Hambacher Forst verteidigen! Freiheit für Jus!

Am 22.07.2015 fand eine Räumung des Towers – der zu diesem Zeitpunkt einzigen belebten Barrikade – statt, die an einem wichtigen Zugangsweg in den Hambacher Forst und zu den Baumbesetzungen errichtet wurde.
Im Laufe der ca. 14 Stunden andauernden Räumung wurden 4 Aktivist*innen festgenommen, von denen drei wieder freigelassen wurden und sich einer jetzt in U-Haft in der JVA Köln-Ossendorf befindet. Jus wird vorgeworfen, sich der Räumung widersetzt zu haben. Die U-Haft wird u.A. damit zu rechtfertigen versucht, dass Jus über keinen festen Wohnsitz verfüge und angeblich „keine sozialen Bindungen im Bundesgebiet“ habe. Daher sei es aus Sicht der Cops wahrscheinlich, dass er sich „dem Strafverfahren entziehen“ würde.
Wir finden es nicht tragbar, dass Menschen auf Grund ihres Aktivismus gegen die Zerstörung der Natur Repression ausgesetzt werden. Deshalb rufen wir dazu auf, sich am Samstag, den 25.07.2015 um 14 Uhr vor der JVA Köln-Ossendorf zu einer Mahnwache zu versammeln. Dabei wollen wir laut sein und auf vielfältige Art und Weise Solidarität mit Jus und allen Gefangenen zeigen. Außerdem wird es die Möglichkeit geben sich über die Besetzung im Hambacher Forst und den rheinischen Braunkohlewiderstand im Allgemeinen zu informieren.

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Kurt Claßen

    Der Gefangene ist sofort frei zu lassen.

    Er ist Teilnehmer der Versammlung der Baumbesetzer, die in dem abgeschlossenen Raum eines Teiles des Hambacher Forstes stattfindet und unter dem absoluten Schutz des Grundgesetzes (Art. 8)steht.

    Die Versammlung der Baumbesetzer findet durch die Absperrung der Wege in einem geschlossenen Raum statt und muss daher auch nicht angemeldet werden. Der Gefangene ist Teil dieser Versammlung gewesen, da er die Abgeschlossenheit der Versammlung erhalten und sichern wollte.

    Durch den Angriff auf die Abgeschlossenheit der Versammlung wurde diese selbst angegriffen, die darauf gerichtete und ausgeführte Räumung war rechts- und verfassungswidrig.

    Das angebliche „Schmettern“ der Vase und anderer Handlungen geschah in rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB) und ist nicht strafbar, es geschah nämlich zur Abwendung einer gegenwärtigen, nicht anders abzuwendenden Gefahr, die von dem Angriff der Polizei, des Forstamtes und der Feuerwehr Kerpen auf den abgeschlossenen Raum der Versammlung der Baumbesetzer im Hambacher Forst ausging.

    Dessen ungeachtet sind sämtliche Aussagen der Polizei in dieser Sache nach meinen eigenen Erfahrungen grundsätzlich und tiefgreifend in Frage, hatte sie doch meine seinerzeitige Verhaftung und das In-Handschellen-Legen gegenüber dem WDR damit begründet, ich hätte „herumgepöbelt“, frei erfunden, erstunken und erlogen (Beweis: Video)

    … und es gilt auch für die Polizei: … wer einmal lügt,…

    Kurt Claßen
    25.07.2015

  2. Kurt claßen

    Der Gefangene ist immer noch in Haft! Man wird sehr bald bestrebt sein, seine Verhaftung nachträglich durch die „Schaffung eines Rettungsweges“, die Räumung weiterer Blockaden und mehr zu rechtfertigen, die Anzeichen dafür mehren sich.

    Bemerkenswert still verhalten sich indessen die Mitglieder des Braunkohlenausschusses, die Manheim und Morschenich, den Hambacher Forst, den Erbwald, das Waldgebiet des Vogelsanges und landwirtschaftliche Nutzfläche kaum vorstellbaren Ausmaßes dem Land NRW dauerhaft entziehen, für 70-80 Jahre ein Kraterloch schaffen und danach Unland (= See) hinterlassen wollen.

    Dieser Missstand wird indessen Gegenstand der anhängigen Klage gegen die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach werden. Soweit die Mitglieder der Auffassung gewesen sein sollten, sie seien außerhalb der Schusslinie und könnten sich hinter dem Braunkohlenplan für das gesamte Rheinische Braunkohlenrevier im Umfang von grob geschätzt: 300 -500 Quadrathkilometern verschanzen, und bräuchten keine persönlichen Konsequenzen zu fürchten, haben sie sich gewaltig verkalkuliert. Die Rechtslage ist eindeutig.

    Mit dem Gefangenen hat es den Falschen getroffen!

    Kurt Claßen
    28.07.2015

  3. Kurt Claßen

    Schmutziger Geschäft der Polizei! Schauprozess der Justiz! Flankenschutz durch die Familie Alfred Neven Dumont (KStA etc.). Das sind: „Wir hier in NRW!“

    Wann wird der gefangene Aktivist endlich freigelassen, mit dem heutigen Tage besteht die Freiheitsberaubung bereits seit 7 Tagen.

    Dem angeblichen „Schmettern der Tonvase“ (KStA vom 24.07.2015, Rhein-Erft, Seite 29) stehen die „markerschütternden“ Schreie des Aktivisten gegenüber, der offenbar um sein Leben fürchtete, und worüber die Zeitung nicht berichtet hat.

    Wie sollte sich der Aktivist dann ansonsten verständlich machen? Seine Muttersprache ist polnisch. Er spricht und versteht so gut wie kein Wort deutsch, englisch teilweise nur abgerissen, kaum verständlich und mit für Deutsche ungewohntem polnischem Akzent. Aus diesem Grunde habe ich dem Gefangenen als Erstes mein persönliches Exemplar eines Sprachführers und eines Wörterbuches Deutsch-Polnisch ins Gefängnis geschickt, vor Jahren habe ich einen 4-wöchigen Polnisch-Sprachkurs an der KUL, der Katholischen Universität von Lublin, besucht.

    Obwohl sich dies nach den Vorermittlungen des Bauamtes Kerpen aufgedrängt hätte, dürfte ein Polnisch-Dolmetscher nicht vor Ort gewesen sein. Dies hätten Polizei und Kölner Stadt-Anzeiger wohl kaum unerwähnt gelassen.

    Nach Angaben des Inhaftierten hatte ein Vertreter des Bauamtes Kerpen die Standfestigkeit der Turmbarrikade geprüft. Der Bausachverständige der Stadt Kerpen hätte die Barrikade in Augenschein genommen und keine Bedenken gegen ihre Standfestigkeit (ich ergänze: für eine Person) geltend gemacht. Auf persönliche Rückfrage erklärte der Weggesperrte, es hätte dem entsandten Bausachverständigen der Stadt Kerpen ein einziges Foto der Plattform genügt, um sich von der offenkundigen Standfestigkeit der Barrikade zu überzeugen.

    Damit entfiel allerdings zugleich auch ein möglicher Vorwand für die Räumung der Absperrung: Gefährdung der Sicherheit des Aktivisten.

    Die Situation dürfte sich für den Aktivisten dramatisch zugespitzt haben, nachdem er – „…einbetoniert… (vgl. KStA vom 23.07.2015, Rhein-Erft, Seite 29) – mit dem Räumkommando der Polizei und dem Bagger konfrontiert wurde. Aus Anlass der nachträglichen Besichtigung des „Tatortes“ war der „Übeltäter“ tatsächlich auch nicht einbetoniert, sondern vielmehr an einen schwergewichtigen Betonklotz angekettet, der in einen Autoreifen eingegossen war.

    Wenn dann auch noch ein Bagger (nach eigener Inaugenscheinnahme eher ein Traktor mit großer „Schneeräumschaufel“, bin kein Baugerätefachmann) ungestüm und mit bracchialer Gewalt gegen die Barrikade angerollt kommt, wird dies den Aktivisten in Todesangst und -schrecken versetzt haben.

    Die Einsicht in das Geschehen um die Barrikade war mir zwar durch Fahrzeuge und menschliche Sichtschilde (unter anderem der Kerpener Feuerwehr) verwehrt. Den Beginn des „Traktoreinsatzes“ konnte ich aber sehr wohl verfolgen.

    Vom Radweg kommend, schlug sich der PS-gewaltige „Traktor“ eine Schneise in den Wald und walzte im Eiltempo alles nieder, was sich ihm in den Weg stellte. Wie dieser dann im wahrsten Sinne des Wortes „mörderische Einsatz“ des „Traktors“ dann weiterging, lässt sich nur erahnen. Man konnte den Eindruck gewinnen, der Fahrer „… wolle sich einmal so richtig austoben…“ Ein Bild des „Traktors“ befindet sich im KStA vom 23.07.2015, Rhein-Erft, Seite 29).

    Angesichts dieser Umstände ist es auf den ersten Blick kaum vorstellbar, auf welcher Grundlage ein Richter einen Haftbefehl ausstellen kann. Es liegt daher wohl eher an dem System der hiesigen Gerichtsbarkeit überhaupt und an dem System der NRW-Gerichtsbarkeit im Besonderen, bei dem sich der Richter so gut wie alles erlauben kann, sofern sein „Rechtsbruch nur nicht als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege unter Strafe gestellt ist“(vgl. BGH 47, 108 f.)… und diese Messlatte ist so hoch, dass es nach meiner Kenntnis bislang noch keinen einzigen Fall einer Richterverurteilung gegeben hat.

    Nach meiner langjährigen Erfahrung aus Steuerprozessen vor dem Finanzgericht Köln, aber auch aus Anlass des Räumungsprozeses gegen „Die Wiese“ vor dem Verwaltungsgericht Aachen sind mehr oder weniger starke Rechtsbrüche von Richtern oder Versuche dazu nach meiner persönlichen Erfahrung eher die Regel als die Ausnahme, q.est d.

    Dies hat erneut das gestrige, öffentliche Verfahren in einem Steuerprozess vor dem 7. Senat des Finanzgerichts Köln gezeigt mit dem Versuch einer heimtückischen Sachverhaltsverfälschung in einem besonders schweren Fall unter dem Vorsitzenden Richter: Dr. Fumi, der berichterstattenden Richterin Bäumer und dem beisitzenden Richter Neu.

    Wie solche Verfahren ausgehen, kann man sich an den fünf Fingern einer Hand abzählen. Der Gefangene muss sich wohl auf einiges gefasst machen.

    Kurt Claßen
    30.07.2015

  4. Götz von Berlichingen

    „Wer einmal lügt“ – Wenn es doch nur das eine Mal wäre.

    Bei der polizeilichen Pressearbeit im Rheinischen Revier hat offenbar der allseits geschätzte und mir persönlich bekannte Baron von Münchhausen Pate gestanden!

  5. Ahorn Ilsa DreaM

    Love and Solidarity, always.
    I miss you friends…
    Stay strong, well be back soon.
    them Wichtels

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