griffweise geschätzt 40 Milliarden errechnet. Die Schulden insgesamt würden das schon reduzierte Vermögen der Gesellschaft astronomisch hoch überschreiten, wodurch ein noch größerer Zwang zum Insolvenzantrag entstehen würde.

Der Insolvenzantrag wäre umgehend und noch vor Weihnachten zu stellen, ansonsten könnte Insolvenzverschleppung gegeben sein, was strafbar ist, diesem Risiko dürfte sich der Vorstand und der Aufsichtsrat von RWE kaum aussetzen wollen.

Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass RWE den Prozess in letzter Minute noch platzen lässt, weil das Verwaltungsgericht Köln es über den Kopf von RWE hinweg (?!?!) bislang vorsätzlich (?!?!) versäumt hat, RWE zum Verfahren beizuladen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, es geht ja letztlich ums Überleben des Konzerns. Aus diesem Grunde hat das zentrale Sprachrohr der Regierung, der Kölner Stadt-Anzeiger möglicherweise bislang diese Klage auch totgeschwiegen.

Ort der Verhandlung soll aus momentaner Sicht sein das Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 150, 1. Stock, nochmals der Termin: Freitag, der 18.12.2015, 9.15 Uhr.

Im Falle eines Erfolges hier dürfte kein Baum mehr gerodet, kein Haus mehr zerstört werden, müssten alle Bagger stillgelegt werden.
Auch hier wäre zahlreiche Unterstützung sehr willkommen.“

Hinweise zur Absage vom 19.12. vom Kläger:

„Der für gestern, Freitag, den 18.12.2015, für 9.15 Uhr anberaumte Termin der
mündlichen Verhandlung über die „Totalklage“ ist erst 17 Minuten vor
Terminbeginn, d.h. erst um 8.58 Uhr aufgehoben worden und hat bis dahin
fortbestanden. Ein Termin der mündlichen Verhandlung besteht solange fort,
bis er nicht aufgehoben wird.

Die Klage hatte ich bereits am Vortag, Donnerstag, den 17.12.2015, abends um
21.00 Uhr, zurückgenommen durch persönlichen Einwurf der schriftlichen
Rücknahme-Erklärung in den Nachtbriefkasten des Verwaltungsgerichts Köln für
Fristsachen. Dieser Nachtbriefkasten ist mit einer technischen Einrichtung
ausgestattet, die um 24.00 Uhr automatisch aktiviert wird und erkennen
lässt, ob der Brief vor oder nach 24.00 Uhr in den Briefkasten eingeworfen
wurde. Diesen Weg hatte ich vorsorglich gewählt, obwohl die Rücknahme der
Klage auch noch 1 Minute vor der mündlichen Verhandlung am 18.12.2015, 9.14
Uhr, möglich gewesen wäre. Die Rücknahme der Klage war mit einem Eilvermerk
um sofortige Vorlage und mit der Aufforderung um umgehende
Empfangsbestätigung versehen.

Nachdem ich im 7.47 Uhr des anberaumten Termins noch keine
Empfangsbestätigung erhalten hatte, habe ich vorsorglich per Fax dem
Verwaltungsgericht Köln als Zweitschrift per Fax nochmals die Rücknahme der
Klage erklärt.

Da ich auch darüber keine Empfangsbestätigung erhielt, habe ich um 8.16 Uhr
eine Drittschrift der Klagerücknahme per Fax übersandt mit folgenden
Ergänzungen:

„Ist das Gerichtsfax ausgefallen? Sind die Erst- und Zweitschriften der
Klagerücknahme nicht angekommen? Ist davon auszugehen, dass trotz Rücknahme
der Klage die mündliche Verhandlung um 9.15 Uhr stattfindet, dann müsste ich
gleich losfahren?“

Da bis 8.45 Uhr weder eine Empfangsbestätigung noch eine Absage der
mündlichen Verhandlung stattgefunden hatte, machte ich mich zur Fahrt zum
Verwaltungsgericht bereit, meine Mitarbeiterin rief bei dem zuständigen
Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts an, Herrn B., das
Telefonat lief wie folgt ab:

„Ob Herr B. 3 Faxe (richtiger: ein Brief im Nachtbriefkasten und zwei Faxe
über die Klagerücknahme) bekommen habe?

Dies bestätigte B. wie folgt: < Ja. Ein Fax und ein Brief im Nachtbriefkasten über die Klagerücknahme, ein Fax, ob das Fax „kaputt“ sei, ein Fax: Festhalten am Befangenheitsantrag. Ob der Termin um 9.15 Uhr bestehen bleibt? B: Das wüsste er - ich ergänze: um 8.45 Uhr, Öffnungszeit des Verwaltungsgerichts: 7.30 Uhr – noch nicht. Es gäbe zwei Möglichkeiten: - der Termin wird von der Kammer vor der Sitzung – ich ergänze: um 9.15 Uhr – aufgehoben oder - der Termin wird im Verfahren bzw. in der Verhandlung in der Sitzung aufgehoben.“ Daraufhin machten meine Mitarbeiterin und ich uns fahrbereit, aus bekannten Gründen nehme ich keinen Gerichtstermin ohne meine Mitarbeiterin als Zeugin und Beistand wahr. Unmittelbar vor der Abfahrt um 8.57 Uhr rief ich beim Verwaltungsgericht an, um anzukündigen, dass wir gleich aufbrechen und etwas verspätet eintreffen würden. Daraufhin erklärte B.: Termin aufgehoben, in einer Minute bekämen wie ein Fax. Das um 8.58 Uhr eingehende Fax hatte folgenden Inhalt: „In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren … wird der auf den 18.12.2015, 915 Uhr anberaumte Termin von Amts wegen aufgehoben. Gründe: Der Kläger hat am 17.12.2015 die Klage zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen Die Vorsitzende der 18. Kammer Dr. Zimmermann-Rohde Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht“ Nach dem vielseitig begründeten Befangenheitsantrag und dem darin aufgezeigten Rechtsbruch-Register hatten die Richterin und die beiden weiteren Richter der 18. Kammer des Verwaltungsgerichts nichts mehr zu verlieren. Der Termin der mündlichen Verhandlung war vor dem Befangenheitsantrag angesetzt worden, bestand damit solange fort, bis er aufgehoben war. Gegen alle Regeln des Rechts hätte nach dem möglichen rechtsbrecherischen Plan der 18. Kammer die mündliche Verhandlung auch ohne meine Teilnahme stattfinden können. Es wäre festgestellt worden: Der Kläger ist nicht erschienen, ein Klageantrag in der mündlichen Verhandlung wird nicht gestellt. Welchen Antrag stellt das Land NRW? Klageabweisung! Gericht: Dem Antrag des Landes NRW wird stattgegeben: Die Klage wird abgewiesen. Bei diesem gedachten Ablauf des Verfahren und der Klageabweisung hätte ich jegliches künftige Recht auf die sogenannten Nichtigkeitsklagen gegen den Braunkohlenplan Hambach, gegen den Braunkohlenplan Teilplan 12/1 Hambach, gegen 2. Rahmenbetriebsplan und gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach verloren. Dies war möglicherweise der niederträchtige Plan, den das seit Beginn des Verfahren verfolgt hat und mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln durchsetzen versucht hat. Glücklicherweise ist es 17. Minuten vor Eintritt dieses Fiaskos für den Kläger zur Aufhebung des Termins gekommen. Das Klagerecht ist in vollem Umfang bestehen geblieben. Es besteht die Absicht, rechtzeitig vor dem 31.12.2015 erneut Klage in gleicher Sache zu erheben. Dazu ist dann RWE in Kenntnis zu setzen und ordnungsgemäß beizuladen und muss endlich Stellung zu nehmen. Die milliardenschweren Risiken aus dem Sofortaus des „Hambacher Reviers“ wegen des Begehens besonders schwerer Fälle von Umwelt- und sonstiger Konzern- und Staatsverbrechen sind noch in der Konzernbilanz zum 31.12.2015 – d.h. vor Aufspaltung - zu berücksichtigen mit der bekannten weiteren Folge: Überschuldung und Insolvenz. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verabschiedung des Konzernhaftungsgesetz liegen geblieben ist, und dadurch vor rund einer Woche die RWE AG die Gelegenheit erhalten sollte, die drohende Haftung des Gesamtkonzerns durch Aufspaltung zu beschränkten. Damit wird nun nichts, denn die Aufspaltung dürfte – soweit bekannt und unter Vorbehalt – erst nach dem 31.12.2015 wirksam werden."

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Kurt Classen

    Totalklage gegen Hambacher Revier: Aktueller Stand der Sache!

    Wegen der Mahnung und Zahlungsaufforderung der Stadt Köln ist gegen die zugrunde liegenden Gewerbesteuerbescheide vor dem Verwaltungsgericht Köln Nichtigkeitsklage erhoben worden, weil diese Bescheide verbrecherisch zustande gekommen sind.

    Gegen die dafür verantwortlichen Richter Seßinghaus, Pint und Kamradt wurde ein 400-seitiger Strafantrag wegen Rechtsbeugung gestellt.

    Die verantwortlichen Bediensteten des Finanzamtes Bergheim haben mit willkürlichen Steuerfestsetzungen und Entscheidungen die Grundlage für die Rechtsbeugung geliefert, Strafanzeige wird auch gegen sie erstattet.

    Die Verantwortlichkeit des Finanzministers wurde bereits anderweitig aufgezeigt, gegen ihn ist ebenfalls Strafantrag zu stellen.

    Wegen Befangenheit wurde der Berichterstatter in dem Verfahren der Totalklage gegen das „Hambacher Revier“, Richter Dierke, Verwaltungsgericht Köln, abgelehnt. Aus diesseitiger Sicht hatte er im Vorgriff auf die beabsichtigte Abweisung der Klage von der gesetzlich notwendigen Beiladung der RWE Power AG bereits abgesehen, weil schon im Voraus feststand, dass die Klage abgewiesen würde und sich der Tagebaubetreiber keine Sorgen um den Betrieb seines Tagebaus machen müsse.

    Kurt Claßen
    16.12.2015

  2. karlsson

    Hey
    Leider kann ich weder zu Kurts noch zu dem Prozess von Mr Blue aber ich hoffe das Mr Blue endlich frei kommt und das Kurt auch gewinnt liebe gruesse und meine volle Solidaritaet gilt euch in den Prozessen unnd sonnst natuerlich auch den Wald Aktivistis
    Liebe gruesse
    karlsson

  3. Kurt Classen

    Der Termin der mündlichen Verhandlung am 18.12.2015 ist kurzfristig abgesagt worden.

    Ein neuer Termin wird erst im nächsten Jahr anberaumt werden, der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest.

    Kurt Claßen
    17.12.2015

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