Klage abgewiesen, Wiese bleibt aber räumungssicher

Im Prozess des Wiesenbesitzers Kurt Claßen gegen die Räumungsverfügung des Bauamtes hat der Wiesenbesitzer erstinstanzlich verloren. Da Revision zugelassen wurde, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Während des Ganges durch die weitere Instanz (zumindest das OVG in Münster) ist die Wiese damit weiterhin räumungssicher. Revision wurde vom Wiesenbesitzer bereits angekündigt.

Zentral sollte es heute für die Richterinnen um die Klärung der Frage gehen, ob die Bauten auf der Wiese Teil der politischen Versammlung seien. Das Gericht befand, sie dienten nur der Bequemlichkeit der Besetzer, was zur Ablehnung der Klage führte. Dies wird im weiteren Verfahren sicherlich noch eingehend zerpflückt werden. Vorerst gab es lautstarke und vielfache Missfallensbekundungen der zahlreichen Zuhörer*innen.

Während die Verfahrenskosten der ersten Runde noch im höheren dreistelligen Bereich liegen, dürften ab der nächsten Runde vierstellige Beträge erforderlich sein- da ist sicherlich Solidarität gefragt. Ein ausführlicher Bericht folgt später. Momentan findet noch eine Spontandemo in Aachen statt.

Prozessmitschrift (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Fehlerlosigkeit):
Begonnen hatte der Prozess mit fast halbstündiger Verspätung. Das Gerichtsgebäude war mit einer knappen Hundertschaft garniert, auf Grund der ausführlichen Personenkontrollen waren zu Prozessbeginn trotz der Verspätung noch nicht alle Zuhörer*innen im Saal.

Dem Verfahren zur möglichen Wiesenräumung vorgelagert wurde ein zweites Verfahren kurz abgehandelt. Hierin wurde die Unrechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung durch die Baubehörde im Jahre 2013 festgestellt, die Behörde akzeptierte dies und sie als Klägerin hatte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

In der Hauptsache gab es folgend eine Zusammenfassung der Lage aus Sicht der Richterin. „Handelt es sich um eine politische Versammlung nach §8, darf die Baubehörde einschreiten?
Es reicht laut Richterin aus, dass AUCH Deutsche an der Versammlung teilnehmen. Der 1. Punkt der Argumentation der Beklagten hat sich also erledigt.

Richterin: Versammlungen sind nicht nur Demos, es gibt auch Mischformen, auch Zelte können nötig sein und werde vom Schutzbereich des §8 gedeckt.
Rechtsprechung zum Romalager vor dem Landtag: Auch dort fallen die Zelte unter das Versammlungsrecht.

Sind auch bei länger anhaltenden Versammlungen Zelte und Bauten vom Versammlungsrecht geschützt?

Kläger: Richtigstellung des wesentlichen Inhaltes der Akten. Der Vortrag der Richterin sei fehlerhaft und verkürzend gewesen. Stellungnahme:

Der Hambacher Forst hatte ursprünglich eine Größe von 8900 Hektar (Beleg vom Geographischen Institut)- Die Richterin sprach von 5500 Hektar.

9:58 Uhr

Ein Teil des Waldes solle dem Tagebau zum Opfer fallen. Korrekt sei, dass es um den kompletten Wald gehe.

Es gehe beim Protestkamp nicht nur um den Erhalt des Waldes, sondern um den kompletten Tagebau, das Klima, das System. Für den Tagebau Hambach solle nicht nur ein Teil des Restwaldes gerodet werden, sondern der komplette Waldbestand.

Das Ziel des Protestcamps geht laut Kläger weiter als nur der Schutz des Waldes. Ziel sei vielmehr: Der Erhalt des Waldes, die Verminderung des CO2-Ausstoßes, Verhinderung der Umsiedlung von Manheim und Morschenich, Klimaschutz, Protest gegen die Verlegung der Autobahn, gegen das System, das System der Tagebaugenehmigung, bei dem die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen ist. Es geht nach der Forderung „Change System, Not Climate“ gegen Strukturen und Organisationen des Unrechtes, von denen wir alle betroffen sind. Die Zelte/Bauten auf der Wiese seien unabdingbarer Teil der Versammlung und dienten nicht nur als Unterkunft, sondern auch der politischen Botschaft.

Kläger: „Im Übrigen nehme ich hinsichtlich der Ziele der Protestbewegung Bezug auf die eingereichten Schriftsätze und die Anlagen mit Kopien aus dem Blog der Besetzer. Es handelt sich hierbei um Originalurkunden der Besetzer.“ Die Richterin wandte ein, der Blog könne sich ja täglich ändern. Allerdings liegt ein wichtiger Teil des Blogs dem Gericht nun in gedruckter Form vor, so der Kläger.

Die Richterin hatte behauptet, das Camp diene als Ausgangspunkt für die Waldbesetzungen. Da dafür jeglicher Nachweis fehlte, wurde der Satz ersatzlos gestrichen.
Auf Nachfrage des Klägers, wann der durch die Richterin zitierte Ortstermin und die in diesem Rahmen benannte Identifizierung von Bewohnern vorgenommen sei, wird der 18.3.2013 genannt. Zu diesem Zeitpunkt habe man 6 Personen angetroffen, von denen 4 sich nicht ausweisen wollten.

Falsch sei bei den Ausführungen der Richterin weiterhin, dass es einen Leihvertrag für die Wiese gebe. „Sachlich richtig ist, dass es keinen Vertrag gebe.“ Der Kläger nennt rechtliche Grundlagen zu Verträgen. Richterin: „Herr Claaßen, sie können davon ausgehen, das wissen wir noch.“ Der Begriff des Leihvertrages ist laut Kläger falsch, es besteht kein Leihvertrag in irgendeiner Form nach der Vorstellung, die der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Protokoll: „Es gibt keinen Leihvertrag in irgendeiner Form. Richtig ist, dass ich die Besetzer dulde. Es besteht jedoch ein Rechtsverhältnis eigener Art zwischen den Besetzern und mir, kein Leihvertrag.“ Irreführend ist laut Kläger, dass seine Äußerungen entstellt wiedergegeben werden. In der Folge führt das dazu, dass der Kläger seine Korrekturen der Protokollantin direkt , ohne den Umweg über die Richterin, diktiert.

Protokoll: „Der Kläger bittet das Gericht, zu seiner Anregung Stellung zu nehmen, die Richterinnen der 5. Kammer mögen sich von sich aus für befangen erklären.
Das Gericht erklärt hierzu, dass die Berufsrichterinnen der 5. Kammer sich nicht befangen fühlen.“ (Die Laienrichterinnen waren vom Befangenheitsantrag ausdrücklich ausgenommen).
Kläger: „Ich bin durch das Verfahren des Finanzgerichtes Köln über die Maßen in Anspruch genommen worden. Das Verwaltungsgericht hat mittelbar das Vorgehen des Finanzgerichtes unterstützt, indem es die Anträge auf Terminverschiebung abgelehnt hat, es handelt sich um einen Vernichtungsfeldzug gegen meine Person. 250 Stunden für das Finanzgerichtsverfahren waren erforderlich. Vorbereitung für das aktuelle Verfahren war erst kurzfristig (ab Dienstag) möglich.
Richterin: „Das Verwaltungsgreicht Aachen hat keine Verbindung zu anderen Verfahren, es beschäftigt sich nur mit diesem Verwaltungsgerichtsverfahren.“ (Rüge)

Unterbrechung auf Antrag des Klägers.

Protokoll: „Das Gericht hat sich nicht für befangen erklärt. Dies wäre aber nach dem Gang des verfahrens geboten gewesen. Das Gericht hat mich zu einer Entscheidung zwischen Skylla und Charybdis gezwungen, indem es mich um eine Entscheidung zwischen beiden Verfahren gezwungen hat. Es ging um ein Verfahren vor dem Finanzgericht und ein weiteres vor dem Verwaltungsgericht. Aus zeitlichen Gründen war ich nicht in der Lage, beide Verfahren zeitgleich zu führen. Auf die diesbezüglichen Anhänge in den Schriftsätzen wird verwiesen. Ich habe mich entschieden, aus existenzíellen Gründen dem Verfahren vor dem Finnzgericht Vorrang zugeben. Durch Ablehnung der Terminverschieung hat das Gericht meine Möglichkeit vereitelt, meine Interessen im Verwaltungsgerichtsverfahren ordnungsgemäß zu wahrzunehmen. Dies erfüllt den Tatbestand der Nötigung/ des Nötigungsversuches o.ä. Vor diesem Hintergrund hätten die Berufsrichterinnen des Verwaltungsgerichtes Aachen sich für befangen erklären müssen. Es ist geboten, Strafantrag zu stellen.“
Die Richterin wandte ein, es habe doch eine Klagebegründung durch den Kläger gegeben. Dazu gab es allerdings nur 2 Tage Zeit, so der Kläger.

Richterin: Aufhebung der Ordnungsverfügung
„Der Kläger beantragt, die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 22. März 2013 aufzuheben. Hilfsweise wird beantragt, das Verfahren in den Zustand des Verwaltungsverfahrens zurückzuversetzen. Hilfsweise wird beantragt für den Fall der Abweisung der Klage, den Vollzug der Räumungsverfügung weiterhin auszusetzen.“

Die Vertreter des Beklagten erklären, dass sie aus der angefochtenen Ordnungsverfügung vom 22.3.2013 Zwangsmittel nicht ergreifen werden, solange ein rechtskräftiges Urteil nicht ergangen ist. Das bedeutet, dass die Wiese unabhängig vom heutigen Prozess räumungssicher ist, solange das Oberverwaltungsgericht NRW nicht rechtskräftig entschieden hat.

Die Vertreter des Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen.

Kläger zum Antrag auf Rückversetzung des Verfahrens in den Zustand des Verwaltungsverfahrens: „An der Ausübung meiner Rechte im Verwaltungsverfahren bin ich durch höhere Gewalt verhindert worden. Höhere Gewalt kann auch durch Gerichte oder Behörden ausgeübt werden. In diesem Falle ist die höhere Gewalt durch die Finanzbehörden ausgeübt worden, die mich durch exszessive Verfahren an der Vorbereitung gehindert haben. “

11:15 Pause- Verkündung des Urteils um 11:45 Uhr

11:45 Uhr: Die Klage wird abgewiesen. Berufung wird zugelassen
Begründung: Die Gebäude unterfallen nach Ansichts des Gerichtes nicht dem Versammlungsrecht. Sie haben nach Auffassung des Gerichtes nur den Zweck, möglichste bequeme Anlagen für die Unterbringung der Waldbesetzer zur Verfügung zu stellen.
(Begründung stark verkürzt)
Es gibt laute Missfallensbekundungen der Zuschauer*innen.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Michael

    Verkehrte Welt! Da wird seit Jahren einer der ältesten Wälder NRW´s gegen alle Naturschutzkriterien und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung unwiderbringlich vernichtet, da wird mit zum Teil völlig veralteten Kraftwerken das Klima geschädigt und die Gesundheit der Menschen aufs Spiel gesetzt. Und dann darf gegen diesen Wahnsinn nicht mit einem Camp am Waldrand protestiert werden, verstoßen Zelte und Bauwagen gegen das Baurecht, auch von der Zersiedlung im Außenbereich war in der Verhandlung die Rede. Wo bitte bleibt da das Augenmaß? Ich werde jedenfalls mit meinen monatlichen Führungen weitermachen. Fast 1000 Menschen konnten sich dabei bisher ein ganz anderes Bild von den Vorgängen im Hambacher Forst und von den Aktiven im Wald und im Camp machen als das, was von RWE und großen Teilen der Medien und der Politik verbreitet wird. Am 14. Juni und am 14. Juli sind die nächsten Termine, jede/r ist herzlich willkommen. Und dem Eigentümer der Wiese und den Bewohnern des Camps wünsche ich ganz viel Durchhaltekraft, Ihr macht das für uns alle. Viele Grüße aus Aachen, Michael Zobel, Naturführer und Waldpädagoge

  2. http://www.ksta.de/kerpen/urteil-protestcamp-gegen-hambacher-tagebau-koennte-geraeumt-werden,15189188,30756076.html

    Die Überschrift ist irreführend- momentan ist eine Räumung nicht möglich, da das Urteil nicht rechtskräftig ist. „Irgendwann mal“ könnte geräumt werden, vielleicht. Das ist für den Artikel aber irrelevant.
    Immerhin finden sich genauere Details zur Urteilsbegründung.

    http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-aachen/videolokalzeitausaachen1322.html

    3 Minuten Videobericht zum Prozess (ab Minute 6:10)

  3. thomas

    Dem Kommentar von Michael Z. kann ich mich nur vorbehaltslos anschließen. Konnte leider aus beruflichen Gründen gestern nicht nach Aachen kommen.
    Wünsche allen Beteiligten weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen!
    Liebe Grüße
    Thomas L.

  4. Elch

    Solche Pisser bzw Wixxer!!! Das Camp ist in erster Linie nur Protest und keine Unterbringung von Besetzer*innen… So hab ich es jedenfalls verstanden stehe hinter euch und werde bald mal wieder für nen WE zu euch kommen… ist mir richtig wichtig!!! Hoffe es würde halt klar gehen, aber war ja schon 2 mal (1 mal inerhalb des Klimacamps und 1 mal danach bei euch…. 😀 viel glück und wenn Kosten entstehen sagt bescheid kann einige menschen zum spenden aufrufen… 😉 Totale Solidarität aus Dortmund 🙂

  5. Peter Illert

    Ein Vergleich zwischen den Einwirkungen auf die Umwelt durch das Camp und den Ein- und Auswirkungen durch Tagebau und Kohleverstromung ist politisch, nicht aber unbedingt juristisch wirksam.
    Denn RWE hat ja eine Betriebsgenehmigung….

    Es geht darum, dass das Ziel des Protests ,nämlich Kommunikation über die Energienutzung der Zukunft und der Erhalt der Lebensgrundlagen , in diesem Einzelfall das Mittel der Dauerpräsenz vor Ort erforderlich macht.

  6. Carolina Dormans

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Gibt es da etwas was der NABU Mönchengladbach dazu beitragen könnte, um mitzuhelfen gegen diese Waldvernichtung? NABU Mönchengladbach hat gerade ein großes Erfolg erlebt, es kommen keine Windräder beim Buchholzer Wald, wichtig, weil wir hier ja einen der größten Zugvogelkorridor des NRW ´s haben.

    Ich brauche konkrete Termine usw. Ich muss selber meine Zeit verteilen über Ausbildungsstelle, Studium und Arbeit, aber ich kennen einige Leute, die mehr Zeit und Energie haben. Nur zusammen sind Naturschützer stark.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Carolina Dormans

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