Jus ist frei!

Der Liveticker vom Prozesstag findet sich hier.

Prozessbericht

Freitag, 2. Oktober 2015, AG Kerpen

16:17 Uhr: Jus betritt den Saal. Es gibt standing ovations.
Abfrage persönlicher Daten. Wohnort: „Planet earth“.
„Was verdienen Sie in ihrem Beruf?“ „Unendlich viel Liebe und Dankbarkeit.“
16:21 Uhr: Verlesung der Anklageschrift.
16:24 Uhr Statement Jus. Unsichtbare linie im Gerichtssaal. Auf der einen Seite vollständig gekleidete und ernährte Mensche. Auf der anderen Seite mehr als 1 milliarde Menschen, die dort hin gezwungen wurden. Gewalt gegen das Klima. Gesundsheitskosten von mehr als 3 Trillionen Euro als Folge fossiler Energien. notzustand für die gesamte Welt. Militarisierung der Durchsetzung des Gerichts, zunehmende Kriminalisierung, zunehmende Interessenkonflikte. Das Gerichtssystem unterdrückt Dichter, Schriftsteller, Musiker. Massiv wird versucht, ressourcen zu privatisierung. Klimakiller rwe. Warnung an alle über die Realitäten , die uns alle betreffen. Wenn er im Gefängnis über diese Themen spricht, hört er „Sieg Heil“ als Antwort. Repressionen durch die Gefängnisangestellten- halbe Rationen für ihn, doppelte Rationen für die Faschisten. Bedrohung der eigenen Sicherheit. Täglich muss er an die Vorfahren denken, die die Stalag1-Lager nur kurz überlebt haben. Ihm geht es nun ähnlich. Aber er verteidigt nicht sein Vaterland, sondern die Welt und den Wald. Falls hier ein falsches Urteil gefällt werden sollte- fahrt fort mit dem kampf gegen fortwährende Umweltzersörung (Applaus im Publikum). Warnung: Geschichte wiederholt sich nicht genau, aber sie reimt sich. Diesmal ist der Zustand unumkehrbar. Das Urteil wird nicht über mich gefällt, sondern über unzählige zukünftige Generationen. „Wir besitzen die erde nicht, wir haben sie nur von unseren Enkeln geliehen.“
standing Ovations. Erster Zeuge.

16:35 Uhr: Ein Polizeibeamter aus Köln. Schildert den Wurf eines Gegenstandes vom Turm herunter, soweit er das gesehen habe. Personalienfeststellung der Person, die fast getroffen worden wäre. Nachfragen Staatsanwalt. Vom zweiten Vorfall hatte er nur Kenntnis über Funk. Der geworfene Gegenstand wurde sichergestellt (weiß nicht, von wem). Keine Kenntnis über den Verbleib von „Geschädigtem“ oder Wurfgegenstand. Abstand des Zeugen zum rwe-Mitarbeiter 20-30 Meter freie Sicht. Ob andere gegenstände fielen, kann der Zeuge nicht sagen.
Nachfragen Rechtsanwalt: Wie sah die Wurfbewegung aus? Nachdenken
16:42 Uhr: „Man hat deutlich gesehen, wie ein Arm nach oben geht, mit dem Gegenstand in der Hand. Der Arm ging nach vorne, der Gegenstand wurde losgelassen.“ „Die Ausholbewegung hat Energie mitgebracht.“ ist der Gegenstand senkrecht nach unten gefallen? „Er kann den gegenstand auch senkrecht nach unten geschmissen haben“ „Er hat sich vorher nach vorne gebeugt, um nach unten zu gucken.“ „Ich kann nicht sagen, ob er gezielt hat.“ „Ich habe nur eine Person oben gesehen. Später wurde nur eine Person dort geräumt, deswegen kann da nur eine Person oben gewesen sein.“
Der Gegenstand fällt runter. Kollege R. geht auf den Geschädigten zu und spricht ihn an. Keine fragen mehr.
Fragen Jus: „Waäre es möglich, dass die polizei meine zerbrochenen Gläser ersetzen kann?“ Zuständig wäre die technische Einheit. Ansprechpartner ist unbekannt.
„Warum bekam ich keine medizinische unterstützung für meine Hand? Es gab nur extrafest angezogene handschellen. Bis heute sind die Nerven meiner Hand geschädigt.“

16:48 uhr: Zeuge Marcus B., Personenschützer aus Kerpen.
Einsatzleiter der Firma Industrie- und werkschutz mundt, tätig für rwe. Beobachter vor Ort. Nichts direkt zu tun mit der Räumung, das machte die polizei.
„Und dann?“ „Soll ich jetzt den ganzen Tag schildern?“
Halb 10 sei die polizei angerückt (der angebliche Lampenwurf soll kurz nach 9 Uhr stattgefunden haben). Schilderung der räumungssituation. Der Besetzer habe randaliert wie ein angeschossenes huhn, feuerwerk, Fackeln. feuerwehr kam, die mit Hilfe eines radladers und Feuerlöschern die Fackeln gelöscht haben.
Auf dem plateau wurde ein nichtidentifizierbarer Block gefunden, an den der Mann sich angelockt hatte. er machte sich mehrfach los, um weiterzurandalieren. Problem, die Person unverletzt runterzukriegen, Plateau instabil. radlader sollte mit Gabel vorndran den turm sichern (Vermutung). Turm 10 m vom Waldeingang entfernt, abschüssig. reichweite radlader zu gering. 10-15 lkw mit Kies wurden herangekarrt, um das plateau zu sichern. Der Mann von der Turmbarrikade hat eine Vase geschmissen, eine sehr stabile Tonvase, mindestens 50cm hoch, 30 cm Durchmesser. Radlader versuchte, den Grund zu verdichten. Nach Herunterfallen der Vase wurde neu überlegt, wie mit der Situation umgegangen werden sollte.
„Morgens ist da so ne Bauleuchte runtergeknallt. Die landete einen Meter neben mir. Ich war ca. 5 Meter neben dem Turm. Ich war vorsichtig, da ich wusste, dass da öfter übelriechende Dinge runtergeschmissen werden. Ich sah nach oben und sah, wie das Ding mir entgegengeflogen kam. Es kann auch runtergepurzelt sein. Ich halte das aber für unwahrscheinlich. Einen Wurf habe ich nicht gesehen. Waren da noch weitere bauleuchten oder Wurfgeschosse ähnlicher Art? Hab ich nicht gesehen. (Fragen Richterin).
17 Uhr: Nachfragen Staatsanwalt. Zeuge ging weiter. Ein guter werfer hätte ihn treffen können. Ein bewegtes Ziel ist schwieriger zu treffen als ein stehendes. Ich bin schnell gegangen, als die Lampe geflogen war, bin ich schneller geworden. Ich bin gleichschnell weitergegangen. 5-6 Meter turmhöhe, 5-6 Meter Flugbahn. Weiß nicht, ob man mich treffen wollte oder bewusst an mir vorbeigezielt hat.
17:05 Uhr verteidiger. . Schnelles Tempo jus: Sie waren nicht an der Räumung beteiligt. Was hatten sie innerhalb der polizeiabsperrung zu tun? Zu welcher Zeit ist das genau passiert? Beginn der Räumung halb 10, das war zwischen halb 10 und 10. Widersprüchliche aussagen. Erst soll der Turm instabil gewesen sein, dann soll er nicht instabil gewesen sein, dass Dinge hätten runterfallen können. Über Einsturzgefahr kann ich nichts sagen.
Jus: Was hat die rwe-Sicherheit da zu tun, wenn doch so viele polizeibeamte da waren?
Der sicherheitsdienst war nur in meiner Person anwesend.
Die Person da oben hat eine Nase gezogen und gewütet. Mag witzig sein, aber das war mein Eindruck.
Rwe zerstört massiv die Umwelt. Der Angestellte eines Fremddienstleiters hat 3 kinder und lebt sehr umweltbewusst (Applaus), er sieht sich nicht als Umweltzerstörer. Jus mag er nicht zum frühstück einladen, da er fleisch isst.
Es switchte immer zwischen Ruhe, ankettungen, losmachen und randalieren, was runterschmeißen. Ich war nicht permanent vor Ort, war auch mal eine stunde woanders.
Ein teil dieses Wurfschubes passierte nach Entfernung des zeugens vom Ort.
Kann es sein, dass es drum gehen sollte, Dinge vom Turm zu entfernen, um sie zu sichern. Da hätte man guter werfer sein müssen.
Beobachter? Wir sichern die rodungsarbeiten und sammeln informationen.
Warum hielten sie sich in dem Bereich auf? Es gab einen regulären aus- und eingang. Später wurde ein zweiter Zugang gebaut. Zuerst war der aber nicht vorhanden, nur der eine.
Es sind keinerlei Zivilisten oder unbeteiligte reingelassen worden. Niemand sonst hatte Zugang. Ausschließlich rwe-Mitarbeiter, polizei , keine zivilisten.
Jus: Wo standen sie, als angeblich dieser Gegenstand geworfen wurde? Von der Straße aus gesehen stand ich rechts unten und wollte raus.
Standen sie auf dem Weg?
Auf dem Weg konnte ich nicht gehen.
Können sie den genauen Ort beschreiben, wo sie standen?
Könnte ich anhand von fotos problemlos tun.
Treffen vorne am Richterinnenplatz. Besichtigung eines fotos. Lampe flog über ihn drüber.
Zeuge hat gesehen, wie die Vase flog, aber nicht, ob /wie sie geworfen wurde.
Nach dem Vasenwurf ist der Baggerfahrer zur straße gefahren und ausgestiegen, ich hab das nicht verfolgt.

17:30 uhr, nach kurzer pause, Zeuge Schl. von rwe.

Hatte den auftrag, im vorfeld einen radlader zu besetzen. Wurde zum turm gerufen, bin da hingefahren. Aufpassen, dass nichts passiert. Gegen Mittag lkw für stabilität.
Er war 3 Tage arbeitsunfähig wegen Schmerzen im Halsbereich (nach dem Vasenwurf).
Die Person sprang auf dem Turm herum und hat mich beschimpft. Ich sah, dass der Gegenstand geschleudert wurde. Das Ding traf in die frontscheibe oben Mitte. Ein Tonkrug, ich hab das nicht ganz genau gesehen. Scheibe eingedrückt, milchig. Verbundglas, da ist nichts gesplittert.
Staatsanwalt. Beschimpfung morgens um 8. Ich fing 8, halb 9 an. Beschimpft wurde ich nicht die ganze zeit. Es passierte um viertel nach 1.Diagnose: Halsmuskelüberdehnung links. Schmerzen hatte ich, als ich den Kopf gedreht hab.
Anwalt: Nach dem Wurf hab ich das Gerät verlassen und der polizei erzählt, was da passiert ist.
Er sei nicht selbst an den Turm gestoßen, vielleicht waren das die kieslaster. Habe die Beschimpfungen nicht verstanden. Rückfragen. Waren es beschimpfungen, oder vielleicht warnungen oder Ähnliches? Könnte die person versucht haben, sie zu warnen, den turm nicht zum Umsturz zu bringen? Haben sie vielleicht auch Gesten gemacht, um die Person lächerlich zu machen oder ihr zu zeigen, dass sie nicht interessierte.
Staatsanwalt. Waren die Gesten nun agressiv, oder warnend?

Die baggerschaufel diente auch als Plattform für polizei.

17:46 Uhr: Jus. Für rwe Aufträge zu übernehmen, die massiv Klima zerstört und einen der letzten Wälder hier zerstört, müssten Sie da nicht agen, dass sie um ihr gewissen zu beruhigen, dass sie täglich sehen, was wir tun, dass sie kein vorurteil gegen Umweltaktivisten haben?
Jeder soll demonstrieren wie er will. Das hätte man vor 30 Jahren tun sollen.

17:48: Staatsanwalt.Schilderung der Situation bei der Räumung. Nach Zeugenvernehmung stehe der Sachverhalt fest. Schuldig der versuchten körperverletzung in einem fall, der vollzogenen körperverletzung in einem anderen Fall, in tateinheit mit sachbeschädigung.
Im ersten Fall reichen die Voraussetzungen nicht, um von einem Rücktritt von der Tat zu sprechen. Ob weitere wurfgeschosse vorhanden waren, ist nicht zu klären. Der Zeuge hatte sich entfernt und wäre schwieriger zu treffen gewesen.
Körperverletzungsworwurf Vasenwurf: Vase wurde aus erheblicher höhe geworfen, Verbundscheibe war beschädigt, erhebliche Wucht, auch durch Höhe des Turmes und Gewicht der vase. „Wäre die Vase nicht geworfen worden, hätte der Baggerfahrer den Kopf nicht gedreht und er wäre nicht verletzt worden.“
Strafmaß: Strafrahmen bei gefährlicher körperverletzung 6 monate- 10 Jahre. Minderschwerer Fall ist hier nicht gegeben. Grenze zur lebensgefahr. Ganz erhebliche Verletzungen hätten entstehen können. Nicht vorbestraft. Bei versuch kann der Strafrahmen gemildert werden. Der erste wurf hat den zeugen nicht besonders beeinträchtigt. Strafrahmen hier 1 monat bis 7 jahren 9 monaten.
Welche Strafe konkret wäre angemeseen?
Pro: Bisher ohne vorstrafe, untersuchungshaft seit 2 Monaten (mit schlechten erfahrungen).
Contra: Gefährlichkeit der Tat ist zu berücksichtigen.
Erster Fall 6 Monate angemessen, im zweiten fall 1 jahr, wobei berücksichtigt wird, dass die in der Tat inneliegenden möglichen verletzungen gravierend gewesen wären.
Zusammengefasst wäre eine freiheitsstrafe von 1 Jahr 2 Monaten . Zur Bewährung ausgesetzt, angemessen. Weitere Taten dieser Art sind nicht zu erwarten. Der Protest gegen Braunkohleabbau ist legitim, aber er soll auf eine friedliche Ebene gebracht werden. Körperliche gesundheit von rwe-mitarbeitern soll gewährleistet werden. Das seien nicht die Entscheidungsträger.
(Zwischenruf: „Die gefährden uns!“)

Verteidiger: Mein ergebnis wir am ende ein anderes sein als das der Staatsanwaltschaft.
Erster Fall. Der zeuge geht so weiter, wie er vorher gegangen ist. „Dann hätte es mich auch noch mal treffen können.“ Da kommt man zwingend zum Rücktritt. Wenn man nicht widerlegen kann, dass da Dinge standen, hätte der werfer nochmal werfen können. Das Weitergehen um 2-3 schritte ändert nichts daran, dass die Tat weitergeführt hätte werden können. Da war ja noch ne vase, die hätte geworfen werden können. Rücktritt zwingend.

Zweiter Fall. Was WAR denn geplant? Da kommt ein gefühlt 50-Tonner und klopft was mit der schaufel fest, mit sand oder mit kies. Da werden gewaltige Massen bewegt. Der Turm wackelt. Zeugenaussagen verändern sich von „Beschimpfungen“ über „Warnungen“ zu „Panik“. Polize warnte. Komm da nicht gegen. Pass auf, dass der nicht runterfällt.
Wie warnt man jemanden in so einem großen, lauten gerät? Er hat gerufen, gestikuliert, schließlich musste er was schmeißen 8wenn ers denn getan hat9. Der bagger hat stabile scheiben, das weiß sogar mein sohn, der ist 5. Es war nicht zu erwarten, dass da jemand verletzt werden könnte, das war auch nic beabsichtigt. Hat das objekt durch seine gefährlichkeit den Nacken verletzt? Nein. Hat er billigend in Kauf genommen, dass die person verletzt wurde?
Der baggerfahrer ist ruhig ausgestiegen, hat 10 minuten da rumgestanden und geredet. Da hätten viele menschen viel schmeißen können. Dass nichts mehr oben war, ist nicht beweisbar. Auch hier rücktritt.
Sachbeschädigung: §34,35 StGb. Bei gefahr für Leib und Leben darf ich mich wehren. Damit ist auch die Sachbeschädigung weg.
Zweimal soll da jemand versucht haben zu verletzen. Zweimal zieht ers nicht durch. Letzte Möglichkeit, Leib und Leben zu retten.
Minderschwerer Fall: Schmiss mit der Vase gegen eine Scheibe, Zerrung am hals. Klassischer minderschwerer Fall. Die gefährlichkeit der Vase hat nichts mit der tatsächlichen verletzung zu tun.

Ecological defense- verteidigung durch ökologie/ der Ökologie.
Mein Mandant hat sich mit leib und leben, gsundheit und freiheit, wenns schief gegangen wäre, mit seinem Leben, der verteidigung der Umwelt verschrieben. Dass rwe die zerstört, gibt sogar die staatsanwaltschaft zu.
§34,35. Verteidigung gegen gegenwärtige gefahren, auch gegen andauernde gefahren. Diese Gefahr besteht. Vielleicht geht sie weg. Oder jemand anderes kümmert sich drum. Leute wie der angeklagte kümmern sich drum. Was hast DU eigentlich damals gegen den klimawandel gemacht?
Bei der zerstörung hat halt jemals mitgemacht. Das war in den 30er- 40er jahren auch so. (Applaus).
Ich beantrage in allen punkten Freispruch.

Letzes Wort: jus
Präzedenzfall eines höheren Gutes, das erlaubt ein kleines vergehen zu begehen, um ein größeres vergehen zu verhindern. Atomkraftwerk in der Tschechei als Beispiel.
(Hier enden die Aufzeichnungen)

7 Monate auf Bewährung, auf 3 Jahre ausgesetzt (Jus dürfte demnach innerhalb der nächsten 3 jahre nicht nochmals straffällig werden).
Die Richterin folgt vollumfänglich der Argumentation „Rücktritt von der Tat“ im ersten tatvorwurf. Beim zweiten sei tatsächlich eine verletzung eingetreten (wenn auch nur indirekt), wesewegen man nicht von „Rücktritt“ sprechen könne. Folge man der Argumentation „Sachbeschädigung aus rechtfertigendem Notstand“, so könne ja jeder jegliche Autos straffrei in Brand setzen , weil diese ja die Umwelt verpesteten. An dieser Stelle gab es zustimmends gejohle im publikum.

Die Stimmung im publikum war nach dem urteil sehr gut. Jus ist nun wieder frei. Das war überfällig. Zu einem freispruch fehlte der Richterin (die im ersten Verfahren einen herben Rüffel bekommen hatte) leider der Mut. Vermutlich gibt es Menschen, die einen freispruch als Freischein für die Aktivist_innen gesehen hätten. Ungeahndet bleibt somit weiterhin die von seiten der sicherheitskräfte regelmäßig ausgeübte Gewalt, während Aktivist_innen immer mit heftigen strafen rechnen müssen. Anerkannt wurde allerseits das noble Ziel des Braunkohlewiderstandes im Allgemeinen und von Jus im Speziellen, umwelt, klima und Wald zu schützen, die von rwe zerstört werden. Ob man den Staatsanwalt nun demnächst bei einem waldspaziergang von Michael zobel sehen wird, ist allerdings nicht sicher. Willkommen wäre er sicherlich.
Jus ist nun frei, aber 2,5 Monate Knast sind nicht ohne, dazu Hungerstreik und etliche repressionen im Gefängnis sowie bei Verschleppung der zustehenden Kontaktmöglichkeiten. Ob das Urteil so rechtskräftig wird, oder ob Jus in berufung gehen wird, war noch nicht zu erfahren. Da werden sicherlich erst noch ein paar tage und Nächte ins Land gehen.

Weitere Artikel zum Thema: http://www.ksta.de/kerpen/prozesse-um-die-auseinandersetzungen-am-tagebau-hambach-aktivist-soll-von-barrikade-aus-eine-vase-geworfen-haben,15189188,32072014.html

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Götz

    „Was verdienen Sie in ihrem Beruf?“ „Unendlich viel Liebe und Dankbarkeit.“

    Saucool.

  2. Nöll

    Hi Jus! Have some good holidays or whatever you want! You certainly deserve infinitely much love and gratitude!

  3. Fallafel

    wow!
    saustark! du macht mut jus!
    Danke dir für dein durchhalten das nimmt die Angst vor der repression!

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